Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. BezInspin XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigte) ist dienstführende Exekutivbedienstete bei der LPD Tirol, sie ist gehaltsrechtlich in der Einstufung E2a Funktionsstufe 2/1, Gehaltsstufe 08, eingereiht. Ihr Grundbezug betrug im Februar 2026 € 2.975,-- brutto, die Funktionszulage betrug € 106,30, die Wachdienstzulage € 125,90. 1.1. BezInspin römisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. GrInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter der LPD Tirol und wird in der Autobahnpolizeiinspektion XXXX verwendet. 1.1. GrInsp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter der LPD Tirol und wird in der Autobahnpolizeiinspektion römisch 40 verwendet. 1.2. Wegen bestimmter,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge Disziplinarbeschuldigter) steht bei der Landespolizeidirektion XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Exekutivbeamter in der PI XXXX Dienst. 1. römisch 40 (in Folge Disziplinarbeschuldigter) steht bei der Landespolizeidirektion römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Exekutivbeamter in der PI römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. GrInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter der LPD Niederösterreich, er wird in der Autobahnpolizeiinspektion Schwechat verwendet. 1.1. GrInsp römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist eingeteilter Exekutivbeamter der LPD Niederösterreich, er wird in der Autobahnpolizeiinspektion Schwechat verwendet. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3 XXXX römisch 40 P4 XXXX römisch 40 P5 XXXX römisch 40 P6 XXXX römisch 40 P7 XXXX römisch 40 P8 XXXX c römisch 40 c P9 XXXX römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 B1 XXXX römisch 40 B2 XXXX römisch 40 B3 XXXX römisch 40 B4 XXXX römisch 40 B5 XXXX römisch 40 B6 XXXX römisch 40 B7 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und befindet sich seit 01.06.2022 im Ruhestand. Bis dahin war er Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion Oberösterreich und versah bis 30.06.2022 seinen Dienst als leitender Beamter in der Funktion des stv. Bezirkspolizeikommandanten des Bezirkspolizeikommandos XXXX . 1. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das Bundesministerium für Justiz (in Folge: BMJ) erstattete am 06.03.2024 eine Disziplinaranzeige gegen LStA i.R. Dr. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldiger, DB) – welcher bis zu seinem Übertritt in den Ruhestand mit Ablauf des 31.10.2023 als Staatsanwalt nach § 205 RStDG in Verwendung im BMJ stand – wegen einer Dienstpflichtverletzung iSd § 57 Abs. 1 und Abs. 3 RStDG. Die Disziplinaranzeige wurde sowohl an ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. BezInsp. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Justizwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen, seit dem 01.04.2015 definitiven Dienstverhältnis, er wird im FTZ Wien-Mittersteig als Abteilungskommandant der Freigängerabteilung der Außenstelle Floridsdorf verwendet. 1.1. BezInsp. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Justizwachebeamter in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Bgdr XXXX , MSD MA, (in Folge: Beschwerdeführer) ist Berufsoffizier des Österreichischen Bundesheeres und wurde von September 2021 jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Legung der Disziplinaranzeige auf einem Projektarbeitsplatz beim Kommando Streitkräfte verwendet. 1.1. Bgdr römisch 40 , MSD MA, (in Folge: Beschwerdeführer) ist Berufsoffizier des Österre... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Exekutivorgan der LPD Wien, er führt den Dienstgrad eines Revierinspektors und war jedenfalls vor seiner Suspendierung dem Stadtpolizeikommando XXXX zugewiesen. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Exekutivorgan der LPD Wien, er führt den Dienstgrad eines Revierinspektor... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit Disziplinaranzeige der Landespolizeidirektion Wien vom 05.04.2022, PAD/22/88783, weitergeleitet an die Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: Behörde) mit Schreiben der Landespolizeipräsidenten von Wien vom 06.04.2022, PAD/22/88783, wurde GrInsp. