Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.04.2024, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 13.05.2024 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.) Mit Schriftsätzen vom 27.02.2024, GZ. XXXX sowie GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 28.05.2024 zwei Beschwerdeverhandlungen an, zu welchen die Antragstellerin jeweils als Dolmetscherin für die Sprache Paschto geladen wurde. Bereits in den Ladungen erfolgte der Hinweis, dass der Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.) Mit Schriftsätzen vom 20.02.2024, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht zwei öffentliche mündliche Verhandlungen für den 17.04.2024 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1.) Mit Schriftsätzen vom 20.02.2024, GZen. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht zwei öffentliche mündliche Verhandlungen für den 17.04.2024 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscheri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.04.2024, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 24.04.2024 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 10.04.2024, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 24.04.2024 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.09.2023, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 31.10.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tätig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss vom 19.07.2024, W151 2273917-1/19Z wurden die gebührenrechtlichen Ansprüche des nichtamtlichen Dolmetschers XXXX gemäß § 17 VwGVG iVm § 53b AVG iVm § 39 Abs. 1 GebAG iVm § 53 Abs. 1 GebAG bestimmt. Mit Beschluss vom 19.07.2024, W151 2273917-1/19Z wurden die gebührenrechtlichen Ansprüche des nichtamtlichen Dolmetschers römisch 40 gemäß Paragraph 17, VwGVG in Verbindung mit Paragraph 53 b, AVG in Verbindun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.05.2024, Zl. W151 2273917-1/13Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 05.06.2024 an, zu der auf Antrag des Beschwerdeführers der Dolmetscher (in der Folge: Antragsteller) bestellt und geladen wurde. 2. Am 05.06.2024 fand von 14:30 Uhr bis 16:15 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der der Antragsteller als Dolmetscher fungie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 24.08.2023 wurde dem Antragsteller vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des Verfahrens zur GZ. XXXX der Auftrag erteilt, die übermittelten fremdsprachigen Dokumente „zu prüfen und die Schwärzung von sensiblen Daten (persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Geschäftszahlen von Behörden, etc.) vorzunehmen.“ 1. Am 24.08.2023 wurde dem Antragsteller vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des Verfahrens ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.04.2024, GZen. XXXX , wurde vom Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine für 10.04.2024 anberaumte mündliche Verhandlung abberaumt und auf den 24.04.2024 verlegt, zu welcher der Antragsteller – ordnungsgemäß – als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 05.04.2024, GZen. römisch 40 , wurde vom Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine für 10.04.2024 anberaumte mündl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.11.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 01.12.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Mit Schreiben vom 15.11.2023, GZ. XXXX , wurde in der Folge die mündliche Verhandlung auf den 04.12.2023 verlegt. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührena... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 12.04.2024, GZ. W133 2265416-2/4Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 15.05.2024 an, zu der der Antragsteller als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Arabisch geladen wurde. Der Antragsteller ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetsch für die Sprache Arabisch. 2. In weiterer Folge fand am 15.05.2024 die mündliche Verhandlung vor dem Bunde... mehr lesen...
Zu A) Eine Begründung: entfällt gem. § 58 Abs. 2 AVG, weil dem Begehren der Antragstellerin vollinhaltlich entsprochen wurde. Eine
Begründung: entfällt gem. Paragraph 58, Absatz 2, AVG, weil dem Begehren der Antragstellerin vollinhaltlich entsprochen wurde. Zu B) Unzulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im
Spruch: seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit E-Mail vom 28.12.2023 wurde der Antragsteller von der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichtes (im Folgenden: BVwG) im Zusammenhang mit dem Verfahren zur GZ. XXXX mit der dringenden schriftlichen Übersetzung mehrerer Sprachmodule von asylrechtlichen Erkenntnissen vom Deutschen in die bengalische Sprache bis zum 29.12.2023, 12:00 Uhr, beauftragt. Erklärend findet sich zu Beginn des zu übersetzenden Dokuments... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.12.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 29.12.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 16.02.2024, GZ. W156 2233966-1/2Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 14.03.2024 an, zu der die Antragstellerin als nichtamtliche Dolmetscherin für die Sprache Chinesisch geladen wurde. 2. In weiterer Folge wurde am 14.03.2024 die mündliche Verhandlung von 10:05 Uhr bis 10:25 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Die Antragstellerin wurde mit mündlich verkündet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 8:00 Uhr bis 9:20 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit elektronischer Gebührennote datiert mit 26.07.2020 stellte die Beschwerdeführerin für eine Dolmetschleistung folgende Gebühren in Rechnung:I. Entschädigung für Zeitversäumnis (§§32/1, 33/1)Hin- u. Rückreise (unter 30 km) + Wartezeit 1 Std á € 22,70 EUR 22,70II. Mühewaltung (§ 54) 1. Mit elektronischer Gebührennote datiert mit 26.07.2020 stellte die Beschwerdefüh... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.09.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 06.11.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.10.2023, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.11.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 25.10.2023, GZ. römisch 40 beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.11.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscher... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.) Mit Schriftsätzen vom 28.08.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.10.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1.) Mit Schriftsätzen vom 28.08.2023, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.10.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolm... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.) Mit Schriftsatz vom 28.08.2023, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 12.10.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1.) Mit Schriftsatz vom 28.08.2023, GZ. römisch 40 beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 12.10.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetsche... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 16.05.2023 fand vor dem das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Linz, im Verfahren zu der GZ. XXXX eine mündliche Beschwerdeverhandlung statt, hinsichtlich welcher der Antragsteller mit Beschluss vom 11.05.2023, GZ. XXXX , zum Dolmetscher bestellt wurde, und im Rahmen derer er schließlich als Dolmetscher fungierte. 1. Am 16.05.2023 fand vor dem das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Linz, im V... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.09.2023, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.11.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Absc... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.11.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 05.12.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschl... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.10.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 16.11.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschl... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 23.01.2024, GZ. W156 2282712-1/3Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 08.02.2024 an, zu der die Antragstellerin als nichtamtliche Dolmetscherin für die Sprache Albanisch geladen wurde. 2. In weiterer Folge fand am 08.02.2024 die mündliche Verhandlung von 10:10 Uhr bis 10:40 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Die Antragstellerin wurde mit münd... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 15.06.2023, GZ. W156 2270139-1/2Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 22.06.2023 an, zu der die Antragstellerin als nichtamtlicher Dolmetscherin für die Sprache Albanisch geladen wurde. 2. In weiterer Folge wurde am 22.06.2023 die mündliche Verhandlung von 14:00 bis 16:50 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Die Antragstellerin wurde mit mündli... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 23.06.2023, GZ. W156 2270139-1/6Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 25.07.2023 an, zu der die Antragstellerin als nichtamtlicher Dolmetscherin für die Sprache Albanisch geladen wurde. 2. In weiterer Folge wurde am 25.07.2023 die mündliche Verhandlung von 10:00 bis 10:25 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Die Antragstellerin wurde mit mündli... mehr lesen...