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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.12.2022, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine Beweisaufnahme für den 15.12.2022 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (für die Sprache Französisch) geladen wurde und in deren Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. 1. Mit Schriftsatz vom 13.12.2022, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine Beweisaufnahme für den 15.12.2022 an, zu ... mehr lesen...
Zu A) , Zu A) Eine Begründung: entfällt gem. § 58 Abs. 2 AVG, weil dem Begehren des Antragstellers vollinhaltlich entsprochen wurde. Eine
Begründung: entfällt gem. Paragraph 58, Absatz 2, AVG, weil dem Begehren des Antragstellers vollinhaltlich entsprochen wurde. Zu B) Unzulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im
Spruch: seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspru... mehr lesen...