Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1 StVO 1960 §99 Abs3 StVO 1960 §99 Abs3 lita VwGG §25a Abs4 Z1 StVO 1960 § 26 heute StVO 1960 § 26 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 26 gültig von 01.10.1994 bis 3... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z12 KFG 1967 §20 Abs5 litc StVO 1960 §26 Abs1VwRallg B-VG Art. 10 heute B-VG Art. 10 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litc StVO 1960 §26 Abs1 KFG 1967 § 20 heute KFG 1967 § 20 gültig ab 01.11.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 KFG 1967 § 20 gültig von 16.12.2020 bis 31.10.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litc KFG 1967 §22 Abs4 StVO 1960 §26 Abs1 StVO 1960 §29 Abs1 StVO 1960 §46 Abs6 KFG 1967 § 20 heute KFG 1967 § 20 gültig ab 01.11.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 KFG 1967 § 20 gültig von 16.12.2020 bis... mehr lesen...
1 Nach einer Strafverfügung vom 18. Februar 2019 und einem dagegen erhobenen Einspruch vom 27. Februar 2019 erkannte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz den Mitbeteiligten mit Straferkenntnis vom 1. August 2019 der Übertretung des § 2 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes schuldig, verhängte über ihn eine Geldstrafe von 45 € (Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall deren Uneinbringlichkeit: ein Tag) und verpflichtete ihn zur Zahlung eines Beitrages zu den Kosten des Stra... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkgebührenG Stmk 2006 §6 Abs1 Z1 StVO 1960 §2 Abs1 Z25 StVO 1960 §26 StVO 1960 §26 Abs1 StVO 1960 §26a StVO 1960 §26a Abs1 StVO 1960 §26a Abs1a StVO 1960 § 2 heute StVO 1960 § 2 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/20... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Abs1 Z28 KFG 1967 §20 Abs1 KFG 1967 §20 Abs1 litd KFG 1967 §20 Abs5 litaParkgebührenG Stmk 2006 §6 Abs1 Z1 StVO 1960 §2 Abs1 Z25 StVO 1960 §26 Abs1 StVO 1960 §26a Abs1 StVO 1960 §26a Abs1a KFG 1967 § 2 heute KFG 1967 § 2 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde durch Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde der Antrag der Revisionswerberin auf Erteilung einer Bewilligung zur Führung von Blaulicht und Tonfolgehorn für zwei näher bezeichnete Fahrzeuge gemäß § 22 Abs. 4 iVm § 20 Abs. 4 und 5 KFG 1967 abgewiesen. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde durch Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde der Antrag der Revisionswerberin auf Erteilung e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs4; KFG 1967 §20 Abs5; KFG 1967 §22 Abs4; StVO 1960 §26 Abs1; KFG 1967 § 20 heute KFG 1967 § 20 gültig ab 01.11.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 KFG 1967 § 20 gültig von 16.12.2020 bis 31.10.2021 ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei ist ein Verein und nichtöffentlicher Betreiber eines Rettungsdienstes, der über eine Bewilligung zur Anbringung von Blaulicht und Tonfolgehorn für mehrere seiner Fahrzeuge verfügt. Mit Bescheid vom 19. Mai 2015 wurde die der mitbeteiligten Partei erteilte Bewilligung zur Anbringung von Blaulicht und Tonfolgehorn an näher genannten Personenkraftwagen gemäß § 20 Abs. 6a KFG 1967 widerrufen und ausgesprochen, dass der Beschwerde gegen diesen Bescheid kein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5; StVO 1960 §26 Abs1; KFG 1967 § 20 heute KFG 1967 § 20 gültig ab 01.11.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 KFG 1967 § 20 gültig von 16.12.2020 bis 31.10.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 27. März 2017 erkannte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz den Mitbeteiligten der Übertretung nach § 12 Abs. 1 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes schuldig und verhängte über ihn eine Verwaltungsstrafe von 45 EUR (für den Fall deren Uneinringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag) und schrieb als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens den Betrag von 10 EUR vor. 2 Der Mitbeteiligte habe am 23. November 2016 in der Zeit von... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FAG 2008 §15 Abs3 Z5 lita; StVO 1960 §2 Abs1 Z25; StVO 1960 §26 Abs1; StVO 1960 §26 Abs1a; StVO 1960 §26; StVO 1960 §26a Abs1; StVO 1960 §26a; FAG 2008 § 15 gültig von 15.08.2015 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 FAG 2008 § 15 gültig von 01.01.2011 bis 14.08.2015 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5; KFG 1967 §22 Abs4; StVO 1960 §26 Abs1; KFG 1967 § 20 heute KFG 1967 § 20 gültig ab 01.11.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 KFG 1967 § 20 gültig von 16.12.2020 bis 31.10.2021 zuletzt geändert ... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 9. Juni 2013 beantragte die Revisionswerberin die Erteilung der "österreichweiten Genehmigungen" zum Anbringen von Warnleuchten mit blauem Licht und Folgetonhorn für vier dem Kennzeichen nach präzisierte Fahrzeuge. Mit vier Bescheiden des Landeshauptmannes von Tirol jeweils vom 12. Juni 2013 wurden bezüglich dieser Fahrzeuge Bewilligungen zum Anbringen von Warnleuchten mit blauem Licht und Folgetonhorn - eingeschränkt auf das Bundesland Tirol - unter Auflag... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs4 KFG 1967 §20 Abs5 KFG 1967 §20 Abs5 litc KFG 1967 §22 Abs4 StVO 1960 §26 Abs1 KFG 1967 § 20 heute KFG 1967 § 20 gültig ab 01.11.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 KFG 1967 § 20 gültig von 16.12.2020 bis 3... