Entscheidungen zu § 31 Abs. 1 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

159 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 159

RS OGH 1992/4/9 8Ob627/91, 10Ob512/95, 6Ob2290/96z, 5Ob2403/96k, 6Ob280/00w, 1Ob201/01t, 10Ob29/07y

Norm: ABGB §451 AABGB §451 EKO §12 Abs1KO §31 Abs1 Z2 Fall1
Rechtssatz: Nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall kann das Verfügungsgeschäft angefochten werden, wenn der Anfechtungsgegner in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des späteren Gemeinschuldners eine Sicherstellung oder Befriedigung innerhalb der kritischen Frist des Abs 4 erlangt hat. Maßgebend ist der Erwerbszeitpunkt; bei Bestellung eines Faustpfandes ist die Sicherheit erst dann erworben, we... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.04.1992

RS OGH 1991/6/6 8Ob545/91, 2Ob594/93, 3Ob232/08a

Norm: KO §30 Abs1KO §31 Abs1
Rechtssatz: Die Zahlung von Leasingraten steht der Zug-um-Zug-Abwicklung eines Zielschuldverhältnisses nicht gleich, sie ist daher anfechtbar. Entscheidungstexte 8 Ob 545/91 Entscheidungstext OGH 06.06.1991 8 Ob 545/91 Veröff: SZ 64/73 = ÖBA 1992,838 = ecolex 1991,844 2 Ob 594/93 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.06.1991

RS OGH 1990/6/27 9ObS6/90 (9ObS7/90)

Norm: ArbVG §29KO §31 Abs1
Rechtssatz: Bei der Anfechtung einer Betriebsvereinbarung nach § 31 KO kommt es nur auf die Kenntnis (das Kennenmüssen) der Mitglieder des Betriebsrates (Betriebsausschusses; Zentralbetriebsrates) als Vertragspartner des Gemeinschuldners an. Entscheidungstexte 9 ObS 6/90 Entscheidungstext OGH 27.06.1990 9 ObS 6/90 Veröff: EvBl 1991/4 S 16 = WBl 1990... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1990

RS OGH 1989/12/19 5Ob504/88, 2Ob2147/96s, 4Ob259/98m, 1Ob308/98w, 6Ob110/00w

Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes als "nachteiliges Rechtsgeschäft" setzt zunächst voraus, daß sich das angefochtene Rechtsgeschäft (die einzelne Kreditgewährung) nach der Sachlage zur Zeit des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz für die Gläubiger tatsächlich nachteilig ausgewirkt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 504/88 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1989

RS OGH 1989/12/19 5Ob504/88, 8Ob619/92, 7Ob140/00i, 3Ob204/05d, 3Ob14/11x, 3Ob131/18p

Norm: ABGB §1392 EKO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei Annahme des Vorliegens einer Globalzession ist eine "Generalzessionsvereinbarung" das auf der von der Gemeinschuldnerin unverzüglich angenommenen Kreditzusage der Beklagten beruhende Verfügungsgeschäft. Bei der hier vorliegenden Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon der Willenseinigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar wirksam, die Wi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1989

RS OGH 1989/12/19 5Ob504/88, 6Ob2086/96z, 7Ob140/00i, 3Ob116/08t, 3Ob95/13m

Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Liegt das Verpflichtungsgeschäft außerhalb der Frist des § 31 Abs 4 KO ist im Falle einer Globalzession als Gegenstand der Anfechtung jeweils die den Publizitätsakt bildende Rechtshandlung im Sinne des § 27 KO, also die Vormerkung der Abtretung der Forderungen in den Büchern der nachmaligen Gemeinschuldnerin (oder die Verständigung des Drittschuldners von der Zession), anzusehen. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1989

RS OGH 1989/11/30 7Ob662/89, 7Ob58/01g, 8Ob1/03k

Norm: KO §31 Abs1 Z2 Fall1
Rechtssatz: Eine Rechtshandlung ist nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO unter der Voraussetzung anfechtbar, daß der beklagten Partei die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin bekannt war oder bekannt sein mußte. Entscheidungstexte 7 Ob 662/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 7 Ob 662/89 Veröff: JBl 1990,728 = ÖBl 1990,469 = ecolex 1990,146 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1989

RS OGH 1989/5/24 1Ob567/89, 1Ob2132/96b, 1Ob2297/96t, 6Ob110/00w, 10Ob99/02k, 4Ob91/06w, 6Ob72/06s,

