Rechtssatz: Das verbotene Telefonieren am Steuer ohne Benutzung einer Freisprecheinrichtung beginnt bereits mit der Annahme des Telefonates. Der Angerufene kann sich deshalb nur dann auf eine Notstandssituation iSd §6 VStG berufen, wenn ihm bereits zum Zeitpunkt der Annahme des Telefonates bekannt sein konnte, dass das Nichtannehmen des Telefonates einen schwerwiegenden (Notstand begründenden) Nachteil bewirken würde. Selbst in einem solchen Fall wird es aber in aller Regel ausreichend sei... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Fehlen negativer Folgen der Übertretung führt auch bei einem bloß geringfügigen Verschulden nicht zur Anwendung des §21 VStG, weil bei Ungehorsamsdelikten typischerweise keine negativen Folgen auftreten. Wenn ? so wie im konkreten Fall ? das Telefonat im Bereich einer relativ stark befahrenen Kreuzung im innerstädtischen Verkehr geführt wird, bleibt für die Anwendung des § 21 VStG kein Platz. Zuletzt aktualisiert am 05.05.2011 mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 31.03.2009, um 19.30 Uhr, in der Gemeinde Haus, auf der B 320/Freiland, auf Höhe StrKm 22.177, in Richtung Schladming, als Lenker des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen, die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h überschritten, wobei die in Betracht kommende Messtoleranz bereits zu seinen Gunsten abgezogen worden sei. Wegen Verletzung der Re... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: VStG §6 StVO §20 Abs2 VStG § 6 heute VStG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsüberschreitung eines Tierarztes um 27 km/h ist gemäß § 6 VStG durch Notstand entschuldigt, wenn er ein wertvolles Reitturnierpferd, d... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten ein Übertretung des Salzburger Baupolizeigesetzes (Sbg. BauPolG) zur Last gelegt. Der
Spruch: lautet: "Herr Dr. Franz M., geb. … hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der Immobilien Bauträger GmbH, welche unbeschränkt haftende Gesellschaft der S. B. Ges.m.b.H. & Co OG ist, für diese Gesellschaft als Bauherr ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten eine Übertretung des Salzburger Baupolizeigesetzes (Sbg. BauPolG) vorgeworfen. Der
Spruch: lautet: "Angaben zur Tat: Zeit der Begehung: ab 2.10.2007, festgestellt am 12.12.2007 Ort der Begehung: Rückseite des Hotel 'T.'; O. Sie haben ohne im Besitz einer baubehördlichen Bewilligung zu sein folgende bauliche Maßnahme ausgeführt: Errichtung einer Stützmauer von über 1,50 m Höhe. Sie haben dadurch folgende Verwaltu... mehr lesen...
Index: L82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauPolG Slbg 1997 §2 Abs2 Z26 VStG §6 VStG § 6 heute VStG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
Es liegt keine Maßnahme vor, die in Entsprechung eines baubehördlichen Auftrages ausgeführt wurde (§ 2 Abs ... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: VStG §6 StVO §46 Abs1StVO §99 Abs3 litaVersammlungsG §2 Abs1 VStG § 6 heute VStG § 6 gültig ab 01.02.1991 Rechtss... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 08.02.2008 um 21:21 Uhr auf der Inntalautobahn A12, km 28,31, Gemeinde Radfeld, Fahrtrichtung Kufstein als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges mit den Kennzeichen XY (Sattelzugfahrzeug) und XY (Sattelanhänger), bei dem die höchste zulässige Gesamtmaße des Sattelkraftfahrzeuges mehr als 7,5 t beträgt, die Bestimmungen des § 3 Abs 1 lit b der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 24.11.2006, LGB... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde eine Übertretung des nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft verordneten Fahrverbotes auf der Inntalautobahn A 12 zur Last gelegt. Er rechtfertigte sich mit Notstand, da seine Fahrt notwendig gewesen sei, um zu seiner Mutter in Bosnien zu fahren, die eine gefährliche Gehirnblutung erlitten habe. Nach § 6 VStG ist die Tat nicht strafbar, wenn sie durch Notstand entschuldigt, oder, obgleich sie dem Tatbestand einer Verwaltungsübertretung entspricht, vom Ges... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 VerwaltungsverfahrenL40012 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung,Polizeistrafen
Norm: LSPG Krnt 1977 §2 Abs1 VStG §6 VStG § 6 heute VStG § 6 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Unter störendem Lärm im Sinne des § 2 Abs 1 des Kä... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft: ?Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 3. März 2007, von 14,20 Uhr bis 14,35 Uhr Ort: 1. Gemeindegebiet von A***** an der M****, B *, nächst Strkm 37,000, Fahrtrichtung T********** 2. Gemeindegebiet W*********, B *, nächst Strkm 33,800, Fahrtrichtung G*********** 3. Ortsgebiet von W*********, B *, nächst Strkm 32,800, Fahrtrichtung G*********** 4. Gemeindegebiet von G********... mehr lesen...
