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StVONorm
StVO 1960 §26 Abs1Rechtssatz
Gemäß § 26 Abs 2 erster Satz StVO 1960 ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. In der Verfolgung eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Kraftfahrzeuges ist eine Einsatzfahrt im Sinne des § 26 Abs 1 StVO zu erblicken.Gemäß Paragraph 26, Absatz 2, erster Satz StVO 1960 ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. In der Verfolgung eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Kraftfahrzeuges ist eine Einsatzfahrt im Sinne des Paragraph 26, Absatz eins, StVO zu erblicken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001946.X01Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
03.04.2023