Norm: EStG 1988 §86KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: 1. Bei der gemäß § 86 Abs 1 EStG 1988 gemeinsam durchgeführten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung ist das Prüforgan des Finanzamts Organ des Krankenversicherungsträgers. Diesem ist das Wissen seines Organs über eine mögliche Insolvenzgefahr zuzurechnen. 2. Der Umstand, dass eine vom Strafgericht wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung angeordnete Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von G... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs2KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei Unterfertigung einer vom Veräußerer an die Arbeitnehmer durch jeweils formularmäßig vorbereitete Erklärungen herangetragene Anbots zum vorzeitigen Austritt ist von einer einvernehmlich erfolgten Auflösung des Arbeitsverhältnisses auszugehen. Wenn dem Arbeitnehmer die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin zumindest bekannt sein musste, liegt ein gemäß § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO anfechtbar... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AKO §31 Abs1 Z2KO §38
Rechtssatz: Grundsätzlich haften mehrere Geschäftsgegner nur auf das jeweils aus der anfechtbaren Handlung Erlangte. Im vorliegenden Fall haben aber die Banken nicht die jeweiligen Eingänge des angefochtenen Zeitraumes zurückzustellen, sondern es geht um den Ausgleich der Quotenverschlechterung. Jedenfalls ist die Interessenlage mit jener des § 1302 ABGB durchaus vergleichbar: So, wie es für die Solidarhaf... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2 zweiter Fall
Rechtssatz: Werden Zahlungen eines Dritten (hier: im Zusammenhang mit einer Umschuldung) unter treuhänderischer Bindung geleistet, sind sie anfechtungsfest. In diesem Fall waren die der kreditgebenden Bank zugeflossenen Mittel nämlich nicht dazu bestimmt, ins Eigentum des späteren Gemeinschuldners überzugehen und sind damit nicht allen seinen Gläubigern zur Verfügung gestanden. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2 zweiter Fall
Rechtssatz: Eine Zahlung an einen Absonderungsgläubiger ist nicht nur dann einem Absonderungsrecht zuzuordnen (und daher anfechtungsfest), wenn sie zur Löschung dieses Rechts (hier: des Pfandrechts) führt, sondern auch dann, wenn der Gläubiger einer Vorrangseinräumung zustimmt. Auch in diesem Fall erhält er eine Zahlung aufgrund seiner dinglichen Sicherung; eine solche Zahlung muss -wenn die dingliche Sicherung... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2 zweiter Fall
Rechtssatz: Werden für verschiedene Kredite verschiedene Konten geführt, sind jedenfalls dann alle Konten als wirtschaftliche Einheit zu beurteilen und ist die Saldenberechnung an Hand einer Gesamtschau sämtlicher Konten durchzuführen, wenn die Anfechtbarkeit der Zahlungsvorgänge auf allen Konten unter dem Aspekt eines einzigen Anfechtungsgrunds (hier: Gläubigerbefriedigung in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit g... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Anfechtbarkeit der Veräußerung einer mit Pfandrechten überbelasteten Liegenschaft bei Übernahme der Verpflichtung zur Lastenfreistellung durch den Gemeinschuldner. Entscheidungstexte 3 R 10/04 Entscheidungstext OLG Wien 04.06.2004 3 R 10/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:200... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Übereinstimmende Medienberichte über die massive wirtschaftliche Krise eines Unternehmens können einen Insolvenzindikator darstellen, der beim Gläubiger (hier eine Gebietskrankenkasse) Erkundigungspflichten auslöst. Entscheidungstexte 6 Ob 192/03h Entscheidungstext OGH 02.10.2003 6 Ob 192/03h Veröff: SZ 2003/114 ... mehr lesen...
