TE Bvwg Erkenntnis 2021/11/30 W208 2247422-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 30.11.2021
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

30.11.2021

Norm

BDG 1979 §118
BDG 1979 §123 Abs1
BDG 1979 §43 Abs1
BDG 1979 §43 Abs2
BDG 1979 §43a
BDG 1979 §45
BDG 1979 §91
BDG 1979 §94
B-GlBG §8
B-GlBG §8a
B-GlBG §9
B-VG Art133 Abs4
VwGVG §28 Abs2

Spruch


W208 2247422-1/5E

W208 2247423-1/5E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22.11.2021 durch den Richter Dr. Ewald SCHWARZINGER, über die Beschwerde von Revierinspektor XXXX , vertreten durch Rechtsanwälte RUHRI UND PARTNER, gegen den

I. Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde vom 14.09.2021, Zl. 42021-0.623.814, betreffend Einleitung eines Disziplinarverfahrens, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 2 VwGVG iVm § 123 Abs 1 BDG mit der Maßgabe abgewiesen, dass der Spruch wie folgt zu lauten hat:

‚Gegen Revierinspektor XXXX wird wegen des Verdachts der schuldhaften Verletzung seiner Dienstpflichten nach § 91 Beamtendienstrechtsgesetz 1979 (BDG), gemäß § 123 Abs 1 BDG ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Er steht als stellvertretender Kommandant des Bereichs XXXX in der Justizanstalt XXXX im Verdacht:

A: Er habe während der Ausübung seines Dienstes, im Zeitraum von 17.09.2018 bis Mai 2021 mehrere — überwiegend junge und erst kurz der JA zugewiesene — Mitarbeiterinnen, bzw. Kolleginnen durch einen anstößigen, die Sexualsphäre der betroffenen Frauen berührenden Sprachgebrauch (Gesten) sexuell belästigt und dadurch ihre Würde verletzt und zwar gegenüber:

1. Insp XXXX TH XXXX im Zeitraum von April 2019 bis April 2021, indem er

a. im April 2019 — während eines Gesprächs über Dressurreiten, welches die Betroffene mit ihrer Kollegin Insp XXXX BO XXXX führte — fragte „ob dies der Sattel sei, welcher vorne ein großes Griffstück besitzt und ob sie sich wegen dem Griffstück den Vibrator erspare“

b. sie ab April 2019 fragte, wie oft sie in der Woche Sex habe, bzw. fragte, ob „sie keinen Sex bekommen habe",

c. im Sommer 2020 — während die Bedienstete ein Eis aß — fragte, „ob sie alles andere auch so gut lutschen kann wie das Eis",

d. ihr im Juni 2020 unaufgefordert von seinen Sado-Maso-Praktiken, die er zuhause mit Gegenständen die er in einem Koffer aufbewahre praktiziere, erzählte.

2. Insp XXXX BO XXXX indem er im April 2019 — während eines Gesprächs über Dressurreiten welches die Betroffene mit ihrer Kollegin Insp XXXX TH XXXX führte — fragte „ob dies der Sattel sei, welcher vorne ein großes Griffstück besitzt und ob sie sich wegen dem Griffstück den Vibrator erspare"

3. Insp XXXX BE XXXX , indem er

a. sie ab Oktober 2018 fragte, wie oft sie in der Woche Sex habe, bzw. fragte, ob „sie keinen Sex bekommen habe",

b. ihr ab Oktober 2018 unaufgefordert von seinen sexuellen Vorlieben erzählte und wie er mit ihr Sex haben würde,

c. zwischen Februar und Juni 2020 mit Kommentaren, Gesten und Körperbewegungen andeutete, dass sie vor ihm am Boden knien würde, er sie an den Haaren packen würde, während sie ihn oral befriedigt,

d. ihr im Februar oder März 2020 sagte, dass er im Zusammenhang mit seinen Sado-Maso-Praktiken regelmäßig Frauenbesuche erhalte und diese Frauen danach „nicht mehr gehen könnten",

e. zu Beginn ihrer Dienstzeit (ab Oktober 2018) bis Mai 2020 fragte, wie ihr Beziehungsstatus sei und ihr anbot ihr „Sugar Daddy" zu sein,

f. ihr im Frühjahr 2020 sagte, dass sie „mal wieder gscheit sexuell hergenommen gehört und er dafür sorgen kann, dass sie wieder einen Grinser ins Gesicht bekommt und er zeigt ihr wie das geht",

g. sie im Frühjahr 2020 fragte, ob sie als Muslimin beim Sex auch ein Kopftuch tragen müsse.

4. Insp XXXX KI XXXX , indem er

a. sie ab Februar 2020 fragte, wie oft sie in der Woche Sex habe, bzw. fragte, ob „sie keinen Sex bekommen habe",

b. ihr zwischen Februar und Juni 2020 unaufgefordert von seinen Sado-Maso-Praktiken, sowie weiteren sexuellen Vorlieben wie z.B. Fesselungen und seiner Abneigung gegenüber Natursektspielen erzählte.

c. zu Beginn ihrer Dienstzeit von Februar 2020 bis Juni 2020 fragte, wie ihr Beziehungsstatus sei und ihr in der Folge gesagt hätte, dass ihr Freund sie betrügen würde.