Rechtssatz: Das knappe Nachfahren mit dem Polizeifahrzeug unter (hier nicht objektivierter) mehrmaliger Benützung der Lichthupe zeigt weder eine einem Notstand nahe kommende Situation noch einen Schuldausschließungsgrund im Sinne des §6 VStG auf. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar hat der Beschuldigte gegenüber dem Polizisten, der ihn zur Durchführung des Alkomattests aufforderte, zum Ausdruck gebracht, dass er vor Ablegung des Alkomattests auf das WC müsse. Auf Grund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens war aber davon auszugehen, dass der Beschuldigte nicht so dringend auf das WC musste, dass ihm die Durchführung des Alkomattests unzumutbar war. mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe eine Übertretung des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 Z 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von 1.162 Euro verhängt und für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 336 Stunden festgesetzt. 1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe eine Übertretung des Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 2, Zif... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 16.08.2007, Zl VA-254-2007, wurde Herrn M. S., D-R., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: Tatzeit: 02.05.2007 01.55 Uhr Tatort: A12, km 0028.310 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY 1. Sie haben das KFZ später als 2 Stunden nach Beginn des zitierten Verbotes gelenkt, obwohl das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie lenkten am 05.11.2005, um 20:20 Uhr, den PKW, Renault, Kz: XY (D) in Fieberbrunn, vom Haus P. nach Hochfilzen zum Veranstaltungssaal und zurück nach Fieberbrunn, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,98 mg/l.? Dem Beschuldigten wurde eine Übertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm §... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin folgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 07.01.2006 um 01.45 Uhr Tatort: Mieders, Gröbenbach Höhe Haus Nr 30, km 0999.999 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,60 mg/l.? Dadurch habe die Berufungswerberin gegen § 99 Abs 1a iVm § 5 Abs 1 StVO verstoßen ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, laut Feststellung eines beeideten Aufsichtsorganes am 04.08.2005 das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W im Beobachtungszeitraum vom 13.21 Uhr bis 13.34 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in G vor dem Haus J Nr. 6 geparkt zu haben und dabei die laut Automatenparkschein Nr. 1878 bezahlte Parkzeit, die um 13.00 Uhr geendet habe, bis 13.34 Uhr überschritten zu hab... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass es einem Kraftfahrzeuglenker wegen seiner Behinderung nicht möglich ist, Parkscheinautomaten ohne fremde Hilfe zu bedienen, rechtfertigt es ohne Vorliegens einer Notstandssituation nach § 6 VStG nicht, die mittels einer Hilfsperson bezahlte Parkzeit zu überschreiten und das Kraftfahrzeug ohne Entrichtung der weiteren Parkgebühr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone stehen zu lassen. Auf einen wiederholten Strafnachlass in solchen Fällen darf nicht vertraut w... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Zweifel ist von einer unfallvermeidenden Abwehrhandlung durch Vorbeifahren ausgegangen worden. Zur Last gelegt wurde ein verbotenes Überholen ? ausführliche Beweiswürdigung. