Entscheidungen zu § 6 VStG

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189 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 189

RS UVS Vorarlberg 1994/10/20 1-0338/94

Rechtssatz: In ihrer Berufung bringt Frau H. vor, es sei eine Notsituation vorgelegen. Gemäß § 6 VStG ist eine Tat nicht strafbar, wenn sie u.a. durch Notstand entschuldigt ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann unter Notstand im Sinne des § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare H... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 20.10.1994

RS UVS Steiermark 1994/10/04 30.7-93/94

Rechtssatz: Die Übertretung nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG (Festhalten an den Haaren in einer Diskothek) ist im Sinne des § 6 VStG durch Notstand entschuldigt, wenn der Beschuldigte eine wild um sich schlagende Person, die eine tätliche Auseinandersetzung mit Verletzungsgefahr (Rauferei) mit anderen Gästen begonnen hatte, vor dem Eintreffen der Gendarmerie nur durch Festhalten an den Haaren zur Ruhe bringen konnte. So hatte seine mündliche Aufforderung, diesen Raufhandel zu unterlassen, und au... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.10.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/26 KUVS-1475/2/94

Rechtssatz: Unter Notstand ist nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht (vgl das Erkenntnis des VwGH vom 25.3.1992, Zl 92/02/0090). Eine solche Situation liegt bei einem Arzt im Zusammenhang mit der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dann nicht vor, wenn er zwar von Gurk zu einem Patienten ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/08 KUVS-728/8/94

Rechtssatz: Zum Wesen des Notstandes gehört es, daß die Gefahr zumutbarerweise nicht in anderer als durch die Begehung der objektiv strafbaren Handlung zu beheben ist. Eine krankheitsbedingte Behinderung ein in einem Halte- und Parkverbot abgestelltes Fahrzeug persönlich zu entfernen, verpflichtet den Lenker für eine Entfernung durch dritte Personen zu sorgen und stellt für sich allein keinen entschuldigenden Notstand dar. Dies insbesondere auch dann nicht, wenn die Beschuldigte selbst am ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.09.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/07/29 VwSen-120021/2/Bi/Fb

Rechtssatz: Notstand iSd § 6 VStG nicht gegeben, wenn dem Rechtsmittelwerber eineinhalb Monate vor der bescheidmäßigen Untersagung der Benützung des Steges das entsprechende Sachverständigengutachten bekannt wurde und er weder die sicherheitstechnischen Bedenken ausgeräumt hat (indem eine Projektvorlage unterblieb) noch entsprechende andere Maßnahmen tatsächlich gesetzt hat, um seine Fahrgäste vertragsgemäß nach St. Wolfgang zu bringen (zB Einigung über Mitbenützung des bewilligten ÖBB-Ste... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.07.1994

RS UVS Kärnten 1994/07/25 KUVS-1316/1/94

Rechtssatz: Der Hinweis der beschuldigten Ausländerin die Angelegenheit des Falschparkens mit der Mietwagenfirma regeln zu wollen, was aber nicht möglich war, da der entsprechende Schalter am Flughafen Klagenfurt unbesetzt war, exkulpiert nicht, weil bei diesem Sachverhalt eine Notstandssituation nicht vorliegt und überdies jeder Kraftfahrer damit rechnen muß, in den inneren Stadtbereichen keinen Parkplatz zu finden, weshalb in diesem Fall die Annahme einer strafbefreienden Notstandssituat... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.07.1994

RS UVS Kärnten 1994/07/20 KUVS-1599/4/93

Rechtssatz: Begründet der Beschuldigte als Obmann einer Wassergenossenschaft den Auftrag an eine Erdbewegungsfirma eine provisorisch freiliegende Rohrleitung von der Quellfassung bis zu einem anderen bestimmten Ort zu untergraben und wurde im Zuge dieser Arbeiten auch die Quellfassung erneuert und verbessert, wofür die nötige wasserrechtliche Bewilligung nicht vorlag, damit, daß ohne die durch ihn in Auftrag gegebenen Arbeiten eine Wasserknappheit eingetreten wäre, die zu wirtschaftlichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.07.1994

