Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.10.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.11.2020, 08:45 Uhr an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. Dem Schreiben war sowohl der Gebührenhinweis als auch das „Hinweisblatt Covid-19“ des Bundesverwaltungsgerichtes beigefügt, welchem zu entnehmen ist, dass, um ein erhöhtes Menschenaufkommen vor de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.10.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.10.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. 2. In der Folge fand am 19.10.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BVwG statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Schriftsatz vom 02.11.2020, welcher i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.10.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.10.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. 2. In der Folge fand am 19.10.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BVwG statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Schriftsatz vom 02.11.2020, welcher i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.12.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.12.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. 2. Am 14.12.2020 brachte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betreffend seine Teilnahme an der Verhandlung vom 10.12.2020, XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein: Gebührenn... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.10.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.11.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. 2. Am 15.11.2020 brachte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betreffend seine Teilnahme an der Verhandlung vom 11.11.2020, XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein: Gebührenn... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 22.12.2020, 13:46 Uhr wurde der Antragsteller – nach vorangegangenem Telefonat – von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes im Zusammenhang mit dem Verfahren, XXXX , mit einem dringenden schriftlichen Übersetzungsersuchen bis 22.12.2020, 15:00 Uhr, beauftragt. 1. Mit E-Mail vom 22.12.2020, 13:46 Uhr wurde der Antragsteller – nach vorangegangenem Telefona... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.11.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 21.11.2018 an, zu der der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. Am 21.11.2018 fand von 14:00 Uhr bis 17:15 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der der Antragsteller mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtlicher Dolmetscher bestellt wurde. Da die beschwerdeführende Partei trotz zwei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.11.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 21.11.2018 an, zu der der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. Am 21.11.2018 fand von 14:00 Uhr bis 17:15 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der der Antragsteller mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtlicher Dolmetscher bestellt wurde. Da die beschwerdeführende Partei trotz zwei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.11.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 21.11.2018 an, zu der der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. Am 21.11.2018 fand von 14:00 Uhr bis 17:15 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der der Antragsteller mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtlicher Dolmetscher bestellt wurde. Da die beschwerdeführende Partei trotz zwei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.11.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 21.11.2018 an, zu der der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. Am 21.11.2018 fand von 14:00 Uhr bis 17:15 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der der Antragsteller mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtlicher Dolmetscher bestellt wurde. Da die beschwerdeführende Partei trotz zwei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.05.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 28.05.2019 an, zu der der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. Am 28.05.2019 fand von 14:00 Uhr bis 18:15 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der der Antragsteller mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtlicher Dolmetscher bestellt wurde und als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Schrif... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.01.2020, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 03.01.2020 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscher geladen wurde. 2. Am 03.01.2021 fand von 15:00 Uhr bis 17:45 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der die Antragstellerin mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtliche Dolmetscherin bestellt wurde und als Dolmetscherin fungierte. 3. Mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.03.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 26.03.2021 an, zu der Fr. XXXX als Dolmetscherin geladen wurde. Aufgrund der Verhinderung der Dolmetscherin nahm der Antragsteller als Dolmetscher an der Verhandlung teil. 2. Am 26.03.2021 fand von 14:00 Uhr bis 18:10 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der der Antragsteller mit mündlich verkündete... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.11.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.12.2020 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigke... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 15.12.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.03.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.05.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 12.11.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 27.05.2020, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.03.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 26.03.2021 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschlus... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.09.2020, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.09.2020 um 08:15 Uhr an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Dem Schreiben war der Gebührenhinweis sowie das „Hinweisblatt Covid-19“ des Bundesverwaltungsgerichtes angehängt, aus welchem hervorgeht, dass um ein erhöhtes Menschenaufkommen vor der Sich... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 26.10.2020 brachte der Antragsteller beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag für Dolmetscher (mündliche Verhandlung) gemäß Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) betreffend die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 22.10.2020 im Verfahren zu der GZ. XXXX ein: römisch eins.1. Am 26.10.2020 brachte der Antragsteller beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag für Dolmetscher (mündliche Ver... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 14.10.2020 brachte der Antragsteller beim Bundesverwaltungsgericht folgenden korrigierten Antrag für Dolmetscher (mündliche Verhandlung) gemäß Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) betreffend die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 02.07.2020 im Verfahren zu den XXXX ein: römisch eins.1. Am 14.10.2020 brachte der Antragsteller beim Bundesverwaltungsgericht folgenden korrigiert... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.09.2020, 8:30 Uhr an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. 1. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 53 Abs. 1 BFA-VG aufgetragen, dem Bund entstandene Dolmetschkosten in der Höhe von insgesamt € 101,40 zu ersetzen. Das BFA traf soweit wesentlich folgende Feststellungen: „Dem Bund entstanden bzw. entstehen durch die gegen Sie gesetzten Maßnahmen Kosten in der Höhe von 101,40 €. Die Dolmetschleistung wurde für die Einvernah... mehr lesen...
, Zu A) Eine Begründung: entfällt gem. § 58 Abs. 2 AVG, weil dem Begehren des Antragstellers vollinhaltlich entsprochen wurde. Eine ,
Begründung: entfällt gem. Paragraph 58, Absatz 2, AVG, weil dem Begehren des Antragstellers vollinhaltlich entsprochen wurde. Zu B) Unzulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im
Spruch: seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin wurde am 14.9.2020 von der XXXX als Dolmetscherin für Ungarisch zur Einvernahme zweier Personen herangezogen. Die Dolmetschleistungen haben um 8:30 Uhr begonnen und dauerten bis 10:00 Uhr (Bestätigung für erbrachte Dolmetschleistungen vom 14.9.2020). Um diese Dolmetschleistungen erbringen zu können ist die Beschwerdeführerin mit ihrem Pkw von XXXX aus zur Amtshandlung im XXXX zugereist. Über diese erbrachten Dolmetschleis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 15.05.2019 von 17:00 Uhr bis 18:35 Uhr für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN, durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin hat als Dolmetscherin für die Sprache Slowenisch im Zeitraum von 20.–25.04.2018 an ihrer Wohnadresse diverse Aktenvermerke der slowenischen Kriminalpolizei (bezüglich Schlepperaufgriffen mit Zusammenhängen zu einer Organisation in Österreich) schriftlich ins Deutsche übersetzt. 2. Der von der belangten Behörde dazu ausgestellten „Bestätigung“ vom 08.05.2018 ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin in dem ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 29.11.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) in der Regionaldirektion XXXX , einer Amtshandlung als Dolmetscher hinzugezogen. Die Dolmetschertätigkeit des Beschwerdeführers begann laut der Bestätigung der belangten Behörde um 8:30 Uhr und endete um 11:05 Uhr. 1.2. Mit Gebührennote Nr. 31 vom 01.12.2019 machte der Beschwerdeführer folgende ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführerin wurde am 05.10.2020 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) in der Regionaldirektion Oberösterreich einer Amtshandlung als Dolmetscherin hinzugezogen. Die Dolmetschertätigkeit der Beschwerdeführerin begann laut der Bestätigung der belangten Behörde um 12:00 Uhr und endete um 13:45 Uhr. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 08.07.2020, GZ. W156 2176023-1/13Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 13.07.2020 an, zu der die Antragstellerin als nichtamtliche Dolmetscherin für die Sprache Russisch geladen wurde. 2. In weiterer Folge fand am 13.07.2020 die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der die Antragstellerin mit mündlich verkündetem Beschluss als Dolmetscherin bestellt wurde. Die Antragstel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.09.2020, GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.09.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 28.09.2020 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 18.09.2020, GZ. XXXX im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein: ... mehr lesen...