RS Vwgh 1987/9/29 86/14/0058

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Die belangte Behörde muß ihre Schätzungsmethode nachvollziehbar gestalten und schlüssig begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140058.X03

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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