Norm
KO §31 Abs1 Z1Rechtssatz
Keine Benachteiligung der Gläubiger, wenn der spätere Gemeinschuldner (gegen Provision) einen von ihm nicht mehr ausführbaren Auftrag unter gleichzeitiger Abtretung der Entgeltforderung gegenüber dem Auftraggeber an Subunternehmer weitergab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0064777Dokumentnummer
JJR_19870318_OGH0002_0030OB00573_8600000_002