5. Aspirantin XXXX SK XXXX , indem er

a. ihr zwischen Februar 2020 und Mai 2020 unaufgefordert von seinen Sado-Maso Vorlieben erzählte,

b. ihr im März/April 2021 sagte, dass über sie von Insp XXXX TH XXXX gesagt werde, dass sie so abstehende Ohren habe, weil ihre Ohren beim „Blasen" immer gehalten werden und sie hinterfragt hätte, warum sie einen Rollkragenpullover trage, obwohl sie keine Brüste habe,

c. zu Beginn ihrer Dienstzeit (ab Februar 2020) mehrfach fragte, wie ihr Beziehungsstatus sei und dass sie sich ihre Beziehung gleich abschminken könne, sie in mindestens einem Jahr Single sei, sie Beziehungen zu männlichen Kollegen haben werde,

d. sie zwischen Februar und Mai 2021 fragte, ob man es auch im Bett merke, dass sie Reiterin sei.

6. Insp XXXX ST XXXX , indem er

a. ihr im Jänner/Februar 2021 — im Beisein des Vorgesetzten Cheflnsp WA XXXX — anbot, ihr ein Kind zu machen und dass er sie bald heiraten werde

b. ihr Ende 2020 sagte, dass er sie sexuell wie ein Klavier behandeln würde und dies dann in weiterer Folge genau beschrieb,

c. ihr 2020 vor ihrer Tätigkeit als Springerin in der Krankenabteilung sagte, dass sie auch auf die „härteren Sachen abfahre" und er mit ihr gerne einen „Sado-Maso-Schuppen“ in Wien besuchen würde.

7. Insp XXXX PI XXXX , indem er

a. sie nach dem 17.09.2018 und im Jahr 2019 als sie einen Freund hatte, immer wieder fragte, wie ihr Beziehungsstatus sei, die Beziehung zu ihrem Freund ohnehin nicht ewig halten würde und das eine Kuh auch nicht ihr Leben lang demselben „Schwaf“ nachlaufen würde;

b. sie vor allem 2021 immer wieder fragte, wie oft sie in der Woche Sex habe, oder wann sie das letzte Mal Sex gehabt habe.

8. Insp XXXX XXXX SE XXXX , indem er

a. ihr zwischen Februar und Mai 2021 sagte, dass es „witzig wäre, wenn sie mit Aspirantin SK XXXX ins Bett gehen würde und er dabei zuschauen könnte";

b. sie ab Beginn ihrer Dienstzeit und auch nach dem 17.09.2018 immer wieder fragte wie ihr Beziehungsstatus sei, wie ihre Beziehung laufen würde, ihre Beziehung bewertete und ihr sagte, dass ihr Freund „zu schwach“ für sie sei, er würde besser zu ihr passen und sie hätten bestimmt viel Spaß miteinander;

c. sie 2020 fragte, ob sie sexuell eher klassisch oder extravagant sei und ob sie es gerne hätte, wenn sie oben auf ihm sitzen würde.

Der Beamte ist daher verdächtig als Vertreter des Dienstgebers den Tatbestand einer Dienstpflichtverletzung nach §§ 43 Abs 1 und Abs 2 BDG iVm § 8 B-GlBG (sexuellen Belästigung) begangen zu haben.

B: Er habe während der Ausübung seines Dienstes, im Zeitraum von Oktober 2018 bis April 2021 mehrere — überwiegend junge und erst kurz der JA zugewiesene - Mitarbeiterinnen, bzw. Kolleginnen durch die Verwendung einen diskriminierenden, teils Frauen herabwürdigenden und beleidigenden, sowie rassistischen Sprachgebrauchs in ihrer menschlichen Würde verletzt und zwar gegenüber:

1. Insp XXXX TH XXXX im Zeitraum von April 2019 bis April 2021, gegenüber Insp SE XXXX als „dummes Weib“, dass für nichts zu gebrauchen sei, beschimpfte.

2. Insp XXXX BE XXXX indem er

a. - nachdem sie im Mai 2020 auf seine Avancen, mit ihm ein Verhältnis zu beginnen, nicht eingegangen war - sie gegenüber Insp SE XXXX als „dummes Weib“, dass für nichts zu gebrauchen sei, beschimpfte und sie als „Jugo-Alte" beschimpfte, die eh nichts Gescheiteres als einen „JugoHawara" bekomme;

b. sie ab Oktober 2018 als „Tschopperl“ und „Türkenmutti“ bezeichnete, die gleich mit 5 Kindern, schwanger, fett und mit Kopftuch daherkommen werde und sie fragte, ob sie aufgrund ihres Aussehens nicht mit einem Kopftuch Dienst versehen wolle;

c. sie ca. ab April 2020 wiederholt als „Hadischa“ bezeichnete und sie mit Gesten und Bewegungen dazu aufforderte orientalische Tänze zu machen;

3. Insp XXXX KI XXXX , im März 2021 gegenüber Insp TH XXXX und Insp SE XXXX als „deppert und dummes Weib“ beschimpfte.

Der Beamte ist daher verdächtig als Vertreter des Dienstgebers den Tatbestand einer Dienstpflichtverletzung nach §§ 43 Abs 1 und Abs 2 BDG iVm § 8a B-GlBG (geschlechtsbezogene Belästigung) begangen zu haben.