RS UVS Kärnten 1994/07/15 KUVS-1054-1055/4/94

Rechtssatz: Fällt ein dritter Zahlkellner im Betrieb des Beschuldigten während der Hochsaison unerwartet aus, so kann dies Umsatzrückgang und betriebliche Schwierigkeiten mit sich bringen; diese Umstände begründen jedoch nicht die Voraussetzung des § 11 Abs 1 Z 2 ARG (Verhütung eines unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Schadens) für eine Beschäftigung einer Dienstnehmerin während der Ersatzruhezeit. Auch Notstand nach § 6 VStG liegt bei diesen Umständen nicht vor, da in der Möglichkeit ei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.07.1994

RS UVS Kärnten 1994/05/17 KUVS-771/1/94

Rechtssatz: Eine Notstandsituation liegt dann nicht vor, wenn eine schwerst behinderte, halbseitig gelähmte Person transportiert, dieser plötzlich schlecht wird, einen Hustenanfall mit Brechreiz erleidet, eine ärztliche Versorgung durch eine mitfahrende Ärztin nicht möglich war und die behinderte Person beim Aussteigen festen Untergrund braucht, wenn über 20 km Weiterfahrt in teilweiser überhöhter Geschwindigkeit vorgenommen und auf dieser Strecke mehrmals die Möglichkeit in Gaststätten di... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.05.1994

RS UVS Steiermark 1994/04/15 30.1-21/94

Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 19 Abs 2 AZG durch eine Krankenanstalten GesmbH liegen ein Notstand bzw. ein außergewöhnlicher Fall nach § 20 Abs 1 lit a AZG nicht vor, wenn die Arbeitszeitüberschreitungen durch regelmäßig vorkommende (also in Krankenhäusern üblicherweise durchgeführte) Behandlungsfälle auftreten, auch wenn ihr Auftreten im individuellen Fall vorher nicht bestimmbar ist. Schlagworte Arbeits- und Sozialrecht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.04.1994

RS UVS Kärnten 1994/02/08 KUVS-204-206/1/94

Rechtssatz: Die Hinderung, einen reservierten Abstellplatz in einer Tiefgarage wegen Straßen- und Kanalarbeiten in der Einfahrt derselben zu erreichen, verwirklicht keine Notstandsituation, sondern führt - wenn auch mit Erschwernis - für den Beschuldigten lediglich zur Notwendigkeit, für die Dauer der Behindung einen gebührenfreien Parkplatz aufzusuchen oder unter Beachtung der allenfalls verordneten Höchstparkdauer die gebührenpflichtige Kurzparkzone unter Entrichtung der hiefür vorgesehe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.02.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/02/01 VwSen-101031/8/Weg/Ri

Rechtssatz: Putativnotstand: Angesichts eines drängend nachfahrenden KFZ (hier: Zivilstreife) zur Nachtzeit wäre es dem Beschuldigten zumutbar gewesen, eine geschützte Ortschaft aufzusuchen, was den befürchteten Überfall als zumindest wesentlich unwahrscheinlicher hätte erscheinen lassen als auf einer unbeleuchteten Freilandstraße, daher kein die Strafbarkeit ausschließender Notstand. Allerdings geringes Verschulden und daher Absehen von der Strafe. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.02.1994

RS UVS Kärnten 1993/12/13 KUVS-1548/1/93

Rechtssatz: Wer auf einem öffentlichen Parkplatz eine Schachtel mit Müll (Papier, kleinere Porozellstücke, Plastiksäcke, leere Blechdosen) entleert, verwirklicht die Verwaltungsübertretung nach § 1 iVm § 4 leg cit des Gesetzes über die Anstandsverletzung und Lärmerregung und kann nicht mit dem Hinweis ... "daß er sich lediglich gegen die Werbeflut zur Wehr gesetzt habe und das mit Recht. Werbematerial jahraus, jahrein sei Terror und stelle dies eine Anstandsverletzung dar. Das Werbemateria... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.12.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/12/13 VwSen-200104/2/Gf/La

