Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §26 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es sich beim vorliegenden Sachverhalt um keinen "überraschenden" Hilfefall handelt. Die Gesamtstrecke zwischen Flughafen Innsbruck und dem Abfahrtsort des "potentiellen Einsatzfahrzeuges" betrug jedenfalls deutlich über 100 km. Es hätten dem Besch jedenfalls bereits... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 26 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 12. September 1997 um 9.48 Uhr bei einer näher umschriebenen Fahrt im Ortsgebiet von Wals das Folgetonhorn und das Blaulicht auf einem nach dem Kennzeichen bestimmten Kombinationskraftwagen verwendet habe, obwohl weder Gefahr im Verzug noch eine dringende Hilfeleistung erforderlich gewesen sei. Er habe daher diese beiden ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1;
Rechtssatz: Aus der beispielhaften Umschreibung des Tatbestandelements "Gefahr im Verzuge" in § 26 Abs 1 StVO ist abzuleiten, dass dieses dann vorliegt, wenn die Hilfeleistung oder der Einsatz, zu deren Zweck die jeweilige Fahrt unternommen wird, besonders dringlich sind, um der Gefährdung von Menschen oder im erheblichen Umfang von Sachen vorzubeugen o... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 4. Juni 1988 um ca. 23.35 Uhr mit ihrem Pkw 1. (nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) 2. in Schwarzenberg auf der L 48 in Richtung Ortsmitte Schwarzenberg fahrend auf der Höhe der Firma Metzler die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 30 km/h, 3. in Schwarzenberg auf der L 26 in Richtung Egg fahrend auf der Höhe des Konsums di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0209 E 21. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Für die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsermittlung ist es ohne Bedeutung, wenn der nicht als Einsatzfahrzeug der Polizei erkennbare Streifenwagen hiebei rechtswidrig die zulässige Höchstgeschw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Beachte Besprechung in:ZVR 1991, S 302;
Rechtssatz: Die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren mit einem Streifenwagen in gleich bleibendem Abstand auf einer Strecke von ca 300 m und Ablesen von dem Tachometer ist a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Beachte Besprechung in:ZVR 1991, S 302; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 2 Stammrechtssatz Für die Art der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren ist es ohne Bedeutung, ab welchem Zeitpunkt und in welchem (gleich bleibenden) Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer v... mehr lesen...
In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer die am 6. Jänner 1988 um 18.00 Uhr in Wien 14., Hauptstraße auf Höhe Pfarrgasse durch einen Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien vorgenommene zwangsweise Abnahme von Kennzeichentafeln und Zulassungsschein für das als Motorfahrrad zugelassene Kraftfahrzeug mit dem polizeilichen Kennzeichen W 000. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßna... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1 impl;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsermittlung ist es ohne Bedeutung, wenn der nicht als Einsatzfahrzeug der Polizei erkennbare Streifenwagen hiebei rechtswidrig die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Nachfahren überschreitet (Hinweis E 22.5.1985, 83/03/0355)... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 21. März 1985 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 14. November 1984 um 8.25 Uhr in Linz, Kreuzung Bismarckstraße-Hessenplatz-Humboldtstraße, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern gegen die Vorschriften "des Bundesgesetzes" verstoßen zu haben, indem er mehrere Fußgänger am vorschriftsmäßigen Benützen des dort befindlichen Schutz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Einem im Straßenaufsichtsdienst eingesetzten Beamten ist schon auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung zuzugestehen, Vorkommnisse des Straßenverkehrs zutreffend wahrzunehmen und diese Wahrnehmungen auch richtig wiederzugeben (Hinweis E 22.5.1985, 83/03/0355). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1 impl;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung ei... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung sprach mit dem Straferkenntnis vom 10. Februar 1983 aus, der Beschwerdeführer sei am 26. September 1982 gegen 03.30 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw von Elixhausen kommend in Richtung Salzburg gefahren, wobei er auf der L 101 im Ortsgebiet von Lengfelden von Strkm 0,5 bis 0,0 die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der B 156 von Strkm 5,2 bis 4... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46; StVO 1960 §20 Abs1 impl; StVO 1960 §20 Abs2; StVO 1960 §26 Abs1; StVO 1960 §52 lita Z10a; AVG § 46 heute AVG § 46 gültig ab 01.02.1991 StVO 1960 § 20 heute ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46; StVO 1960 §20 Abs1 impl; StVO 1960 §20 Abs2; StVO 1960 §26 Abs1; StVO 1960 §52 lita Z10a; AVG § 46 heute AVG § 46 gültig ab 01.02.1991 StVO 1960 § 20 heute ... mehr lesen...
Im Hinblick auf eine auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung erstattete Anzeige eines Organs der Funkstreife der Verkehrsabteilung der Bundespolizeidirektion Linz hat die Bundespolizeidirektion Linz mit Strafverfügung vom 16. Februar 1976 wegen folgender, am 31. Jänner 1976 um 00.05 Uhr in Linz begangener Tathandlungen Strafen festgesetzt, die der Beschwerdeführer als Lenker eines Personenkraftwagens verwirkt habe: 1. Wegen Nichtbeachtung einer auf der Mühlkreisautobahn zwischen de... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1 StVO 1960 § 26 heute StVO 1960 § 26 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 26 gültig von 01.10.1994 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994 ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Innsbruck sprach mit Straferkenntnis vom 9. Mai 1977 aus, der Beschwerdeführer habe am 22. Oktober 1976 um 8.30 Uhr in Innsbruck, Hallerstraße, als Lenker des Pkws T nnn in östlicher Richtung fahrend eine Geschwindigkeit von 90 km/h eingehalten und somit die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erheblich überschritten. Dadurch habe der Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung nach § 52 Z. 10 a StVO 1960 begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg.... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26 Abs1 StVO 1960 § 26 heute StVO 1960 § 26 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 26 gültig von 01.10.1994 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994 ... mehr lesen...