Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrift... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.09.2021, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...