Norm: AnfO §2KO §28KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Unmittelbar ist eine Benachteiligung dann, wenn sie schon durch die Eingehung des Rechtsgeschäftes, durch den Abschluss des Vertrages selbst, eintritt. Maßgeblicher Zeitpunkt der Feststellung einer unmittelbaren Benachteiligung ist somit jener der Rechtshandlung. Eine mittelbare Benachteiligung kann dadurch entstehen, dass zu der durch die Vornahme allein noch nicht benachteiligenden Rechtshan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1989

RS OGH 1989/5/24 1Ob686/88, 6Ob590/89, 8Ob17/94, 1Ob2132/96b, 4Ob306/98y, 1Ob308/98w, 6Ob110/00w, 6O

Norm: KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Die Anfechtung setzt Befriedigungstauglichkeit voraus; nach der Sachlage im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz im Anfechtungsprozess ist dann zu beurteilen, ob sich das angefochtene Geschäft für die übrigen Gläubiger auch tatsächlich nachteilig ausgewirkt hat; ist dies der Fall, ist weiter zu prüfen, ob diese Nachteiligkeit im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes objektiv vorh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1989

RS OGH 1989/5/24 1Ob686/88, 5Ob504/88, 2Ob542/91

Norm: KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Anzufechten ist das gesamte jeweilige Rechtsgeschäft, daher zB bei einem Zessionskreditvertrag nicht nur die Zessionen. Entscheidungstexte 1 Ob 686/88 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 1 Ob 686/88 Veröff: SZ 62/97 = WBl 1989,281 (König, 257) 5 Ob 504/88 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1989

RS OGH 1988/4/26 4Ob514/88, 9ObA314/88, 8Ob545/91, 7Ob2278/96t, 10Ob8/00z, 6Ob300/00m, 6Ob339/00x, 7

Norm: KO §30 Abs1KO §31 Abs1
Rechtssatz: Um die Zahlung des Arbeitsentgelts für einen bestimmten Verrechnungsabschnitt nach einer Zug-um-Zug-Abwicklung eines Zielschuldverhältnisses gleichhalten zu können, darf sie nicht so spät nach dem Eintritt der Fälligkeit geschehen, dass der notwendige zeitliche Zusammenhang mit den bereits erbrachten Arbeitsleistungen nach der Verkehrsauffassung nicht mehr als gegeben angesehen werden kann. Von einer Zug... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1988

RS OGH 1988/4/26 4Ob514/88, 9ObA314/88, 8Ob545/91, 2Ob594/93, 6Ob1519/96, 7Ob2278/96t, 2Ob140/99y, 6

Norm: KO §30 Abs1KO §31 Abs1
Rechtssatz: Die Zug - um - Zug - Abwicklung, die eine Anfechtung ausschließt, darf jedoch nicht bloß vereinbart sein; es bedarf vielmehr eines zeitlichen und ursächlichen Zusammenhanges zwischen Leistung und Gegenleistung. Die gleichzeitige Bewirkung von Leistung und Gegenleistung wird allerdings nicht gefordert; maßgeblich ist vielmehr, ob es sich nach der Verkehrsauffassung um eine einheitlichen wirtschaftlichen V... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1988

RS OGH 1988/4/26 4Ob514/88, 8Ob545/91, 6Ob300/00m, 7Ob15/02k

Norm: KO §30 Abs1KO §31 Abs1
Rechtssatz: Der fortgesetzte Austausch von Arbeitsleistung und Entgelt ist der Zug-um-Zug-Abwicklung eines Zielschuldverhältnisses gleichzustellen; so wie dem Gemeinschuldner während der Krise nicht die Vornahme etwa von Barkäufen, Kreditkäufen mit gleichzeitiger Sicherstellung des Kaufpreises oder Kreditgeschäften gegen Einräumung von Sicherheiten verwehrt sein soll, soll es ihm auch möglich sein, die für die Fortf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1988

RS OGH 1988/4/14 7Ob517/88

Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der im Sinne des § 31 Abs 1 Z 2 KO sichergestellte oder befriedigte Konkursgläubiger muß ein Konkursgläubiger des späteren Gemeinschuldners - nicht einer anderen Person - sein. Die Deckung fremder Verbindlichkeiten - wie auch vom Konkurs ausgeschlossener Forderungen - fällt nicht unter § 31 KO. Entscheidungstexte 7 Ob 517/88 Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1988

RS OGH 1988/4/14 7Ob517/88, 2Ob519/94, 6Ob2290/96z, 5Ob2403/96k, 6Ob161/98i

Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Zur Anfechtbarkeit der Sicherstellung oder Befriedigung bedarf es nicht eines aktiven Tätigwerdens oder Unterlassens des späteren Gemeinschuldners, das dann zur Sicherstellung oder Befriedigung des Konkursgläubigers führt. Es genügt, wenn die Sicherstellung oder die Befriedigung auf Kosten der nachmaligen Konkursmasse erfolgen. Entscheidungstexte 7 Ob 517/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1988

