RS Vwgh 2020/11/24 So 2020/03/0016

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Veröffentlicht am 24.11.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/02 Strafvollzug

Norm

B-VG Art133
StVG
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Der Einschreiter erhob mehrere "Beschwerden" in der ihn betreffenden Angelegenheit nach dem StVG, darunter vorrangig auch eine Beschwerde gegen einen näher bezeichneten Bescheid, mit dem eine Vollzugsortsänderung abgelehnt worden sei. Die Eingabe war zurückzuweisen, da der VwGH nach seinen in Art. 133 B-VG festgelegten Kompetenzen in den angesprochenen Angelegenheiten nach dem StVG nicht zuständig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:SO2020030016.X01

Im RIS seit

18.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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