RS Vwgh 1987/11/10 85/14/0128

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §26 Z7 litb;
EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Der Verpflegungsmehraufwand eines Abgabepflichtigen anläßlich seiner Reise in ein auswärtiges Krankenhaus ist grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Die Höhe der Verpflegungsmehrkosten kann nicht nach den Bestimmungen des § 26 Z 7 lit b EStG 1972 berechnet werden, sondern ist mangels Nachweises unter dem Gesichtspunkt der Zwangsläufigkeit im Schätzungsweg zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140128.X08

Im RIS seit

10.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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