RS OGH 1988/3/24 7Ob523/88

Norm: KO §31 Abs1 Z1 Fall1
Rechtssatz: Nach dieser Gesetzesstelle ist nur die Befriedigung oder Sicherstellung eines Konkursgläubigers anfechtbar; dh die fragliche Forderung wäre mangels Tilgung bei Konkurseröffnung Konkursforderung. Entscheidungstexte 7 Ob 523/88 Entscheidungstext OGH 24.03.1988 7 Ob 523/88 European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1988

RS OGH 1988/3/24 7Ob523/88, 7Ob516/90

Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Beim Anfechtungstatbestand nach § 31 Abs 1 Z 2 KO kommt es nicht darauf an, ob die Deckung kongruent oder inkongruent ist. Entscheidungstexte 7 Ob 523/88 Entscheidungstext OGH 24.03.1988 7 Ob 523/88 Veröff: ÖBA 1988,1128 7 Ob 516/90 Entscheidungstext OGH 05.04.1990 7 Ob 516/90 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1988

RS OGH 1987/11/10 2Ob725/86

Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Anfechtung unterworfen sind nach § 31 Abs 1 Z 2 KO die Sicherstellung einer Konkursforderung oder die Befriedigung einer Forderung, die mangels ihrer Tilgung bei Konkursbeginn Konkursforderung gewesen wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 725/86 Entscheidungstext OGH 10.11.1987 2 Ob 725/86 European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1987

RS OGH 1987/10/15 6Ob701/86, 8Ob17/94, 4Ob91/06w

Norm: KO §31 Abs1 Z2 Fall1
Rechtssatz: Das Fehlen der Voraussetzungen nach dem Anfechtungstatbestand des § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO schließt eine Anfechtung nach anderen Tatbeständen, insbesondere eine Anfechtung des ganzen Rechtsgeschäftes wegen Nachteiligkeit nicht aus. Entscheidungstexte 6 Ob 701/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1987 6 Ob 701/86 Veröff: SZ 60/207 = WBl 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1987

RS OGH 1987/3/18 3Ob573/86

Norm: KO §31 Abs1 Z1
Rechtssatz: Keine Benachteiligung der Gläubiger, wenn der spätere Gemeinschuldner (gegen Provision) einen von ihm nicht mehr ausführbaren Auftrag unter gleichzeitiger Abtretung der Entgeltforderung gegenüber dem Auftraggeber an Subunternehmer weitergab. Entscheidungstexte 3 Ob 573/86 Entscheidungstext OGH 18.03.1987 3 Ob 573/86 Veröff: WBl 1987,157 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1987

RS OGH 1986/9/24 3Ob575/86, 3Ob612/89, 6Ob157/01h, 5Ob255/01p

Norm: ABGB §1393 BaKO §30 Abs1KO §31 Abs1
Rechtssatz: Ein sogenannter Mantelzessionsvertrag, der genau umschreibt, welche Forderungen der Kreditnehmer künftig abzutreten sich verpflichtet, erfüllt die Voraussetzungen zur
Begründung: eines rechtsgeschäftlichen Anspruches auf Sicherstellung oder Befriedigung. Entscheidungstexte 3 Ob 575/86 Entscheidungstext OGH 24.09.1986 3 Ob 575... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1986

RS OGH 1986/6/25 1Ob555/86, 1Ob567/89, 1Ob604/91, 1Ob2132/96b, 1Ob2297/96t, 4Ob306/98y, 6Ob17/02x, 4

Norm: KO §27KO §28KO §31 Abs1 Z2 2.FallZPO §406 Aa
Rechtssatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine mittelbare Benachteiligung vorliegt, ist der Schluß der Verhandlung erster Instanz. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59/114 = RdW 1986,37 = JBl 1987,46 1 Ob 567/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1986

RS OGH 1985/12/11 8Ob528/85, 6Ob280/00w, 9Ob237/02x, 17Ob5/19p

Norm: KO §30KO §31 Abs1 Z2IO §30 Abs1 Z1IO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Deckung von Ansprüchen, die den Ansprüchen von Konkursgläubigern vorangehen, ist auch nach § 30 KO nicht anfechtbar, namentlich die Deckung von Absonderungsansprüchen aus den belasteten Sachen oder ihrem Erlös. Die Befriedigung eines Absonderungsgläubigers aus dem übrigen Vermögen des Gemeinschuldners ist jedoch nach dieser Gesetzesstelle anfechtbar. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1985

RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 3Ob573/86, 7Ob567/88, 7Ob694/89, 1Ob2132/96b, 1Ob2297/96t, 6Ob110/00w, 9O

Norm: KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Bei Rechtsgeschäften, die während der Krise (wenn auch ohne erkennbare Benachteiligungsabsicht des Schuldners) abgeschlossen werden, erscheint es aber sachgerecht, den Anfechtungsgegner, der um die Vermögenslage seines Vertragspartners weiß oder davor fahrlässig die Augen verschließt, mit jenen Risken der Verschlechterung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger zu belasten, die ihm im Zeitpunkt des Vertr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 1Ob555/86, 1Ob686/88, 1Ob2132/96b, 1Ob2297/96t, 4Ob259/98m, 6Ob110/00w, 9

Norm: KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Aus den Erläuterungen ist in Übereinstimmung mit Steinbach-Ehrenzweig abzuleiten, dass der Gesetzgeber für alle Fälle der Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung mittelbare Benachteiligung genügen lassen wollte, um auch damit das allgemeine Anliegen des neuen Gesetzes, bisher unanfechtbare Rechtshandlungen, durch die zum Schaden der Konkursgläubiger das Vermögen vor der Konkurseröffnung aufgezehrt wird, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 1Ob655/86, 1Ob686/88, 3Ob567/90, 2Ob582/91, 2Ob128/99h, 6Ob235/99y, 6Ob11

Norm: ABGB §1392 AKO §30KO §31 Abs1 Z2 Fall1KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Steht der Bank das Recht zu, den revolvierenden Kontokorrentkredit jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufzukündigen, liegt in jeder Gestattung einer Wiederausnützung des zurückgezahlten Kredites eine neue Kreditgewährung. Werden vor einer Wiederausnützung des Kredites oder gleichzeitig mit dieser weitere Sicherheiten gegeben, so sind diese jedenfalls nicht anfechtba... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 7Ob517/88, 1Ob617/93, 6Ob110/00w, 6Ob72/06s, 9Ob52/06x, 3Ob246/09m

Norm: KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Die Auslegung der Wendung "mit andern Personen eingegangene, für die Gläubiger nachteilige Rechtsgeschäfte" spricht dafür, dass dem Anfechtungsgegner im Zeitpunkte der Eingehung zumindest ein mittelbarer Nachteil für die Gläubiger objektiv erkennbar gewesen sein muss. Entscheidungstexte 4 Ob 559/83 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4 Ob 559/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 2Ob532/86 (2Ob533/86), 1Ob655/86, 6Ob701/86, 7Ob567/88, 4Ob570/88, 1Ob686

Norm: KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Für den Gläubiger, der in der Krise gegen Bestellung weiterer Sicherheiten durch den Schuldner Kredite gibt, wird regelmäßig ein Nachteil für die übrigen Gläubiger objektiv vorhersehbar sein. Liegt eine solche "typische Nachteiligkeit" eines Geschäftes vor, wird es dem Anfechtungsgegner obliegen, die in der Regel in seiner Sphäre liegenden Umstände dafür dazutun, daß aus der Eingehung des Geschäftes aus be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 2Ob532/86 (2Ob533/86), 1Ob686/88, 6Ob590/89, 1Ob617/93, 8Ob17/94, 1Ob2132

Norm: KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Der zur Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäftes führende Nachteil muß zwar nicht schon in der Eingehung des Geschäftes liegen, wohl aber bei Abschluß des Geschäftes und mit Rücksicht auf die dem Anfechtungsgegner bekannte Krise objektiv vorhersehbar sein. Der herrschenden Lehre, die die Begriffe der "Nachteiligkeit" und Befriedigungstauglichkeit" auch für den Tatbestand des § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO gleic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 3Ob514/86, 6Ob590/89, 8Ob627/91, 8Ob17/94, 5Ob509/95, 8Ob1502/96, 7Ob2278

Norm: IO §31 Abs1 Z2 Fall1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Sogenannte "Zug-um-Zug-Geschäfte" sind nicht nach § 31 Abs 1 Z 2 KO anfechtbar. Entscheidungstexte 4 Ob 559/83 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4 Ob 559/83 Veröff: SZ 57/87 = EvBl 1985/92 S 461 = JBl 1985,494 = RdW 1984,242 3 Ob 514/86 Entscheidungstext OGH 17.12.1986 3 Ob 514/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1984

Entscheidungen 61-90 von 159

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