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 62 Abs.1 lit.d des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 78/2003 (die während des Verfahrens in Kraft getretene weitere Novelle durch das Agrarrechtsänderungsgesetz 2004, BGBl.I Nr. 83/2004 brachte jedenfalls keine für den Bw günstigere Regelung), bedarf die Errichtung einer Forststraße einer behördlichen Errichtungsbewilligung, wenn die Forststraße ua. durch Schutzwald führt. Wer eine solche bewilligungspflichtige Fo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 04.06.2004, um 13.50 Uhr Tatort: Jenbach auf der L-215 Unterinntal Straße, Bereich des Achensee-Kraftwerkes, in Fahrtrichtung Stans Fahrzeug: PKW, Marke Opel, mit dem Kennzeichen XY (A) 1) Sie haben sich als Lenker vor Fahrtantritt nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen zu lenkende Kraftfahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, obwohl Ihnen dies... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber die Begehung der nachstehend wiedergegebenen Verwaltungsübertretungen angelastet: ?Tatzeit: 20.05.2003 16.20 Uhr Tatort: Imst Kramergasse auf Höhe des Hauses Nr 11, in Richtung Dr. Pfeiffenbergerstraße Fahrzeug: Kombinationskraftwagen, XY 1. Sie haben einen Gehsteig benützt, obwohl die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art verboten ist. 2. Sie haben im Bereich des Vorschriftszeichens ... mehr lesen...
Der Berufungswerber ist wegen des Abstellens eines Fahrzeuges ohne Entrichtung der Wr. Parkometerabgabe bestraft worden. Der Magistrat der Stadt Wien erließ diesbezüglich gegen den Berufungswerber ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: ?Sie haben das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen WB-70 am 5.7.2001 um 19.22 Uhr in Wien, S-gasse in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig en... mehr lesen...
Rechtssatz: Für ?Mehrkosten" im Ausmaß von 5 Euro, die dem Beschuldigten im Zusammenhang mit einer über erstbehördliche Aufforderung erstatteten Rechtfertigung entstanden seien, besteht gegenüber der Behörde iSd § 74 Abs 2 AVG kein Kostenersatzanspruch (vgl. VwGH vom 3.3.1989, 88/11/0193). mehr lesen...
Rechtssatz: Ein durch ?Notstand" erzwungener Abstellvorgang bleibt von den Bestimmungen des Wr. Parkometergesetzes nur bis zu dem Zeitpunkt ausgenommen, in dem der zum Anhalten zwingende Grund weggefallen, die nachfolgende Entfernung des Fahrzeuges somit zumutbar geworden ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beweisregeln für die einen Lenker zum ?Anhalten" seines Fahrzeuges zwingende ?wichtige
Gründe: " können keine anderen als jene zum Nachweis eines ?Notstands" im Sinne des § 6 VStG sein. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verhängung einer Strafe von rund 1/6 der Strafobergrenze wegen Verletzung der Bestimmungen des Wiener Parkometergesetzes über einen bisher unbescholtenen Täter, der sich völlig grundlos auf Notstand berufen und die Verwaltungsübertretung daher offensichtlich aufgrund erheblicher Sorgfaltsmängel begangen hat, ist berechtigt, wenn angesichts seiner durchschnittlichen finanziellen Leistungsstärke von einer geringeren Strafe keine künftige Vermeidung derartiger Sorgfaltswidrigk... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Ursache für das parkscheinlose Abstellen seines Fahrzeugs einen plötzlich aufgetretenen Zwang zum Verrichten der Notdurft (hier: aufgrund einer ?Darmgrippe") behauptet, aber weder eine ärztliche Bestätigung hiefür noch dafür einen plausiblen Grund nachweisen kann, darf sich auf ?Notstand" im Sinne des § 6 VStG nicht berufen. mehr lesen...