C: Er habe es unterlassen zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammenarbeit beizutragen, durch das Verbreiten von Gerüchten eine Störung des Betriebsfriedens verursacht und die menschliche Würde einzelner Mitarbeiterinnen verletzt, indem er

1. Insp XXXX TH XXXX , Insp XXXX BE XXXX , Insp XXXX ST XXXX und Insp XXXX PI XXXX im April 2021 gegenüber Insp XXXX KI XXXX als Angehörige des „Hexenzirkels" der JA bezeichnete, deren Namen auf einem ausgedruckten Dienstplan markiert und an Insp KI XXXX mit der Bemerkung übergeben, dass es deren Anliegen sei, sie solange fertig zu machen bzw zu mobben bis sie von alleine kündige;

2. im November/Dezember 2020 das Gerücht verbreitete Insp KI XXXX habe mit mehreren Bediensteten der JA ua mit RI LO XXXX ein Verhältnis und sei die Schlampe der JA, wobei er zum Ausdruck gebracht habe, diese Information sei von der Bediensteten Insp XXXX TH XXXX verbreitet worden;

3. ab April 2020 das Gerücht verbreitete, Insp XXXX KA XXXX (Freund von Insp TH XXXX ) habe mit mehreren weiblichen Bediensteten der JA ein Verhältnis und zwar mit Insp BE XXXX , Insp KI XXXX und Insp GR XXXX ; dies zum Zwecke die Beziehung von Insp KA XXXX mit Insp TH XXXX auseinanderzubringen;

4. ab Frühjahr 2020 das Gerücht verbreitete, Insp XXXX BE XXXX habe mit den Bediensteten der JA, RI DE XXXX , RI PR XXXX , RI UN XXXX , Insp WI XXXX und Insp RI XXXX ein sexuelles Verhältnis, sei schwanger und Mitglied des „Hexenzirkels“;

5. ab März 2020 das Gerücht verbreitete, Insp XXXX SK XXXX habe Verhältnisse mit zwei Mitarbeitern der JA: RI ZI XXXX und Insp KO XXXX ;

6. im Jänner 2021 durch die Verbreitung des Gerüchts, Insp XXXX DÖ XXXX sei auf Insp XXXX TH XXXX eifersüchtig, versuchte die Beamtinnen gegeneinander aufzuhetzen;

7. 2019 bei Dienstantritt zu Insp XXXX TH XXXX vor Kollegen sagte: „ach, du bist ja die mit der Warze im Gesicht“;

8. im November/Dezember 2020 gegenüber Insp XXXX KI XXXX behauptete, dass der „Hexenzirkel“ erzähle, dass sie Angst habe mit dem Anstaltskombi zu fahren, nur weinen würde, immer nur im Krankenstand wäre und sie auf ihre Exekutivdiensttauglichkeit untersucht werden müsste.

Der Beamte ist daher verdächtig den Tatbestand einer Dienstpflichtverletzung nach § 43a BDG (Achtungsvoller Umgang) begangen zu haben.

D: Er habe sich ab ca. 2019 in Gegenwart von Insp XXXX BE XXXX und Insp XXXX KI XXXX eines unangemessenen, Frauen beleidigenden, diskriminierenden oder auf ihre sexuelle Rolle reduzierten Sprachgebrauchs bedient, indem er

1. über bestimmte Richterinnen, Staatsanwältinnen, aber auch Besucherinnen sagte, diese gern „durchziehen" zu wollen,

2. über nicht seinen Vorstellungen entsprechende Frauen sagte: „Die Alte hat so einen fetten Arsch, dass es mich wundert, dass sie noch durch den Türstock passt", "die kannst eh nicht übersehen, so fett wie die ist“, „wenn sie geht, dann muss sie aufpassen, dass es kein Erdbeben gibt".

Der Beamte ist daher verdächtig den Tatbestand einer Dienstpflichtverletzung nach § 43 Abs 2 BDG (Wahrung des Vertrauens) begangen zu haben.‘

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.

II. Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde vom 14.09.2021, Zl. 2021-0.639.742, betreffend Suspendierung, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 2 VwGVG iVm § 112 Abs 1 Z 3 BDG als unbegründet abgewiesen und die Suspendierung bestätigt.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und stellvertretender Kommandant des XXXX ( XXXX ) in der Justizanstalt XXXX (JA).

2. Am 05.07.2021 erstattete der Leiter der JA Brigadier XXXX (LtrJA) bei der Dienstbehörde, der Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz (BMJ), Anzeige gegen den BF. Ihm wurde zusammengefasst vorgeworfen, er habe acht weibliche Bedienstete der JA durch seine Aussagen sexuell belästigt, beleidigt, diskriminiert, in ihrer menschlichen Würde verletzt, durch das in die Welt setzen von Gerüchten den Betriebsfrieden gestört und sich auch in Bezug auf Richterinnen, Staatsanwältinnen und Besucherinnen eines beleidigenden, diskriminierenden und auf die sexuelle Rolle reduzierten Sprachgebrauchs in Gegenwart von weiblichen Bediensteten bedient (AS 3, 7; die Angabe der Aktenseite bezieht sich auf den Suspendierungsakt).

Der Anzeige beigelegt waren ua die Einvernahmen der betroffenen Bediensteten, XXXX (TH, AS 17), XXXX (BE, AS 47), XXXX (KI, AS 25), XXXX (SK, AS 33), XXXX (ST, AS 61), XXXX (PI, AS 40) und XXXX (SE, AS 45) mit einer Ausnahme - XXXX (BO), weil sich diese in Karenz befand - einem männlichen Kollegen des BF, XXXX (NE, AS 55 und 81) sowie die schriftliche Stellungnahme eines ebenfalls männlichen Kollegen des BF, XXXX (MÖ, AS 68). Der BF wurde zweimal einvernommen (AS 37 und AS 58) und brachte über seine Rechtsvertretung am 14.07.2021 eine Stellungnahme ein, in der er die Vorwürfe im Wesentlichen bestritt (AS 85).

Die Befragungen wurden zum Teil durch die stellvertretende Gleichbehandlungsbeauftragte, XXXX (PE) und durch die Sachbearbeiterin des Rechtsbüros der JA, Mag. XXXX (MI), zum Teil im Beisein des LtrJA, geführt und die Ergebnisse jeweils schriftlich festgehalten.

