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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom XXXX .2023, GZ. W211 2261679-1/11Z, wurde eine Dolmetscherin über das XXXX (idF Antragsteller) für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren zur GZ am XXXX .2023 geladen. 1. Mit Ladung vom römisch 40 .2023, GZ. W211 2261679-1/11Z, wurde eine Dolmetscherin über das römisch 40 in der Fassung Antragsteller) für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung im... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die mündliche Beschwerdeverhandlung am XXXX .2023 im Beschwerdeverfahren zur genannten GZ wurde XXXX (in der Folge: Antragstellerin) als Dolmetscherin geladen. 1. Für die mündliche Beschwerdeverhandlung am römisch 40 .2023 im Beschwerdeverfahren zur genannten GZ wurde römisch 40 (in der Folge: Antragstellerin) als Dolmetscherin geladen. 2. In der mündlichen Verhandlung am XXXX .2023 wurde e... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 08.05.2023 und 22.05.2023, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 24.05.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.10.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 02.11.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 13.10.2023, GZ. W156 2276264-1/10Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 03.11.2023 an, zu der die Antragstellerin als nichtamtliche Dolmetscherin für die Sprache Türkisch geladen wurde. 2. In weiterer Folge wurde am 03.11.2023 die mündliche Verhandlung von 13:36 Uhr bis 14:40 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Die Antragstellerin wurde mit mün... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin hat als Dolmetscherin für die Sprache Slowenisch im Zeitraum von 20.–25.04.2018 an ihrer Wohnadresse diverse Aktenvermerke der slowenischen Kriminalpolizei (bezüglich Schlepperaufgriffen mit Zusammenhängen zu einer Organisation in Österreich) schriftlich ins Deutsche übersetzt. 2. Der von der belangten Behörde dazu ausgestellten „Bestätigung“ vom 08.05.2018 ist ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache neu-Griechisch und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich, Außenstelle LINZ (im Folgenden: belangte Behörde), am 28.06.2021 für Dolmetscherleistungen in Form einer Übersetzung von bereits vorhandenen Dokumenten/Schriftstücken beauftragt. Diese wurden ihm mit E-Mail vom 28.06.2021 als zwei PDF... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache BENGALISCH und erbrachte am 02.02.2022 für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien Außenstelle Wien (im Folgenden: belangte Behörde), Dolmetscherleistungen, indem er eine Gerichtsaktenabschrift und ein rechtsanwaltliches Schreiben schriftlich übersetzte. Die fertigen Übersetzungen übermittel... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache BENGALISCH und hat am 10.02.2022 für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde), Dolmetscherleistungen erbracht, indem er mehrere Schriftstücke, die ihm von der belangten Behörde übermittelt worden waren, schriftlich übersetzte, wobei diese auf jeder Seite... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Kärnten, vom 25.10.2023 wurden die mit Antrag vom 16.09.2023 fristgerecht geltend gemachten Gebühren für die Dolmetschertätigkeit/Übersetzungstätigkeit am 15.09.2023 des Beschwerdeführers für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl insofern bestimmt, als dem Beschwerdeführer eine Entschädigung für Zeitversäumnis... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.11.2022, Zl. W112 2248310-3/24Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 24.11.2022 an, zu der Herr XXXX als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 08.11.2022, Zl. W112 2248310-3/24Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 24.11.2022 an, zu der Herr römisch 40 als Dolmetscher geladen wurde. 2. Am... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.08.2023, 13:00 Uhr, an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.08.2023, 13:00 Uhr, an, zu welcher der Antra... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.08.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde und in deren Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlun... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 15.06.2022, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 15.06.2022, Zl. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 24.06.2022, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 24.06.2022, Zl. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.07.2022, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 04.07.2022, Zlen. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.08.2022 an, zu welcher die Antragstell... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.07.2022, Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 04.07.2022, Zl. römisch 40 beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin a... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 04.08.2023 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Linz, in den Verfahren zu den GZen. XXXX eine mündliche Beschwerdeverhandlung statt, in welcher die Antragstellerin von dem Leiter der Gerichtsabteilung XXXX mit Beschluss gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Dolmetscherin für die Sprache Paschto bestellt wurde. römisch eins.1. Am 04.08.2023 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht,... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. In der mündlichen Verhandlung am 26.06.2023 zur GZ. XXXX wurde eine für die Übersetzungskanzlei des Antragstellers anwesende Dolmetscherin vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX mit der schriftlichen Übersetzung eines von der Rechtsvertretung des Beschwerdeführers als Beweismittel vorgelegten (Youtube-)Videos beauftragt. römisch eins.1. In der mündlichen Verhandlung am 26.06.2023 zur GZ. römisch ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.01.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 03.02.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin für die Sprache Farsi geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 24.01.2023, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 03.02.2023 an, zu welcher die Antra... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 10.08.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 29.08.2023 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nac... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher für die Sprache Arabisch geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2023, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2023 an, zu welcher der Antragste... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.02.2022, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 25.02.2022, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmets... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von 370,00 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat er... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 06.06.2023, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.06.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 06.06.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.06.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wo... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 28.04.2023 wurde die Antragstellerin von der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Verfahren zur GZ. XXXX mit der schriftlichen Übersetzung von einem Spruchteil eines Erkenntnisses vom Deutschen in die paschtunische Sprache bis 04.05.2023 um 8:00 Uhr beauftragt. Die von der Antragstellerin erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte sie am 02.05.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher für die Sprache Arabisch geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2023, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2023 an, zu welcher der Antragste... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.08.2022, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.08.2022 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher für die Sprache Bengali geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 17.08.2022, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.08.2022 an, zu welcher der Antragstel... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von 61,00 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erw... mehr lesen...