RS Vwgh 1987/5/15 85/17/0084

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Veröffentlicht am 15.05.1987
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
LAO Stmk 1963 §147;
LAO Stmk 1963 §149;

Rechtssatz

Wenn mehrere Schätzungsmethoden möglich sind, ist die Wahl der tatsächlichen anzuwendenden Schätzungsmethode der Behörde überlassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985170084.X02

Im RIS seit

15.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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