3. Am 06.09.2021 erfolgte die Weiterleitung der Disziplinaranzeige durch das BMJ an die Bundesdisziplinarbehörde (BDB), wo sie am 07.09.2021 einlangte (AS 1).

4. Am 07.09.2021 erteilte die BDB einen Ermittlungsauftrag an die JA zu den Tatzeiträumen und den Namen bzw Zustelladressen der genannten Personen (AS 92). Die JA übermittelte am 09.09.2021 die begehrten Adressen (AS 93) sowie einen mit 16.07.2021 datierten „Ergänzenden Bericht“ an das BMJ, aus dem ua die näher eingegrenzten Tatzeiträume hervorgingen (AS 95).

5. Am 14.09.2021 wurde der BF durch die BDB mit sofortiger Wirkung (Bescheid zugestellt am 17.09.2021) vom Dienst suspendiert (AS 120).

6. Ebenfalls am 14.09.2021 wurde zum gleichen Sachverhalt der Einleitungsbeschluss (EB, zugestellt am 17.09.2021) von der BDB gefasst.

7. Am 12.10.2021 erhob der BF in zwei getrennten Beschwerden sowohl gegen den Suspendierungsbescheid (vorgelegt von der BDB am 18.10.2021, registriert beim BVwG unter W208 2247423-1, OZ 1) als auch gegen den EB (vorgelegt von der BDB am 18.10.2021, registriert beim BVwG unter W208 2247422-1, OZ 1). Im vorgelegten Akt zum EB findet sich ein Foto, das angeblich die BE zeigt, in Unterwäsche (aufgenommen von XXXX ), welches der BF aus dem Internet nach einem Hinweis eines Insassen der JA recherchierte sowie ein mehrseitiger Whats-App-Verkehr des BF mit SE, von 10.02.2021 bis 14.06.2021.

9. Am 22.11.2021 erfolgte eine Verhandlung im BVwG, bei der der BF und sein Rechtsvertreter sowie der Disziplinaranwalt des BMJ anwesend waren. Ein Vertreter der BDB nahm entschuldigt nicht teil. Der BF legte dabei ein selbst mit dem Mobiltelefon von ihm gemachtes Bild vor, dass ihn gemeinsam mit BE zeigt und laut seinen Aussagen und dem Aufdruck darauf am XXXX 2020 bei einem gemeinsamen Kaffee anlässlich seines Geburtstages aufgenommen worden ist (Blg 2/VHS 26).

II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:

1. Feststellungen:

1.1. Zum Beschwerdeführer

Der am XXXX geborene BF steht seit 2005 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter. Nach seiner einjährigen Ausbildung in der JA STEIN und Springertätigkeiten in verschiedenen Bereichen in der JA XXXX wurde er dort ab 01.04.2020 durchgehend als eingeteilter Beamter im XXXX (da dort auch Verhöre stattfinden, wir der Bereich auch als XXXX bezeichnet) verwendet und dort seit 01.10.2020 provisorisch als Kommandant-Stellvertreter (KdtStv) eingesetzt, weil sich der dortige Kommandant (Kdt) im Krankenstand bzw später in den Ruhestand befand (AS 101 und VHS 5). Aufgrund einer noch fehlenden Fachausbildung (die von der Verfügbarkeit entsprechender Kurse abhängt) wurde er noch nicht auf diesen Arbeitsplatz versetzt, hat diese Aufgabe aber faktisch ausgeübt und war damit Vorgesetzter der dort eingesetzten Beamtinnen und Beamten. In der XXXX gibt es einen Kdt, einen stvKdt und einen eingeteilte Beamtin bzw Beamten. Die für Besuche und Einvernahmen vorzuführenden Häftlinge werden von dafür eingeteilten Beamtinnen und Beamten der JA nach den Anweisungen des Kdt XXXX in die dafür vorgesehenen Kojen vorgeführt. Die vorführenden Beamtinnen verbringen ihre Zeit, während der Befragungen im Dienstzimmer der XXXX (VHS 12).

Der BF hat sich sowohl für den Arbeitsplatz des KdtStv als auch des Kdt beworben. Ihm wurde zugetragen, dass die Personalvertretung ihn auf diesen Positionen verhindern will (VHS 6). Am 06.07.2021 – nach Bekanntwerden der Verdachtsgründe – wurde er ohne seine Zustimmung für drei Monate in die JA XXXX dienstzugeteilt, trat diese Dienstzuteilung aber nicht an, weil er sich von 01.07.2021 bis zu seiner Suspendierung am 17.09.2021 im Krankenstand befand.

Privat ist er ledig, lebt dzt in keiner Beziehung und war seine Arbeitszeit auf seinen Wunsch auf 80 % gekürzt, weil er seine kranken Eltern bis zu deren Tod gepflegt hat. Die Mutter des BF verstarb 2018, der Vater ist im August 2021 verstorben (VHS 5).

Sein Bruttomonatsbezug von € 2.825,99 (Juli 2021) ist aufgrund der Suspendierung auf 2/3 gekürzt (AS 111). Der BF hat Ersparnisse aus dem Verkauf einer Beteiligung an einer Installationsfirma, die er angelegt und zum Teil für den behindertengerechten Ausbau der Wohnung seiner Eltern bzw für deren Unterbringung in Einzelzimmern im Krankenhaus verwendet hat. Er gab dazu in der Verhandlung an, nicht gegenüber den Kolleginnen und Kollegen mit seinem Vermögen geprahlt zu haben (VHS 29).