Rechtssatz: Kein Verschulden, wenn der Beschuldigte eine Veranstaltung, zu deren Durchführung eine naturschutzbehördliche Bewilligung erforderlich ist, abhält, indem er die Bewilligung beantragt hat und ihm diese auch erteilt wurde, dagegen jedoch ein Dritter Berufung erhoben hat und jener vorerst aufschiebende Wirkung zukam, jedoch in der Folge abgewiesen wurde: Denn der Beschuldigte ist in diesem Fall nicht als ein "Abgewiesener" zu beurteilen, sondern er handelt während des Schwebezusta... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.12.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/12/02 VwSen-200269/10/Kl/Rd

Rechtssatz: Ausdrückliche Parteistellung zugunsten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse inkludiert auch deren Berufungsrecht, sodaß die Frist des § 51 Abs. 7 VStG nicht zum Tragen kommt. Nachträgliche Eröffnung eines Konkurses stellt keinen Notstand iSd § 6 VStG dar. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.12.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/12/02 VwSen-220269/10/Kl/Rd

Rechtssatz: Ausdrückliche Parteistellung zugunsten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse inkludiert auch deren Berufungsrecht, sodaß die Frist des § 51 Abs. 7 VStG nicht zum Tragen kommt. Nachträgliche Eröffnung eines Konkurses stellt keinen Notstand iSd § 6 VStG dar. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.12.1993

RS UVS Salzburg 1993/09/22 20/414/1-1993th

Rechtssatz: Das Abstellen eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Entrichtung der Parkgebühr durch einen Rechtsanwalt kann nicht durch einen Verweis auf eine rechtzeitige Wahrnehmung eines gerichtlichen Verhandlungstermines schuldausschließend entschuldigt werden. Ein strafbefreiender Notstand im Sinne des § 6 VStG ist nämlich nur dann gegeben, wenn eine Verwaltungsübertretung zur Abwendung einer dem Beschuldigten unmittelbar drohenden Gefahr erfol... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 22.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/16 KUVS-K2-926/1/93

Rechtssatz: Unter Notstand im Sinne des § 6 VStG kann nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Als Merkmal des Notstandes hat eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen zu gelten. Weiters gehört es zum Wesen des Notstandes, daß die Gefahr zumutbarer Weise nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.09.1993

TE UVS Wien 1993/09/13 03/13/1581/93

Begründung: Zu Punkt 1): Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist in einer Verfolgungshandlung im Sinne des §32 Abs2 VStG innerhalb der im §31 Abs2 VStG festgesetzten sechsmonatigen Frist zu beschreiben, ob bzw worin die Voraussetzungen für die Verpflichtung bestand, den Fahrstreifenwechsel anzuzeigen (zB VwGH 17.10.1984, 82/03/0061). Dem Berufungswerber wurde in keiner Verfolgungshandlung zur Last gelegt, daß die Anzeige des bevorstehenden Fahrstreifenwechsels "... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 13.09.1993

RS UVS Wien 1993/09/13 03/13/1581/93

Rechtssatz: Gemäß §21 Abs1 StVO ist nicht jede Geschwindigkeitsverminderung strafbar, sondern nur eine solche, welche jäh und für den Lenker eines nachfolgenden Fahrzeuges überraschend erfolgt, wenn andere Straßenbenützer dadurch gefährdet oder behindert werden. Damit ist das "jähe und überraschende Abbremsen" ein wesentliches Tatbestandselement. Unter einem solchen jähem Abbremsen ist eine plötzliche ruckartige Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit durch Bremsen zu verstehen. Schlagwor... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.09.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/08/30 Senat-KR-93-021

Die Berufungswerberin wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 23.6.1993 mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) bestraft, weil sie als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einem näher bezeichneten, unmittelbar bei einer Bushaltestelle und mehreren Hauszufahrten gelegenen Tatort die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit gemessenen 129 km/h erheblich und somit unter besonders gefährlichen Verhältnissen ü... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.08.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/08/30 Senat-KR-93-021

Rechtssatz: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung, um mehrere Termine bei Gerichten wahrnehmen zu können, ist keine in einer Notstandssituation begangene Tat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/07/29 KUVS-1250-1255/3/93