Norm: IO §31 Abs1 Z2 Fall1KO §31 Abs1 Z2 Falll1
Rechtssatz: Auch bei der Überziehung des vereinbarten Rahmens eines revolvierenden Kontokorrentkredits ist bei der Anfechtung einer Kredittilgung nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO, auch wenn die tatsächliche höhere Ausnützung des vereinbarten Kreditrahmen von der Bank nur geduldet war, die Anfechtung im Ausmaß der Saldosenkung (Debetminderung) betraglich beschränkt; eine (Deckungsanfechtung) Anfe... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §30 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 27 KO sagt nichts darüber aus, wer die Rechtshandlung vorgenommen haben muss, oder wem diese zuzurechnen ist. Die Tatbestände des § 30 Abs 1 Z 1 und des § 31 Abs 1 Z 1 und 2 (jeweils erster Fall) KO verlangen ein Zutun des Schuldners zur Rechtshandlung nicht und bieten damit die Möglichkeit, obrigkeitliche Verfügungen gegen den späteren Gemeinschuldner, so etwa Zwangsvollstre... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §30 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 27 KO sagt nichts darüber aus, wer die Rechtshandlung vorgenommen haben muss, oder wem diese zuzurechnen ist. Die Tatbestände des § 30 Abs 1 Z 1 und des § 31 Abs 1 Z 1 und 2 (jeweils erster Fall) KO verlangen ein Zutun des Schuldners zur Rechtshandlung nicht und bieten damit die Möglichkeit, obrigkeitliche Verfügungen gegen den späteren Gemeinschuldner, so etwa Zwangsvollstre... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Zahlung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge ist im Fall des Konkurses des Arbeitgebers gemäß §§ 30, 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO mangels eines für Zug-um-Zug-Geschäfte essentiellen Leistungsaustausches anfechtbar, weil die Leistungen aus der öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherung einem Versicherten ab dem Tag des Beginnes seiner Beschäftigung als Dienstnehmer - unabhängig von der Leistung der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a CABGB §1346 BABGB §1346 GKO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ein Treuhänder hat auf Grund seiner Erklärung der "persönlichen Haftung" für die Pfandbestellung für den der begünstigten Bank bei Unterbleiben der Hypothekenbestellung erwachsenden Schaden verschuldensunabhängig einzustehen. Es kann jedoch nicht angenommen werden, die Parteien hätten eine Haftung des Treuhänders auch für den Fall der Unwirksamkeit der Pfandbestellung infolge ... mehr lesen...
Norm: KO §30 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ein inkongruentes Pfändungspfandrecht hindert die Anfechtung der Befriedigung nicht, wenn entsprechende Anfechtungsgründe vorliegen. Nur eine Anfechtung der Befriedigung gemäß § 30 Abs 1 Z 1 KO ist ausgeschlossen, wenn und weil die Befriedigung titelmäßig erfolgt ist. Es wird nunmehr die Anfechtbarkeit der Zahlung aufgrund eines inkongruenten exekutiven (Forderungspfandrechts) Pfandrechtes nach § 3... mehr lesen...
Norm: IO §31 Abs1 Z2 Fall1KO §31 Abs1 Z2 erster Fall
Rechtssatz: Wenn auch ein revolvierender Kontokorrentkredit bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht in die Zahlungseingänge und Kreditausnützungen zergliedert werden kann (4 Ob 306/98y), muß dies bei einem Überziehungskreditrahmen schon geschehen. Der Kreditnehmer hat nämlich, solange er sich im Kreditrahmen bewegt, einen Anspruch auf Wiederausnutzung des Kreditrahmens. Er hat aber, wenn er di... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO ist nur das Verpflichtungs-, nicht auch das Verfügungsgeschäft anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 114/99z Entscheidungstext OGH 20.05.1999 2 Ob 114/99z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112191 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Geschäfte, bei welchen der spätere Gemeinschuldner vorleistet und dadurch einen Anspruch auf die Leistung des Anfechtungsgegners erlangt, sind nicht nach § 31 Abs 1 Z 2 KO anfechtbar. Das ist beim Factoring der Fall, weil der Kunde den Vorschuß erst erhält, nachdem die Forderung entstanden ist und er dem Factor die Rechnungskopie übergeben hat. Zu diesem Zeitpunkt ist die Zession bereits wirksam. Eine Anfechtung... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Anfechtung der Herbeiführung der Aufrechnungslage nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO hat zur Folge, daß der Factor den Kaufpreis in die Masse zahlen und seine Forderung gegen den Kunden auf Rückzahlung des Vorschusses als Konkursforderung geltend machen muss. Entscheidungstexte 2 Ob 114/99z Entscheidungstext OGH 20.05.1999 2 Ob 114/99z ... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Anfechtungsfrist ist dann gewahrt, wenn der letzte Erfüllungsakt innerhalb der kritischen Frist gesetzt wurde. Für die Factoring-Zession ist somit der Zeitpunkt der Entstehung der Forderung maßgeblich. Es kann daher zwar nicht die Factoring-Zession als solche angefochten werden, wohl aber der Erwerb einzelner Forderungen, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO vorliegen. ... mehr lesen...
