Norm
KO §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes als "nachteiliges Rechtsgeschäft" setzt zunächst voraus, daß sich das angefochtene Rechtsgeschäft (die einzelne Kreditgewährung) nach der Sachlage zur Zeit des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz für die Gläubiger tatsächlich nachteilig ausgewirkt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0064990Dokumentnummer
JJR_19891219_OGH0002_0050OB00504_8800000_002