Rechtssatz: Unter Notstand wird nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht; dies trifft aber selbst bei Annahme einer wirtschaftlichen Schädigung, sofern sie die Lebensmöglichkeit selbst nicht unmittelbar bedroht, nicht zu. Eine solche Notstandsituation liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der Beschuldigt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.07.1993

TE UVS Stmk 1993/07/22 30.11-98/93

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 21.1.1993, GZ: 15.1 1992/2309 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 4.8.1992 in der Zeit von 13.10 Uhr bis 13.25 Uhr in seinem Betrieb "G.-hof" in B. G., einen Vertreter des Arbeitsinspektorates Graz in der Ausübung seines Dienstes trotz Belehrung durch die Äußerung "Ich habe jetzt keine Zeit, weil jetzt das Mittagsgeschäft im Gange ist, kommen sie in einer halben Stunde wieder" behindert. Dadurch habe er eine Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 22.07.1993

RS UVS Steiermark 1993/07/22 30.11-98/93

Rechtssatz: Der Arbeitgeber hat nach § 3 Abs 3 ArbIG nicht das Recht, dem Arbeitsinspektor eine Wartezeit abzuverlangen; dies gilt im Sinne des § 6 VStG auch bei der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung (Mittagsgeschäft in einem Gasthof). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.07.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/06/15 VwSen-220149/8/Kon/Rd

Rechtssatz: Kein entschuldigender Notstand iSd § 6 VStG, wenn für die Nichterfüllung von Verträgen Konventionalstrafen drohen, die die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Unternehmens nicht unmittelbar bedrohen. Keine Bedenken gegen die Verhängung von Geldstrafen zwischen 300 S und 2.500 S bei einer Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit zwischen 6 und 72 Stunden. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.06.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/06/09 VwSen-220175/4/Kl/Rd

Rechtssatz: Hat der Amtssachverständige im Genehmigungsverfahren die Ansicht vertreten, daß die Auflage entfallen könnte, wurde diese von der Behörde aber dennoch vorgeschrieben und blieb dieser Bescheid vom Berufungswerber in der Folge unbekämpft, so war die Auflage auch zu erfüllen. Kein schuldausschließender Irrtum. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.06.1993

RS UVS Vorarlberg 1993/05/19 1-254/93

Rechtssatz: Die vom Beschuldigten ins Treffen geführten "Verdauungsprobleme" begründen nach Ansicht der Berufungsbehörde keinen Notstand und bilden daher auch keinen Schuldausschließungsgrund. Zum Tatbestand des Notstandes gehört nämlich die Verwirklichung des Tatbestandes einer Verwaltungsübertretung als einziges dem Täter zur Verfügung stehendes Mittel, um eine für ihn oder einen anderen unmittelbar drohende Gefahr abzuwehren (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2.7.1980... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 19.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/04 VwSen-100490/13/Bi/Fb

Beachte Verweis auf VwGH v. 26.11.1970, Zl. 1175/70; v. 20.3.1979, Zl. 1194/78; v. 14.6.1989, Zl. 87/03/0047. Rechtssatz: Ein durch Worte wiederzugebender Inhalt von Geboten und Verboten kann auch durch Verweisung auf in Pläne enthaltene Verkehrszeichen zum Ausdruck gebracht werden. Ordnungsgemäße Kundmachung einer Verordnung wird durch Aufstellen mobiler Verkehrszeichen innerhalb ihres örtlichen Geltungsbereiches nicht beeinträchtigt. Beruflich bedingte Eile begründet keinen Notstan... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.05.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/21 KUVS-1367-1368/3/92

Rechtssatz: Verabsäumt es der Beschuldigte dafür Sorge zu tragen, daß die häuslich unterrichteten Kinder die Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen vornehmen, handelt er bewußt fahrlässig, weil er bedacht haben mußte, daß er Verwaltungsübertretungen nach dem Schulpflichtgesetz zu verwirklichen in Begriff ist, wenngleich er dieses tatbildmäßige Unrecht auch nicht herbeiführen wollte. Eine moralische bzw sittliche Weltanschauung stellt keinen wie auch immer gearteten Schuldausschließungsgru... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.04.1993

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