1.2. Zum Sachverhalt

Vorführungen von Häftlingen im XXXX erfolgen von dafür täglich neu eingeteilten Beamtinnen und Beamten und werden dafür bevorzugt sogenannte Springer – vor allem junge Beamtinnen und Beamte – eigesetzt (VHS 12). In der JA gibt es rund 30 Beamtinnen, ca 15 versehen in der XXXX Dienst (VHS 16). In der JA arbeiten rund 180 Bedienstete, davon sind täglich ca 100 im Dienst (VHS 22).

Der BF wird von den im Punkt I.2. angeführten sieben Zeuginnen – die als vorführende Beamtinnen oder sonst zu Diensten in der XXXX eingeteilt waren – beschuldigt, die im Spruch des Erkenntnisses angeführten Aussagen (teilweise im Beisein anderer Bediensteter) getroffen zu haben, die diese als (sexuelle) Belästigung, unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig empfunden haben und damit ein demütigendes Arbeitsumfeld sowie bei den jüngeren Beamtinnen ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber ihm als Vorgesetzten (mit aufgrund seiner Freundschaft besten Kontakten zu für die Dienst- und Fachaufsicht zuständigen Vorgesetzten XXXX [WA] und XXXX [LO]) erzeugt zu haben. Die Zeuginnen wurden nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen teilweise Opfer von Mobbing, dass ihren Ursprung in falschen Gerüchten hatte, die der BF in die Welt gesetzt und deren Ausgang er der jeweiligen anderen Gruppe zugeschoben haben soll. Das Arbeits- und Betriebsklima in der JA wurde dadurch so schwer belastet, dass die Diensteinteilung problematisch wurde, weil die Betroffenen nicht mehr miteinander arbeiten wollten, wie die stellvertretende Gleichbehandlungsbeauftragte PE in der Verhandlung vor dem BVwG ausgesagt hat (VHS 13).

Die Zeugin PE hat dazu ua ausgesagt (Anonymisierung durch BVwG):

„Mitte Mai habe ich begonnen meine Tätigkeit aufzunehmen, nach dem beim E2a-Hearing der Ausbildungsleiter an mich herangetreten ist, um mich in der Sache [TH] und [KI] zu befassen, weil im ganzen Haus herumging, dass Fr. [TH] Fr. [KI] mobben würde. Er hat bereits zuvor mit Fr. [TH] ein Gespräch gehalten und hat über die Diensteinteilung versucht, dass die beiden nicht mehr gemeinsam Dienst versehen. Das war am 18.05.2021. Am 23.05. sind noch drei Kollegen an mich herangetreten, dass ich mich auch um diese Sache annehme, weil die Dienstzuteilung problematisch unter der jungen Kollegen ist. Fr. [KI] sei schon weinerlich und Fr. [SK] wurde auch gemobbt, weil die beiden befreundet sind. Am 25.05. habe ich dann angefangen Vier-Augen-Einzelgespräche zu führen, zuerst mit Fr. [KI], dann mit Fr. [TH], dann mit Hr. [KA], dem Freund von Fr. [TH] und mit Fr. [SK]. Zuerst waren sie sehr verschlossen und verschreckt. Diese Gespräche haben vier Stunden gedauert. Ich habe mir zuerst auch gedacht, dass Fr. [TH] die Fr. [KI] mobbt. Im Zuge der Erstgespräche bin ich dann zu der Erkenntnis gelangt, dass es nicht die Bediensteten untereinander sind, sondern das es vo[m] [BF] ausgeht. Mir war nur wichtig, dass eine normale Dienstverrichtung stattfinden kann. Als ich dann diese Erkenntnis erlangt habe, habe ich [TH], [SK] und [KI] zu mir geholt. Ich habe dann im Beisein mit den drei Bediensteten noch ein Gespräch geführt, wo sich die Bediensteten austauschen konnten, über die Dinge, die ihnen bekannt waren. Sie waren dann erleichtert, dass es nicht die jeweilig anderen waren, die die Gerüchte in die Welt gesetzt haben. Sie wollten dann auch, dass nichts weiter gemacht wird, obwohl ich sie über die rechtlichen Schritte, die möglich sind, aufgeklärt habe. Wir sind dann so verblieben, dass sie erneut, normal Dienst weiterversehen und schauen, wie es weitergeht. Weil das nicht aufgehört hat innerhalb der Anstalt, bin ich zu [TH], [KI] und [SK] herangetreten und habe mir das O.K. geholt, dass wir den DA-Vorsitzenden, Hr. RA XXXX , miteinbeziehen, damit wir in unseren Funktionen mit [dem BF] reden, damit er sein Verhalten einstellt und das innerhalb der Dienststelle bleiben kann. Das Gespräch hat dann aber nicht stattgefunden, weil am selben Tag noch RA XXXX bei einer Besprechung mit der Anstaltsleitung dem Leiter vorgeworfen hat, dass er untätig bleibe, obwohl Mobbing in der JA stattfindet. Am selben Tag wurde ich vom Anstaltsleiter aufgefordert, die Namen bekanntzugeben. Dem habe ich widersprochen. Dann habe ich wieder eine Besprechung mit den drei Bediensteten gehalten. Sie haben dann das O.K. gegeben und ich sollte zu den Einvernahmen mit der Anstaltsleitung mitgehen. Es sind dann immer mehr Sachen aufgekommen, auch Namen von KollegInnen, die einem ‚Hexenzirkel‘ angehören würden. Ich bin dann auch an die herangetreten, um Äußerungen von Bediensteten nachzuverfolgen, z.B. wenn jemand gesagt hat, dass eine andere Kollegin dabei war bei einer Äußerung.“

Die PE hat dann zusammengefasst auch ausgeführt, dass die von ihr befragten Kolleginnen teilweise sehr verstört gewesen wären, manche hingegen gefestigt. Bei gewissen Äußerungen seien deren Aussagen nach auch andere Kolleginnen und Kollegen dabei gewesen. Sie habe mit vielen der genannten Personen gesprochen, mache hätten aber nicht hineingezogen werden wollen (VHS 16). Das gelte auch für eine Bewährungshelferin die der Kollegen NE angeführt habe (VHS 18).

