Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Disziplinaranzeige vom 30.05.2018 lautet wie folgt: "Oberoffizial XXXX , geb. am XXXX , Zustellbasis XXXX XXXX , wird beschuldigt, am Freitag, den 09. März 2018, seiner Verpflichtung, sich gemäß § 51 Abs. 2 und § 52 Abs. 1 und 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) auf Anordnung der Dienstbehörde einer ärztlichen Untersuchung zur Prüfung seines Gesundheitszustandes zu unterziehen, nicht nachgekommen zu sein und seine M... mehr lesen...