Index: 000001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2012 EStG 1988 §30 Abs2 Z4 GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5StabG 01te 2012VwRallg EStG 1988 § 30 heute EStG 1988 § 30 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2; GrEStG 1987 §4 Abs1; GrEStG 1987 §5; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 GrEStG 1987 § 3 gültig von 22.07.2023 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs3 Z2; GrEStG 1987 §1 Abs3; GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2; GrEStG 1987 § 1 heute GrEStG 1987 § 1 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 GrEStG 1987 § 1 gültig von 15.08.2018 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs4; GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 GrEStG 1987 § 3 gültig von 22.07.2023 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 GrEStG 1987 § 3 gültig von 22.07.2023 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 GrEStG 1987 § 3 gültig von 22.07.2023 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 GrEStG 1987 § 3 gültig von 22.07.2023 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 GrEStG 1987 § 3 gültig von 22.07.2023 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich32/06 Verkehrsteuern
Norm: BauO OÖ 1994 §16;BauO OÖ 1994 §9; GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.07.2025 ... mehr lesen...
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Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 GrEStG 1987 § 3 gültig von 22.07.2023 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
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Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 GrEStG 1987 § 3 gültig von 22.07.2023 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich32/06 Verkehrsteuern
Norm: BauO OÖ 1994 §16;BauO OÖ 1994 §5;BauO OÖ 1994 §9; GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; GrEStG 1987 § 3 heute GrEStG 1987 § 3 gültig ab 01.0... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 15. April 2005 von Anna S. den dieser gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 26 Grundbuch G, welche aus einer Reihe im Kaufvertrag mit Grundstücksnummern näher bezeichneter Flächen besteht. Mit Kaufvertrag vom 14. November 2005 erwarb der Ehemann der Beschwerdeführerin von Hermann S. den in dessen Eigentum stehenden zweiten Hälfteanteil derselben Liegenschaft. Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 15. April 2005 von... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 15. April 2005 von Anna S. den dieser gehörigen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 26 Grundbuch G, welche aus einer Reihe im Kaufvertrag mit Grundstücksnummern näher bezeichneter Flächen besteht. Mit Kaufvertrag vom 14. November 2005 erwarb der Ehemann der Beschwerdeführerin von Hermann S. den in dessen Eigentum stehenden zweiten Hälfteanteil derselben Liegenschaft. Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 15. April 2005 von... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z4;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0020 E 8. Mai 2008
Rechtssatz: Wird der Tatbestand der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG nur hinsichtlich eines Teiles der eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundstücke erfüllt, so ist darauf abzustellen, wel... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z4;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0020 E 8. Mai 2008
Rechtssatz: Wird der Tatbestand der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG nur hinsichtlich eines Teiles der eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundstücke erfüllt, so ist darauf abzustellen, wel... mehr lesen...
Die Erblasserin und die Beschwerdeführerin schlossen mit Notariatsakt vom 28. Dezember 1981 einen "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall" mit nachstehendem Inhalt: "(Die Erblasserin) übergibt hiemit ihrer Schwiegertochter (Beschwerdeführerin) und diese übernimmt von der Ersteren die ihr gehörige Hälfte der Liegenschaft ... bestehend aus den Grundstücken ... Garten und ... Baufläche ... um den beiderseits vereinbarten Übergabspreis von S 40.750,-- ... sowie gegen... mehr lesen...
A.N. und die beschwerdeführende Gemeinde schlossen einen Vertrag mit nachstehendem Inhalt: "II. (A.N.) ist Alleineigentümer der Liegenschaft in EZ ... III. römisch drei. Im Jahre 2000 war das Gst 16/3 als Freiland gewidmet. Es fanden Gespräche über die Umwidmung und die Raumordnungsziele in (der beschwerdeführenden Gemeinde) statt. Dabei kam es zwischen (A.N.) und der (beschwerdeführenden Gemeinde) im Sinne des § 35 TROG zu einer Vereinbarung des Inhaltes... mehr lesen...
Die Erblasserin und die Beschwerdeführerin schlossen mit Notariatsakt vom 28. Dezember 1981 einen "Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall" mit nachstehendem Inhalt: "(Die Erblasserin) übergibt hiemit ihrer Schwiegertochter (Beschwerdeführerin) und diese übernimmt von der Ersteren die ihr gehörige Hälfte der Liegenschaft ... bestehend aus den Grundstücken ... Garten und ... Baufläche ... um den beiderseits vereinbarten Übergabspreis von S 40.750,-- ... sowie gegen... mehr lesen...