Eine Intrige gegen den BF schließe sie aus, weil ansonsten die Bediensteten auf sie zugekommen wären und nicht umgekehrt. Sie habe zu den betroffenen Kolleginnen mit viel Feingefühl ein Vertrauensverhältnis aufbauen müssen (VHS 17). Erst durch den Personalvertreter, der sich nicht an die Abmachung gehalten habe, ohne Zustimmung der Betroffenen nichts zu unternehmen, sei die Sache „explodiert“ (VHS 18). Dass der BF der Ausgangspunkt der Gerüchte gewesen wäre, habe sich aus dem gemeinsamen Gespräch ergeben, wo die betroffenen Kolleginngen draufgekommen seien, dass nicht die jeweilig anderen das Gerücht in die Welt gesetzt hätten und der BF immer nachgefragt habe, wie es ihnen gehe und seine Hilfe angeboten habe (VHS 17). Es habe davor keine Vorfälle wegen sexueller Belästigung gegeben und man müsse als JA-Beamtin schon eine dickere Haut haben (VHS 19). Über die Freundschaft des BF mit dem Vorgesetzten WA habe jeder in der JA Bescheid gewusst (VHS 19).

Wahrnehmungsdefizite schloss die Zeugin PE bei allen von ihr befragten Personen aus (VHS 14, 15, 16)

Der vom BF namhaft gemachte Zeuge WA führte zusammengefasst aus, er sei seit ca 2013/2014 mit dem BF befreundet (VHS 20). Er habe ihn im XXXX manchmal täglich, dann wieder länger nicht, bei Kontrollgängen aufgesucht. Er sei jeweils so 5 bis 25 Minuten geblieben, manchmal länger, wenn es etwas zu besprechen gegeben habe (VHS 23).

Ihm sei nichts Negatives iZm dessen Umgang mit Frauen aufgefallen, er habe gehört, dass dieser ab und zu mit Kolleginnen etwas trinken gehe (VHS 21). Über sexuelle Inhalte habe er nie mit dem BF gesprochen, sie hätten andere Themen gehabt (VHS 25). Ihm sei auch nicht aufgefallen, dass der BF eine besondere Beziehung zu Kolleginnen suchen würde. Dass eine Aussage gefallen sei, wonach der BF der ST „ein Kind machen“ wolle, glaube er nicht, er können sich nicht erinnern (VHS 23), es könne sein, dass es einen „Running Gag“ gegeben habe, dass sie wechselseitig als Trauzeugen gehen würden (VHS 22).

Mobbing im Haus sei ihm nicht aufgefallen, es sei irgendwas geredet worden, zu ihm sei deswegen niemand gekommen. Von einer Intrige habe er keine Ahnung, er wisse aber nicht wohin die Vorwürfe (gegen den BF) noch führen würden (VHS 24). Es sei möglich, dass der BF auch alleine mit Frauen Dienst verrichtet habe, am Vormittag oder im Nachdienst, wenn man sich bei Kontrollgängen treffe oder bei der Ablöse (VHS 23).

Wahrnehmungsdefizite seien ihm bei keiner der genannten Belastungszeuginnen aufgefallen, da hätte er mehr Kontakt haben müssen (VHS 24).

Die 26-jährige Zeugin TH verrichtet seit 25.03.2019 im BMJ Dienst als Justizwachebeamtin. Sie gab bei ihrer Einvernahme am 09.06.2021 durch Mag. MI niederschriftlich im Wesentlichen an (AS 17, vgl auch die von ihr unterschriebene zeitliche Aufstellung in AS 21), dass der BF das Gerücht verbreitet habe, sie sei es, die die Kolleginnen Insp KI, Insp GR XXXX und Insp DÖ XXXX schlechtmachen und mobben würde, weil sei wegen eines gemeinsamen Dienst mit ihrem Freund KA eifersüchtig gewesen sei. Der BF habe auch im Beisein von MÖ gesagt, dass KA etwas mit KI habe, gefragt warum sie noch mit ihm beisammen sei und dass sie sich das nicht gefallen lassen solle (AS 26).

Er habe gesagt, Aspirantin SK habe so abstehende Ohren, weil diese beim „Blasen" immer gehalten würden und behauptet diese Aussage sei von ihr erfolgt. Im April 2019 habe sie sich mit Insp BO übers Reiten unterhalten. Der BF habe das Gespräch mit der Aussage, „.. ob dies der Sattel sei, der vorne ein großes Griffstück besitzt und ob sich dadurch den Vibrator ersparen" kommentiert. Er habe sie und andere weibliche Bedienstete gefragt, wie oft sie in der Woche Sex hätten bzw ob sie zu wenig Sex hätten oder ob sie beim Sex schreie und auch von seinen Sado-Maso-Vorlieben erzählt, welche er zu Hause mit diversen Gegenständen, die er in einem Koffer aufbewahre, ausübe. Im Sommer 2020 habe er sie beim Verzehr eines Eises beobachtet und gefragt, ob sie „alles andere auch so gut lutschen könne", wie das Eis. Bei Dienstantritt habe er sie öffentlich wegen ihres Muttermales angesprochen und in bösartiger Weise gesagt: „Ach, du bist ja die eine mit der Warze im Gesicht“.

