1 Mit Eingabe vom 16. Oktober 2020 erhob der Einschreiter mehrere „Beschwerden“ in der ihn betreffenden Angelegenheit nach dem Strafvollzugsgesetz, darunter vorrangig auch eine Beschwerde gegen einen näher bezeichneten Bescheid vom 6. Oktober 2020, mit dem eine Vollzugsortsänderung abgelehnt worden sei. 2 Die Eingabe war zurückzuweisen, da der Verwaltungsgerichtshof nach seinen in Art. 133 B-VG festgelegten Kompetenzen in den angesprochenen Angelegenheiten nach dem Straf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art133 StVG VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
1 Über die Revisionswerberin wurden mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 19. Februar 2015 wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes vier Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 6.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen jeweils 34 Stunden) verhängt. 2 Nachdem die Revisionswerberin wegen Uneinbringlichkeit aufgefordert worden war, die Ersatzfreiheitsstrafen anzutreten, beantragte sie den Aufschub des Strafvollzuges unter sinngemäßer Anwendung der §§ 53d und 54a VS... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs1;StVG; VStG §53d; B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 20. September 2016 hat das Landesverwaltungsgericht Tirol u.a. die Beschwerde des Revisionswerbers gegen Spruchpunkt 1. des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 27. Juli 2016 abgewiesen und damit die Zurückweisung seines Antrages auf Vollzug der über ihn aufgrund diverser Verwaltungsübertretungen verhängten Primär- und Ersatzfreiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Hausarrestes bestätigt. 2 Gegen dieses Erken... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34; AVG §36 Abs1; StVG §11g Z1; VStG §14; VStG §54b; VwGG §30 Abs2; AVG § 34 heute AVG § 34 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001 AVG § 34 gültig von 01.01.1999 bis... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34; AVG §36 Abs1; StVG §11g Z1; VStG §14; VStG §54b; VwGG §30 Abs2; AVG § 34 heute AVG § 34 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001 AVG § 34 gültig von 01.01.1999 bis... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde (mit seinem Spruchpunkt 2.) über den Beschwerdeführer "gemäß § 11g Z 1 StVG iVm § 34 Abs. 3 AVG" wegen beleidigender Schreibweise eine Ordnungsstrafe von EUR 400,-- verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde (mit seinem Spruchpunkt 2.) über den Beschwerdeführer "gemäß Paragraph 11 g, Ziffer eins, StVG in Verbindung mit , Paragraph 34, Absatz 3, AVG" wegen beleidigender Schreibweise eine Ordnungsstrafe von EUR 400,-- verhängt. Mit der gegen di... mehr lesen...
Mit den angefochtenen (sechs) Bescheiden wurden über den Beschwerdeführer jeweils "gemäß § 11g Z 1 StVG iVm § 34 Abs. 3 AVG" wegen beleidigender Schreibweise sechs Ordnungsstrafen (in Höhe von EUR 600,--; EUR 600,--; EUR 726,--; EUR 300,--; EUR 500,-- Mit den angefochtenen (sechs) Bescheiden wurden über den Beschwerdeführer jeweils "gemäß Paragraph 11 g, Ziffer eins, StVG in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 3, AVG" wegen beleidigender Schreibweise sechs Ordnungsstrafen (in Höhe vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde (mit seinem Spruchpunkt 2.) über den Beschwerdeführer "gemäß § 11g Z 1 StVG iVm § 34 Abs. 3 AVG" wegen beleidigender Schreibweise eine Ordnungsstrafe von EUR 600,-- verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde (mit seinem Spruchpunkt 2.) über den Beschwerdeführer "gemäß Paragraph 11 g, Ziffer eins, StVG in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 3, AVG" wegen beleidigender Schreibweise eine Ordnungsstrafe von EUR 600,-- verhängt. Mit der gegen dies... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Beschwerde des Beschwerdeführers vom 11. April 2010 gegen die Ablehnung eines Ausgangsansuchens keine Folge. Der Beschwerdeführer befand sich zum damaligen Zeitpunkt als Strafgefangener in der Justizanstalt S. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe am 23. März 2010 um Unterbrechung der Freiheitsstrafe für den Zeitraum vom 31. März 2010, 9.30 Uhr, bis 3. April 2010, 9.30 Uhr, angesucht. Diesem An... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich im Jahr 2009 im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt X. Der Beschwerdeführer befand sich im Jahr 2009 im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt römisch zehn. Mit dem zur hg. Zl. 2009/06/0167 angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Entscheidung des Anstaltsleiters der Justizanstalt X vom 4. Mai 2009, mit der ihm der Bezug eines Lebensmittelpaketes nicht genehmigt worden war, keine Folge gegeben. Mit dem zur hg. Zl.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG; VwGG §33 Abs1; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6; AVG §63; StVG §11g; StVG §120; StVG §121; AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991 AVG § 63 heute AVG § 63 gültig a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG; VwGG §33 Abs1; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG; VwGG §33 Abs1; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit einer am 13. Februar 2008 unmittelbar bei der Vollzugskammer eingebrachten Beschwerde gegen den Leiter der Justizanstalt X bekämpfte der Beschwerdeführer eine vom Anstaltsleiter der Justizanstalt X am 6. September 2004 getroffene Entscheidung auf Sicherheitsvollzug mit Entzug der Arbeit und beschränkter Lebensführung dahingehend, dass der Beschwerdeführer bei allen Bewegungen außerhalb der untergebrachten Abteilung durch einen Beamten zu begleiten ist. Mit einer am 13. Februar 20... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt S vom 17. März 2009 wurde ausgesprochen, dass die mitbeteiligte Partei eine Ordnungswidrigkeit nach § 107 Abs. 1 Z. 9 Strafvollzugsgesetz (StVG) begangen habe. Hiefür wurde sie mit einer Ordnungsstrafe in Form einer Geldbuße in der Höhe von EUR 20,-- bestraft. Ferner wurde ihr ein Kostenbeitrag zum Verfahren in der Höhe von EUR 2,-- auferlegt. Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt S vom 17. März 2009 wurde ausgesprochen, d... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 27. April 2009 wandte sich der Beschwerdeführer, der damals in der Justizanstalt X eine Freiheitsstrafe verbüßte, gegen ein "Informationsschreiben" des Leiters der Justizanstalt betreffend die Einbehaltung von CDs bzw. DVDs. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde diese Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen und gemäß § 6 AVG der Vollzugsdirektion übermittelt, weil der Beschwerdeführer weder im Besitz eines PCs sei noch Fachzeitschriften beziehe und ihm demzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte mit 12. Oktober 2009 ein "Ausgangsansuchen" für den Zeitraum vom 1. bis 5. November 2009. Der Beschwerdeführer befand sich zu dieser Zeit im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt X. Dem genannten Ansuchen wurde von der Anstaltsleitung nicht stattgegeben. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde der dagegen erhobenen Beschwerde des Beschwerdeführers nicht Folge gegeben. Der Beschwerdeführer stellte mit 12. Oktober 2009 ein "Ausgangsansuchen" für den ... mehr lesen...
