Entscheidungen zu § 6 VStG

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189 Dokumente

Entscheidungen 181-189 von 189

RS UVS Salzburg 1991/09/30 11/22/1-1991

Rechtssatz: Wurde eine Bestrafung wegen unerlaubter Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ausgesprochen, so können weder der Ausfall einer Arbeitskraft wegen Mutterschutz- und Karenzurlaub noch die schlechte Arbeitsmarktlage Entschuldigungsgründe im Sinne des §6 VStG darstellen. Schlagworte Notstand mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 30.09.1991

RS UVS Niederösterreich 1991/09/30 Senat-PL-91-029

Rechtssatz: Geschwindigkeitsüberschreitung auf Schnellstraße wegen Durchfallerkrankung bildet keinen Notstand, da keine Lebensgefahr bestand. Entgegen dem Vorbringen des Berufungswerbers gab es einen Pannenstreifen. Ca alle drei Kilometer waren Notrufsäulen mit ausreichendem Abstellplatz vorhanden. Er hatte auch bereits eine Abfahrtmöglichkeit einige Kilometer vor der tatsächlichen Abfahrt.   Notstand nur bei einer unmittelbar drohenden Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.09.1991

RS UVS Kärnten 1991/07/24 KUVS-108/3/91

Rechtssatz: Unter Notstand im Sinne des § 6 VStG kann nur ein Fall der Kollission von Pflichten und Rechten verstanden werden, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Der auf "bloß mögliche nachteilige Folgen" verweisende Grund für die begangene Übertretung ist mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.07.1991

TE UVS Niederösterreich 1991/07/23 Senat-PL-91-003

Der Lenker des KKW mit dem behördlichen Kennzeichen W xx wurde vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, xx, Außenstelle xx zur Anzeige gebracht, weil er am 8.1.1991 um 18.30 Uhr auf der xx Höhe km xx Richtung xx fahrend nach links von der Fahrbahn abgekommen ist, einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen hat, sofort anzuhalten, den Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizei- od Gendarmeriedienststelle zu melden und weil er sich in ei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 23.07.1991

RS UVS Niederösterreich 1991/07/23 Senat-PL-91-003

Rechtssatz: Das Überqueren der Fahrbahn der Autobahn, um den Schaden nach dem Unfall an der Leitschiene in Augenschein zu nehmen, ist unzumutbar, weil der Berufungswerber dabei als Unfallbeteiligter sein Leben oder seine Gesundheit zu riskieren hätte. Er kann sich dabei auf §6 VStG stützen.   Der Berufungswerber hatte auf der Autobahn die Mittelleitschiene beschädigt und die Unfallstelle ohne Besichtigung der Kontaktstelle nach Feststellung der Fahrtauglichkeit seines Fahrzeuges verlassen.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 23.07.1991

RS UVS Vorarlberg 1991/05/23 1-018/91

Beachte Hinweise auf VwGH 11.4.1986, 86/18/0051, 0052 und auf VwGH 15.4.1983, 82/04/0169 Rechtssatz: Der Berufungswerber versucht das Lenken ohne Lenkerberechtigung unter Hinweis auf ein Fixgeschäft, dessen Nichteinhaltung einen Schaden von ca. 200.000,-- S und die Gefährdung seines Arbeitsplatzes herbeigeführt hätte, zu entschuldigen. Selbst bei Annahme einer solchen wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeit selbst aber nicht unmittelbar bedroht ist, sind die Vora... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 23.05.1991

RS UVS Salzburg 1991/05/17 3/21/3-1991

Rechtssatz: Der Beschuldigte kann sich nicht zurecht auf Notstand berufen, wenn sein 1 Monate altes Kind während seiner und seiner Gattin Abwesenheit plötzlich schwer erkrankt, diese in der Folge aus einem entfernt liegenden Ort mit dem PKW zum Kind fahren und hiebei die durch Vorschriftszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Auch der Umstand, daß der Beschuldigte Gynäkologe und seine Gattin praktische Ärztin sind, ändert daran nichts. Schlagworte Notstand mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 17.05.1991

TE UVS Niederösterreich 1991/04/29 Senat-PL-91-004

Der Berufungswerber hat laut Radaranzeige als Lenker des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen N xx am 10. August 1990 in xx auf der xx Hauptstraße Höhe ONr 164 stadtwärts fahrend die gem §20 Abs2 StVO erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Er wurde zunächst mit Anonymverfügung bestraft. Mit einem an die Bezirkshauptmannschaft xx gerichteten Schreiben hat sich der Berufungswerber auf das Vorliegen von Notstand berufen und diesen mit ärztlicher Hilfeleistung begründet. Die Bezirkshaup... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 29.04.1991

RS UVS Niederösterreich 1991/04/29 Senat-PL-91-004

Rechtssatz: Gibt ein Arzt, um den von ihm geltend gemachten Notstand (ärztliche Hilfeleistung) unter Beweis zu stellen, Name und Adresse des von ihm besuchten Patienten nicht bekannt, so ist der Schuldausschließungsgrund Notstand als nicht erwiesen anzunehmen und die Strafe (§20 Abs2 StVO) festzusetzen. Die Bekanntgabe des Namens des Patienten führt weder zu einer Übertretung des §26 Abs1 Ärztegesetz (Schweigepflicht) noch zu einem Verstoß gegen §121 StGB. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 29.04.1991

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