Er habe auch verbreitet, dass ihr Freund KA, Verhältnisse mit Kolleginnen BE, KE, und GR XXXX bei einer Ausbildung im April 2021 gehabt hätte. Der BF habe dem Kollegen Insp HA XXXX mitgeteilt, dass sie, BE, PI und ST dem „Hexenzirkel“ angehören würden.

Insp WA sei, wenn sie Dienst gehabt habe, beim BF gewesen. Sie habe gemerkt, dass diese eine Freundschaft hätten und habe deshalb befürchtet, dass ihr dienstlichen Nachteile entstehen würden, wenn sie über das Fehlverhalten des BF reden würde.

In ihren schriftlichen Aufzeichnungen ist darüber hinaus ua angeführt, dass sie der BF im April 2020 gefragt habe, warum sie ihn auf Facebook nicht annehme (AS 21). Im September 2020 habe er sie mehrfach gefragt, ob sie mit ihm auf einen Kaffee gehen wolle, sie habe immer gesagt, dass könnten sie in der JA auch, nach einigen Malen habe er sie ignoriert und nicht mehr gegrüßt (AS 22).

Der BF gab an, dass er jeden achten Tag Nachtdienst mit TH gehabt habe. Es habe einmal ein Gespräch gemeinsam mit BI MÖ gegeben, wo es um die Diskrepanzen zwischen TH, ST, BE, PI, auf der einen Seite und SK und KI auf der anderen Seite gegangen sei. Er habe ihr gesagt, dass es nicht gut sei, wenn ihr Freund KA XXXX WhatsApp mit anderen Kolleginnen schreibe. Es habe dann noch ein Problem mit Hr. DE XXXX gegeben, der gehe immer gemeinsam trainieren mit KA. DE XXXX habe ihm vorgeworfen, dass er gesagt hätte, er zu TH gesagt habe, er sei ein schlechter Umgang. In Wirklichkeit habe er nur gesagt, dass jeder seinen Kreis findet, mit dem er sich umgibt. Seit diesem Zeitpunkt habe er nur mehr dienstlich mit TH gesprochen. Sonst habe es keine Berührungspunkte mit TH gegeben und habe er auch niemals alleine mit ihr gesprochen. Das Gespräch über den Sattel habe es gegeben, allerdings habe er nur gefragt, ob der Knauf vorne am Sattel auch beim Dressurreiten sei. Fr. BO sei vielleicht ein- oder zweimal in der XXXX gewesen und sei dann schnell schwanger geworden. Einmal habe er sie beim Fingernägellackieren erwischt und sonst nur im Wachzimmer beim Kommen und Gehen gesehen.

Die 26-jährige Zeugin Insp KI verrichtet seit 27.01.2020 in der JA Dienst und gab bei ihrer Einvernahme am 10.06.2021 lt. einem Aktenvermerk von Fr. Mag. MI (AS 25) im Wesentlichen an, das für sie — damals noch nicht erkennbare — Mobbing habe während ihrer Praxisphase eingesetzt, als der BF begonnen habe sie und Insp TH gegeneinander auszuspielen. Es hätten sich zwei Gruppen gebildet, entweder zugehörig zu ihr oder zu TH. Sie habe sich oft gar nicht mehr ins Wachzimmer getraut, weil dort getuschelt wurde. Bei einem Go-Kart-Rennen mit Kolleginnen und Kollegen im Mai 2021, sei sie so ausgerichtet worden, dass der Wachzimmerkommandant MAI XXXX und drei Kollegen an die PE herangetreten seien. Ihr sei vom BF mitgeteilt worden, der „Hexenzirkel“ habe gesagt, dass sie auf Exekutivdiensttauglichkeit überprüft werden solle, weil sie sich nicht getraue mit dem Anstaltskombi zu fahren, immer nur weinen und im Krankenstand sein würde. Der „Hexenzirkel“ würde sie solange fertigmachen, mobben und ausgrenzen, bis sie von alleine kündigen würde.

Er habe ihr auch mitgeteilt, wer dem „Hexenzirkel“ der JA angehöre (TH, ST, PI) und die betreffenden Namen auf einem ausgedruckten Dienstplan mit einem Textmarker markiert und ihr gegeben. Das Genie der Gruppe sei laut seiner Aussage Insp BE, weil von den anderen „depperten Weibern" nichts zu erwarten sei. Er habe sie auch dadurch schlechtgemacht, indem er im Wachzimmer verbreitet habe, dass sie nichts könne und nur Fehler mache. Er habe auch wahrheitswidrig behauptet, sie sei es gewesen die auf den Spind der Kollegin TH das Wort „Fotze" geschrieben habe. Gleich zu Beginn ihrer Dienstzeit habe er sie gefragt, wie ihr Beziehungsstatus sei, ihr gesagt, dass er ihren Freund kenne und dieser sie betrügen würde. Sie öfter gefragt wie oft sie in der Woche Sex habe bzw ob sie zu wenig Geschlechtsverkehr gehabt habe und habe ihr Beziehungen mit mehreren Kollegen der JA (z.B. BI LO XXXX , KA) unterstellt. Auch über seine sexuellen Vorlieben/Abneigungen, unter anderem für Sado-Maso-Praktiken (Fesselungen, Natursektspiele) habe er gerne erzählt und mit ihr mehrmals Gespräche in diese Richtung begonnen. Sie sei deswegen angewidert gewesen und sei auf dieses Thema nicht eingegangen, weshalb er ihr vorgeworfen habe, sie sei prüde, langweilig und fad. Auch über Richterinnen, Staatsanwältinnen und weibliche Besucher habe er sich im Hinblick auf ihre Figuren abwertend geäußert, oder — wenn sie seinen Vorstellungen entsprachen (z.B. die Schwiegermutter eines Strafgefangenen, mit ausladendem Dekolletee) — gesagt, dass er mit diesen Personen gerne Sex hätte. Sie habe sein Verhalten insgesamt demütigend, einschüchternd und unpassend empfunden. Weil sie die belastende Situation nicht mehr ausgehalten und zunehmend darunter gelitten habe, habe sie im März 2021 eine Kündigung erwogen. Sie habe gesundheitliche Probleme (Kreislauf, Schlafstörungen, Weinkrämpfe) bekommen und eine Kreislaufzusammenbruch im Wachzimmer erlitten. Sie sei auch nicht mehr Mittagessen in die Beamtenküche gegangen, sondern habe sich am WC eingesperrt. Erst nachdem sie sich an die Gleichbehandlungsbeauftragte gewandt habe, sei transparent geworden, dass der BF sie und Insp TH gegeneinander ausgespielt habe.