Am 15. Oktober 2009 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass seinem Ausgangsansuchen vom 12. Oktober 2009 für die Zeit vom 1. bis 5. November 2009 nicht stattgegeben worden sei. Er hat eine Kopie dieser Entscheidung angefordert. Am 3. November 2009 hat er eine Kopie erhalten. Gegen die "hinhaltende" Vorgangsweise der Anstaltsleitung hat der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde Beschwerde eingebracht. Diese Beschwerde hat die belangte Behörde mit dem in Beschwerde gezogenen Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bekämpft mit seiner am 14. bzw. 20. September 2011 erhobenen, beim Verwaltungsgerichtshof zur hg. Zl. 2011/01/0250 protokollierten Beschwerde den im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. August 2011, mit dem sein Antrag auf Bewilligung des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von einem Monat und zehn Tagen in Form des elektronisch überwachten Hausarrest abgewiesen wurde. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, der Besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)14/02 Gerichtsorganisation21/01 Handelsrecht23/04 Exekutionsordnung25/02 Strafvollzug27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: B-VG Art94; EO §1; GEG §1; GEG §7 Abs1;Geo §131 Z7;Geo §131;Geo §234;StVG; UGB §283; B-VG Art. 94 heute B-VG Art. 94 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Dem hg. Beschwerdeverfahren Zl. 2010/06/0173 liegt zu Grunde, dass über den Beschwerdeführer (als Geschäftsführer einen bestimmten GmbH) mit acht gesonderten Beschlüssen des Landesgerichtes Feldkirch als Firmenbuchgericht jeweils vom 1. September 2009 Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB in der Höhe von jeweils EUR 1.800,-- verhängt wurden. In den in den Akten befindlichen Urschriften (es handelt sich dabei um eine Art Formular) gibt es im Feld "Kalender" zwei weitere Felder, das eine bezei... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7; StVG §11a Abs4; StVG §11g; AVG § 7 heute AVG § 7 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 AVG § 7 gültig von 01.01.2008 bis 31.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt nunmehr in der Justizanstalt Y eine Freiheitsstrafe, das Beschwerdeverfahren bezieht sich auf einen Zeitraum, in dem sich der Beschwerdeführer in der Justizanstalt B befand (im Anschluss daran wurde er in die Justizanstalt C verlegt). Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis (Ordnungsstraferkenntnis) des Leiters der Justizanstalt (JA) B vom 6. August 2008 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe in dieser JA, und zwar 1. am 9. Juni 2008 v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßte eine Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Jahren und vier Monaten mit dem urteilsmäßigen Strafende am 9. Oktober 1999. Er wird gemäß § 21 Abs. 2 StGB nach wie vor in der Justizanstalt Stein angehalten. Der Beschwerdeführer verbüßte eine Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Jahren und vier Monaten mit dem urteilsmäßigen Strafende am 9. Oktober 1999. Er wird gemäß Paragraph 21, Absatz 2, StGB nach wie vor in der Justizanstalt Stein angehalten. Der Bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum in der Justizanstalt Garsten untergebracht (§ 21 StGB). Der Beschwerdeführer war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum in der Justizanstalt Garsten untergebracht (Paragraph 21, StGB). Mit Eingabe vom 22. Juli 2008 richtete der rechtsfreundlich vertretene Beschwerdeführer eine Eingabe an den Anstaltsleiter, in welcher er vorbrachte, dass sich die Fachdienste der Justizanstalt nach wie vor weigerten, jene Gespräche auf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Anstaltsleiterin der Justizanstalt S vom 21. April 2004 wurde der Mitbeteiligte, der sich zum damaligen Zeitpunkt in Strafhaft befand, für schuldig erkannt, er habe "am 02.04.2004 dadurch, dass bei einem an ihm durchgeführten Harntest ein Benzodiazepine-Wert von über 5000 ng/ml nachgewiesen wurde, vorsätzlich gegen die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt verstoßen". Der Mitbeteiligte habe dadurch Ordnungswidrigkeiten nach § 107 Abs. 1 Z. 10 iVm § 26 Abs. 2... mehr lesen...