Norm: IO §31 Abs1 Z2 Fall1: KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2 Fall1
Rechtssatz: Zug-um-Zug-Geschäfte können nicht nach § 31 Abs 1 Z 1 erster Fall KO angefochten werden, weil die Gläubigerstellung erst gleichzeitig mit der Sicherung oder Befriedigung begründet wird. Entscheidungstexte 4 Ob 306/98y Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 306/98y Veröff: SZ 71/210 ... mehr lesen...
Norm: IO §31 Abs1 Z2 Fall1: KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2 Fall1
Rechtssatz: Zug-um-Zug-Geschäfte können nicht nach § 31 Abs 1 Z 1 erster Fall KO angefochten werden, weil die Gläubigerstellung erst gleichzeitig mit der Sicherung oder Befriedigung begründet wird. Entscheidungstexte 4 Ob 306/98y Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 306/98y Veröff: SZ 71/210 ... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z1 Fall2KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Neben der Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO kommt eine Anfechtung des revolvierenden Zessionskredites nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils erster Fall, KO nur insoweit in Frage, als die Bank ihre Position bei Konkurseröffnung gegenüber jener bei Beginn der kritischen Frist verbessert hat. Nur insoweit hat sie die Tilgungen und Besicherungen nicht Zug um Zug ge... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z1 Fall2KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Neben der Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO kommt eine Anfechtung des revolvierenden Zessionskredites nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils erster Fall, KO nur insoweit in Frage, als die Bank ihre Position bei Konkurseröffnung gegenüber jener bei Beginn der kritischen Frist verbessert hat. Nur insoweit hat sie die Tilgungen und Besicherungen nicht Zug um Zug ge... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Zug-um-Zug-Geschäftes hindert nicht die Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO. Auch revolvierende Kontokorrentkredite können daher als nachteilige Rechtsgeschäfte anfechtbar sein. Sind die Anfechtungsvoraussetzungen gegeben, so sind grundsätzlich sämtliche Eingänge auf dem Kontokorrentkreditkonto anfechtbar. Das führte, insbesondere bei einem "schnelldre... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Zug-um-Zug-Geschäftes hindert nicht die Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO. Auch revolvierende Kontokorrentkredite können daher als nachteilige Rechtsgeschäfte anfechtbar sein. Sind die Anfechtungsvoraussetzungen gegeben, so sind grundsätzlich sämtliche Eingänge auf dem Kontokorrentkreditkonto anfechtbar. Das führte, insbesondere bei einem "schnelldre... mehr lesen...
Norm: KO §28 Z2KO §28 Z3KO §28 Z4KO §31 Abs1 Z1 Fall2KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Die Nachteiligkeit ist zwar ein allgemeines Anfechtungserfordernis; die Beweislast trifft aber nur bei jenen Anfechtungstatbeständen den Masseverwalter, in denen sie ausdrücklich als Anfechtungserfordernis genannt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 306/98y Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 306/98y ... mehr lesen...
Norm: KO §28 Z2KO §28 Z3KO §28 Z4KO §31 Abs1 Z1 Fall2KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Die Nachteiligkeit ist zwar ein allgemeines Anfechtungserfordernis; die Beweislast trifft aber nur bei jenen Anfechtungstatbeständen den Masseverwalter, in denen sie ausdrücklich als Anfechtungserfordernis genannt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 306/98y Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 306/98y ... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z1 Fall2KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Bei wirtschaftlicher Betrachtung des revolvierenden Kontokorrentkredits muss demnach der Anfechtungsumfang nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO nicht nur mit dem den Gläubigern entstandenen Nachteil, sondern, wenn dieser Nachteil höher ist, schon mit dem Kreditrahmen oder der allenfalls höheren Kreditausnutzung beschränkt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z1 Fall2KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Bei wirtschaftlicher Betrachtung des revolvierenden Kontokorrentkredits muss demnach der Anfechtungsumfang nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO nicht nur mit dem den Gläubigern entstandenen Nachteil, sondern, wenn dieser Nachteil höher ist, schon mit dem Kreditrahmen oder der allenfalls höheren Kreditausnutzung beschränkt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z1 Fall2KO §31 Abs1 Z2 Fall2
Rechtssatz: Hat der Anfechtungsgegner aber schon aufgrund der Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO einen dem Höchststand des Kredites entsprechenden Betrag zu leisten, so ist damit auch die in einer allfälligen Saldoverringerung liegende Befriedigung als Konkursgläubiger abgegolten. Entscheidungstexte 4 Ob 306/98y ... mehr lesen...