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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 01.12.2022 wurde die Antragstellerin, in ihrer Funktion als Dolmetscherin, von der Gerichtsabteilung W202 des Bundesverwaltungsgerichtes – im Zusammenhang mit der Rechtssache zur XXXX – mit einer schriftlichen Übersetzung von in arabischer Sprache verfassten Dokumenten in die deutsche Sprache beauftragt. Die entsprechenden schriftlichen Übersetzungen übermittelte die Antragstellerin in der Folge a... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.04.2022 XXXX wurde die Antragstellerin – nach vorangegangenem Telefonat – von der Leiterin der Gerichtsabteilung W201 des Bundesverwaltungsgerichtes mit einem schriftlichen Übersetzungsersuchen beauftragt. 1. Mit Schriftsatz vom 07.04.2022 römisch 40 wurde die Antragstellerin – nach vorangegangenem Telefonat – von der Leiterin der Gerichtsabteilung W201 des Bundesverwaltungsger... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.08.2018 erbrachte der Beschwerdeführer an der Polizeiinspektion GrazXXXX , Dolmetschertätigkeiten für das Landeskriminalamt Burgenland. Für diese Leistung legte der Beschwerdeführer fristgerecht folgende Gebührennote, Nr. 2018/14, datiert mit 22.08.2018, vor: * Entschädigung für Zeitversäumnis (§§ 32/1; 33/1) * Entschädigung für Zeitversäumnis (Paragraphen 32 /, eins,; 33/1) ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.12.2021, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 02.03.2022, eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abs... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2022, Zlen. XXXX und XXXX wurde die Antragstellerin vom Bundesverwaltungsgericht zu einer schriftlichen Übersetzung von Dokumenten aus dem Mongolischen ins Deutsche in den Verfahren zu den Zlen. XXXX und XXXX beauftragt. 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2022, Zlen. römisch 40 und römisch 40 wurde die Antragstellerin vom Bundesverwaltungsgericht zu einer schriftlichen Übers... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 25.07.2019 fand eine Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) statt, im Rahmen derer der Beschwerdeführer als nichtamtlicher Dolmetscher eine Übersetzungsleistung erbrachte. 2. Mit dem am 28.08.2019 beim BFA mittels elektronischer Einbringung im Dolmetschregister des Bundesministeriums für Inneres (im Folgenden: DMR) eingelangten Schreiben machte der... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.03.2022, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 21.04.2022 eine öffentliche mündliche Verhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschl... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.01.2022, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.02.2022 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. In der Folge wurde die Verhandlung am 25.02.2022 mangels Erscheinen der verfahrensführenden Richterin abgesagt. 1. Mit Schriftsatz vom 21.01.2022, GZ. römisch 40 beraumte das Bundesverwaltungsgericht e... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 06.12.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.12.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 06.12.2021, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 06.12.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.12.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 06.12.2021, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.07.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, für den 15.07.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.11.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, für den 10.12.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am Montag, dem 02.12.2019, erbrachte der Beschwerdeführer bei einer Einvernahme bei der Regionaldirektion Kärnten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) im Zeitraum von 08:30 bis 13:50 Uhr Dolmetschertätigkeiten. Für diese Leistung legte der Beschwerdeführer fristgerecht folgende Gebührennote, Nr. 32, datiert mit 03.12.2019, vor (Anm.: Hervorhebung... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.01.2022, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.01.2022 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss sein... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.05.2019, GZ. XXXX wurde im gegenständlichen Beschwerdeverfahren eine mündliche Verhandlung für 12.06.2019 anberaumt. 1. Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.05.2019, GZ. römisch 40 wurde im gegenständlichen Beschwerdeverfahren eine mündliche Verhandlung für 12.06.2019 anberaumt. 2. In weiterer Folge fand am 12.06.2019 die mündliche... mehr lesen...