RS Vwgh 1987/6/3 87/10/0012

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Veröffentlicht am 03.06.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
70/10 Schülerbeihilfen

Norm

BAO §184 Abs1;
SchBeihG 1983 §4 Abs1;
SchBeihG 1983 §4 Abs3;

Rechtssatz

Als Voraussetzung für die Schätzung des Einkommens der Person, deren Einkommen für die Beurteilung der Bedürftigkeit maßgeblich ist, reicht die Tatsache, daß diese Person im Inland keinen Wohnsitz und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht aus. Aus den Abs 1 und 2 des gemäß § 4 Abs 3 letzter Satz SchBeihG "sinngemäß" anzuwendenden § 184 BAO in ihrem Zusammenhalt ist abzuleiten, daß die Schätzung des Einkommens der besagten Person dann Platz zu greifen hat, wenn der Behörde die Ermittlung des Einkommens dieser Person objektiv nicht möglich ist. Davon kann aber erst dann die Rede sein, wenn die betreffende Person ihrer in § 184 Abs 2 BAO verankerten Mitwirkungspflicht nicht entsprochen hat und auch aufgrund von der Behörde in Beachtung der Grundsätze der Amtswegigkeit und der Erforschung der materiellen Wahrheit - im Rahmen eines zumutbaren Aufwandes - angestellten Ermittlungen das Einkommen nicht festzustellen ist (Hinweis auf die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen abgestellten Ausführungen in Stoll, Die BAO, Handbuch, Wien 1980, S 417 bis 419).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100012.X01

Im RIS seit

03.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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