RS UVS Oberösterreich 2005/11/09 VwSen-161680/8/Br/Ps

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Veröffentlicht am 09.11.2005
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Rechtssatz

Im Zweifel ist von einer unfallvermeidenden Abwehrhandlung durch Vorbeifahren ausgegangen worden. Zur Last gelegt wurde ein verbotenes Überholen ? ausführliche Beweiswürdigung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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