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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Wenn der Abgabepflichtige Vermögenszuwächse nicht aufzuklären vermag, ist die Abgabenbehörde nicht verhalten, ihm nachzuweisen, wie er die ungeklärten Zuwächse verdienen hätte können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140098.X07Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011