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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.08.2022, GZen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin für die Sprache Dari geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 03.08.2022, GZen. römisch 40 und römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.08.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.06.2023 wurde der von der Beschwerdeführerin am 25.05.2023 eingebrachte Antrag auf Zuerkennung der Gebühren für die Dolmetschtätigkeit/Übersetzungstätigkeit am 20.03.2023 für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl als verspätet zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe ihren Gebührenantrag be... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.02.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 17.03.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin für die Sprache Paschto geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 22.02.2023, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 17.03.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antrag... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.10.2022, Zl. W112 2261560-1/2Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 03.11.2022 an, zu der der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. Am 03.11.2022 fand von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der der Antragsteller mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtlicher Dolmetscher... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.04.2023, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 31.05.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschlu... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.04.2023, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 31.05.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschlu... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.12.2022 GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 27.02.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 20.12.2022 GZ. römisch 40 beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 27.02.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin... mehr lesen...