A.N. und die beschwerdeführende Gemeinde schlossen einen Vertrag mit nachstehendem Inhalt: "II. (A.N.) ist Alleineigentümer der Liegenschaft in EZ ... III. römisch drei. Im Jahre 2000 war das Gst 16/3 als Freiland gewidmet. Es fanden Gespräche über die Umwidmung und die Raumordnungsziele in (der beschwerdeführenden Gemeinde) statt. Dabei kam es zwischen (A.N.) und der (beschwerdeführenden Gemeinde) im Sinne des § 35 TROG zu einer Vereinbarung des Inhaltes... mehr lesen...
Index: L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5;ROG Tir 2001 §33 Abs1;ROG Tir 2001 §33 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Gemeinden als Träger von Privatrechten die Verwirklichung der in § 33 Abs. 1 TROG angeführten Ziele und Festlegungen anzustreben haben und mit Grundeigentümern gemäß § 33 Abs. 2 TROG Verträge abschließen können, dann handelt es s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Erblasserin hat der Abgabepflichtigen mit dem "Übergabsvertrag und dem Übergabsvertrag auf den Todesfall" insgesamt die Hälfte einer Liegenschaft übergeben. Als Übergabepreis für diese Hälfte der Liegenschaft wurde neben der Pflege und Betreuung ein Betrag von S 40.750,-- vereinbart. Es liegt demnach ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0232 E 1. September 1999 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt das Wesen einer behördlichen Maßnahme (iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG 1987) darin, dass derjenige, den die Maßnahme betrifft, keine Möglichkeit hat, ihr auszuweichen. Eine behördliche Maßnahme ist so geartet, dass man sich ihr nicht entziehen kann. Eine ... mehr lesen...
Index: L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5;ROG Tir 2001 §33 Abs1;ROG Tir 2001 §33 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Gemeinden als Träger von Privatrechten die Verwirklichung der in § 33 Abs. 1 TROG angeführten Ziele und Festlegungen anzustreben haben und mit Grundeigentümern gemäß § 33 Abs. 2 TROG Verträge abschließen können, dann handelt es s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Erblasserin hat der Abgabepflichtigen mit dem "Übergabsvertrag und dem Übergabsvertrag auf den Todesfall" insgesamt die Hälfte einer Liegenschaft übergeben. Als Übergabepreis für diese Hälfte der Liegenschaft wurde neben der Pflege und Betreuung ein Betrag von S 40.750,-- vereinbart. Es liegt demnach ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0232 E 1. September 1999 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt das Wesen einer behördlichen Maßnahme (iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG 1987) darin, dass derjenige, den die Maßnahme betrifft, keine Möglichkeit hat, ihr auszuweichen. Eine behördliche Maßnahme ist so geartet, dass man sich ihr nicht entziehen kann. Eine ... mehr lesen...
Mit einer als "Schenkungsvertrag Einräumung des Fruchtgenusses" überschriebenen Vereinbarung schenkte die Erstbeschwerdeführerin ihrer Tochter, der Zweitbeschwerdeführerin, die Liegenschaft EZ. 694, Grundbuch Oberdöbling. Im Punkt VIII. der Vertragsurkunde räumte die Zweitbeschwerdeführerin ihrer Mutter die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes hinsichtlich des gesamten Geschenkgegenstandes ein. In diesem Vertragspunkt wurde auch festgehalten, dass eine näher bezeichnete Wohnung die E... mehr lesen...
Mit einer als "Schenkungsvertrag Einräumung des Fruchtgenusses" überschriebenen Vereinbarung schenkte die Erstbeschwerdeführerin ihrer Tochter, der Zweitbeschwerdeführerin, die Liegenschaft EZ. 694, Grundbuch Oberdöbling. Im Punkt VIII. der Vertragsurkunde räumte die Zweitbeschwerdeführerin ihrer Mutter die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes hinsichtlich des gesamten Geschenkgegenstandes ein. In diesem Vertragspunkt wurde auch festgehalten, dass eine näher bezeichnete Wohnung die E... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie dem Erkenntnis vom 18.7.2002, 2002/16/0100, zu entnehmen ist, unterliegen Schenkungen unter dem Vorbehalt des Fruchtgenusses nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, sind aber als Schenkungen unter einer Auflage gemäß § 3 A... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie dem Erkenntnis vom 18.7.2002, 2002/16/0100, zu entnehmen ist, unterliegen Schenkungen unter dem Vorbehalt des Fruchtgenusses nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, sind aber als Schenkungen unter einer Auflage gemäß § 3 A... mehr lesen...