RS Vwgh 1987/10/28 86/13/0102

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Veröffentlicht am 28.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Mangels anderer verwertbarer Anhaltspunkte kann angenommen werden, daß eine vom Abgabepflichtigen selbst vorgeschlagene Zuschätzung nach menschlichen Ermessen nur die Untergrenze eines der Realität möglichst nahekommenden Schätzungsergebnisses darstellen dürfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130102.X01

Im RIS seit

28.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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