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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Mangels anderer verwertbarer Anhaltspunkte kann angenommen werden, daß eine vom Abgabepflichtigen selbst vorgeschlagene Zuschätzung nach menschlichen Ermessen nur die Untergrenze eines der Realität möglichst nahekommenden Schätzungsergebnisses darstellen dürfte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130102.X01Im RIS seit
28.10.1987