RS UVS Wien 2004/08/26 05/K/34/5405/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.08.2004
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Rechtssatz

Die Beweisregeln für die einen Lenker zum ?Anhalten" seines Fahrzeuges zwingende ?wichtige Gründe" können keine anderen als jene zum Nachweis eines ?Notstands" im Sinne des § 6 VStG sein.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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