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), dieser ist seit 1988 Exekutivorgan und seit ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Polizist und Kommandant der Polizeiinspektion XXXX (PI). 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Polizist und Kommandant der Polizeiinspektion römisch 40 (PI). 2. Am 18.05.2021 gelangten einem ua für Disziplinarangelegenheiten zust... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und stellvertretender Kommandant des XXXX ( XXXX ) in der Justizanstalt XXXX (JA). 2. Am 05.07.2021 erstattete der Leiter der JA Brigadier XXXX (LtrJA) bei der Dienstbehörde, der Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz (BMJ), Anzeige gegen den BF. Ihm wurde zusammengefasst vorgeworfen, er habe acht weibliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Zuletzt wurde er in der Zustellbasis XXXX im Zustelldienst als Zusteller in einem Gleitzeitdurchrechnungsmodel auf einem Zustellrayon, der mit einem Dienst-KFZ zu bedienen ist („Fahrzeug-Rayon“), eingesetzt. 2. Mit aufgrund der Disziplinaranzeige vom 22.09.2020 gefasstem Einleitungsbes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Disziplinarbeschuldigte (BF oder DB) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und war zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen Direktor einer Höheren Technischen Bundeslehranstalt. 2. Mit Bescheid vom 21.09.2018 verfügte der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) als Dienstbehörde auf Basis eines „Sonderberichts der Internen Revision“ vom 14.08.2018 (ON 3 im Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Bediensteter im Bereich des Bundesministeriums für Justiz und steht seit 01.12.1983 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im tatrelevanten Zeitraum war er mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeitsplatzes des Leiters des XXXX (Personalangelegenheiten) in der XXXX (Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7) betraut. 2. Mit Schreiben vom 16.10.2020 leitete das Bundesministerium ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und Kommandant der Polizeiinspektion XXXX (PI). 2. Am 01.02.2021 erstattete Insp XXXX (KH) beim Bezirkspolizeikommando XXXX (BPK) Anzeige gegen den BF wegen diverser Bemerkungen und Handlungen des BF, die sie als sexuelle Belästigung empfand. Der Bezirkspolizeikommandant Obstlt XXXX (BPKdt) verfasste darüber am 02.02.2021 einen Bericht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und als Gruppeninspektor im Exekutivdienst. Mit 01.06.1997 erfolgte seine Definitivstellung. Von 01.05.2011 bis 30.09.2018 war er dem XXXX zugewiesen. Seit 01.10.2018 ist sein Arbeitsplatz dem XXXX zugewiesen. 2. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 05.03.2021, GZ: PAD/21/400094/1, wurde der Beschwerdeführer we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht seinen Dienst als Hauptsachbearbeiter XXXX , Bundesministerium für Inneres. Laut vorliegender Arbeitsplatzbeschreibung war er im tatrelevanten Zeitraum zusammengefasst für die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Suchtmittelkriminalität, insbesondere des Suchtmittelhandels via Postversand ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 01.01.2014 ist im Bundesverwaltungsgericht, XXXX als Referent eingesetzt und zugleich mehreren Gerichtsabteilungen zur verfahrensadministrativen Unterstützung zugewiesen. 2. Mit Schreiben vom 04.08.2020 erstattete das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts als Dienstbehörde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige an die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und als Gruppeninspektor im Exekutivdienst. Mit 01.06.1997 erfolgte seine Definitivstellung. Von 01.05.2011 bis 30.09.2018 war er dem LKA, AB 06 zugewiesen. Seit 01.10.2018 ist sein Arbeitsplatz dem SPK 10 zugewiesen und seit 01.05.2020 versieht er seinen Dienst konkret in der Pi Keplergasse. Seine Dienstbehörde ist das LPK Wien. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person der KontrInsp XXXX wird festgestellt: KontrInsp XXXX ist dienstführende Beamtin der LPD Salzburg und als Hauptsachbearbeiterin, Landeseinsatztrainerin, in der Einsatzabteilung tätig. KontrInsp XXXX kommt keine Approbationsbefugnis zu, die Fach- und Dienstaufsicht über KontrInsp XXXX kommt der Fachbereichsleiterin ChefInsp XXXX (die auc... mehr lesen...