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (ein Verein) stellt mit Schreiben vom 12. Juni 2013 den Antrag auf Bewilligung "zur Verwendung von Blaulicht und Tonfolgehorn" für einen näher bezeichneten "Krankentransportwagen (Rettungswagen)", der über handelsübliche zugelassene Blaulichtbalken mit integrierter Tonfolgeanlage verfüge. In Erledigung dieses Antrags erteilte der Revisionswerber mit Bescheid vom 14. Juni 2013 die Bewilligung, eine Warnleuchte mit blauem Licht sowie ein Tonfolgehorn auf dem genannten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs5 litc;KFG 1967 §22 Abs4;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §29 Abs1;StVO 1960 §46 Abs6;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der besonderen Regeln für Einsatzfahrzeuge in der StVO 1960 ist davon auszugehen, dass ein öffentliches Interesse an der Verwendung von Blaulicht (und wegen des Verweises in § 22 Abs. 4 auf § 20 Abs. 5 erster Satz lit. c KF... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. November 2001 wurde der Beschwerdeführer unter Punkt 1. für schuldig befunden, er habe am 26. Juli 2000 um 07.34 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW gelenkt und einem Einsatzfahrzeug der Gendarmerie, das ab einem bestimmten Ort mit eingeschaltetem Blaulicht und ab einem weiteren bestimmten Ort zusätzlich mit Folgetonhorn hinter diesem LKW gefahren sei, nicht Platz ge... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §26 Abs5;
Rechtssatz: Ein im Sinne des § 26 Abs. 5 StVO 1960 herannahendes Einsatzfahrzeug (dem Platz zu machen ist) liegt auch dann vor, wenn die im § 26 Abs. 1 StVO 1960 angeführten Signale widerrechtlich verwendet werden (Hinweis OGH 20. 12. 1988, 2 Ob 157/88, ZVR 1990/18). Dieser Rechtsansicht schließt sich der VwGH an. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. September 2001 gegen 17.00 Uhr an näher umschriebenen Stellen im "Arlberg-Tunnel" ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und 1. auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. die doppelte Sperrlinie überfahren. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §26 Abs2;
Rechtssatz: Bei Einsatzfahrten wird ein höheres als das sonst im Straßenverkehr übliche Risiko toleriert; dieses erhöhte Risiko kann aber nicht in Kauf genommen werden, wenn eine relativ lange Strecke bis zum Ort der Hilfeleistung zurückzulegen ist und die erforderliche Hilfeleistung auf andere, weniger gefahrvolle Weise gewährt werde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §20 Abs1 litd;KFG 1967 §20 Abs5;KFG 1967 §22 Abs4;KFG 1967 §22 Abs6;StVO 1960 §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 26 Abs. 1 StVO 1960 legt fest, unter welchen Voraussetzungen bzw. in welchen Einsatzsituationen Lenker "potentieller Einsatzfahrzeuge" die besonderen Warnsignale verwenden dürfen. Die Fälle, in denen die... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;
Rechtssatz: Im Zweifelsfall ist die besondere Dringlichkeit einer Einsatzfahrt in Bezug auf den gesetzlichen Zweck vom Lenker eines "potentiellen Einsatzfahrzeuges" vorzubringen. Geschieht dies nicht, ist von einer widerrechtlichen Verwendung der Signale auszugehen. Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen gemäß § 26 Abs. 1 StVO 1960 für die Verwendung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §26 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Lenker handelt bei den von ihm im Straßenverkehr gesetzten Handlungen grundsätzlich in eigener Verantwortung.(Hier: "Anweisung" zu Überholen durch den beifahrenden Notarzt) Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §26 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es sich beim vorliegenden Sachverhalt um keinen "überraschenden" Hilfefall handelt. Die Gesamtstrecke zwischen Flughafen Innsbruck und dem Abfahrtsort des "potentiellen Einsatzfahrzeuges" betrug jedenfalls deutlich über 100 km. Es hätten dem Besch jedenfalls bereits... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 26 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 12. September 1997 um 9.48 Uhr bei einer näher umschriebenen Fahrt im Ortsgebiet von Wals das Folgetonhorn und das Blaulicht auf einem nach dem Kennzeichen bestimmten Kombinationskraftwagen verwendet habe, obwohl weder Gefahr im Verzug noch eine dringende Hilfeleistung erforderlich gewesen sei. Er habe daher diese beiden ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;
Rechtssatz: Aus der beispielhaften Umschreibung des Tatbestandelements "Gefahr im Verzuge" in § 26 Abs 1 StVO ist abzuleiten, dass dieses dann vorliegt, wenn die Hilfeleistung oder der Einsatz, zu deren Zweck die jeweilige Fahrt unternommen wird, besonders dringlich sind, um der Gefährdung von Menschen oder im erheblichen Umfang von Sachen vorzubeugen o... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 4. Juni 1988 um ca. 23.35 Uhr mit ihrem Pkw 1. (nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) 2. in Schwarzenberg auf der L 48 in Richtung Ortsmitte Schwarzenberg fahrend auf der Höhe der Firma Metzler die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h, 3. in Schwarzenberg auf der L 26 in Richtung Egg fahrend auf der Höhe des Konsums di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0209 E 21. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Für die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsermittlung ist es ohne Bedeutung, wenn der nicht als Einsatzfahrzeug der Polizei erkennbare Streifenwagen hiebei rechtswidrig die zulässige Höchstgeschw... mehr lesen...