Der BF gab dazu an, dass die KI fünfmal mit ihm Dienst in der XXXX gemacht habe, Nachdienste habe er nicht mit ihr gemacht. Aufgrund seiner eigenen Erfahrungen habe er ihr gesagt, sie solle das beim Ausbildungsleiter melden, wenn sie glaube, dass sie gemobbt werde. Die Vorwürfe seien falsch, den Beziehungsstatus erfahre man, weil man junge Kolleginnen im gegenseitigen Gespräch gefragt habe, wie lange sie schon bei der Justiz seien, warum, wo sie wohnen und wie alt sie seien.

Die 23-jährige Zeugin Aspirantin SK ist seit 03.02.2020 Bedienstete der JA und gab im Wesentlichen bei ihrer Befragung am 14.06.2021 durch Frau Mag. MI, welche in einem Aktenvermerk festgehalten und auch von der Zeugin unterschrieben wurde (AS 33), das Folgende an. Der DB habe ihr gesagt, der „Hexenzirkel' würde über sie Gerüchte verbreiten und schlecht über sie reden. Insp TH habe sie wegen ihrer abstehenden Ohren gehänselt und gemeint, diese stünden so ab, weil sie beim „Blasen" immer festgehalten würden und sich auch über ihre kleinen Brüste geäußert und sie deshalb keine Rollkragenpullover tragen solle. Die Namen der Angehörigen dieses „Hexenzirkels" (TH, ST, PI, BE) seien ihr von ihm auch genannt worden. Auch seien Gerüchte von ihm verbreitet worden, sie hätte Verhältnisse mit Kollegen in der JA: RI ZI XXXX und RI KO XXXX . In Anwesenheit von Insp SE habe er zu ihnen gesagt, dass es witzig wäre, wenn sie beide zusammen ins Bett gingen und er zuschauen könnte. Er habe auch immer sexuelle Anspielungen gemacht; so zum Beispiel gefragt, ob man ihre Vorliebe fürs Reiten auch im Bett merke. Bei Beginn des Dienstverhältnisses habe er gefragt, ob sie eine Beziehung habe und gesagt, dass sie sich die Beziehung gleich abschminken könne, sie in mindestens einem Jahr Single sei und Beziehungen zu männlichen Kollegen haben werde.

Er habe auch erzählt, dass er zuhause eine Sado-Maso-Box habe und persönlich auf SM stehe. Sie habe diese Gespräche als anstößig und unerwünscht empfunden und wenn sie deswegen keine Antworten gegeben habe, sei vom BF geäußert worden, dass sie prüde und verklemmt sei.

Erst als der BF Anfang Mai 2021 erfahren habe, dass ihr Vater Polizeibeamter sei, habe sein sexuell anzügliches Verhalten schlagartig aufgehört. Keiner der weiblichen Bediensteten habe sich getraut etwas zu sagen, weil er mit seiner Freundschaft zu WA und LO geprahlt habe.

Der BF gab zu SK an, dass sie ebenfalls fünfmal mit ihm in der XXXX Dienst gemacht habe und keine Nachtdienste. Es gelte dasselbe wie bei KI. Er habe einmal mit ihr über das Studium geredet und dass sie es fertigmachen solle. Der Sager über die abstehenden Ohren stamme von Hr. VE XXXX , auch das mit der Brustgröße, das sei eine betrunkene Party beim Kartfahren gewesen. Er habe nie gesagt, dass TH das in die Welt gesetzt hätte. Er habe nicht gewusst, dass sie eine Beziehung habe und ihr Vater bei der Polizei sei. Es sei vielleicht in Gesprächen einmal hervorgekommen, dass ihr Beruf nicht familienfreundlich sei.

Die 28-jährige Zeugin Insp PI, die seit 27.02.2017 in der JA Dienst versieht, gab bei ihrer niederschriftlichen Befragung am 14.06.2021 durch Frau Mag. MI (AS 40) und am 21.06.2021 durch die PE (AS 43) an, dass der BF die jüngeren Kolleginnen immer extrem über deren Privatleben ausgefragt und auch sie selbst gefragt habe, wann sie das letzte Mal Sex gehabt oder wie oft in der Woche sie Sex habe. Es habe auch immer wieder Fragen nach dem Beziehungsstatus der Kolleginnen gegeben und er habe auch unangebrachte Kommentare gemacht. Sie höre nicht mehr zu, wenn er irgendwas sage, weil es ihr einfach zu viel sei. Als sie 2018/2019 einen Freund gehabt habe, habe er zu ihr gesagt, dass ihre Beziehung mit ihrem Freund nicht ewig halten werde, weil „eine Kuh auch nicht ihr Leben lang dem gleichen Schwanz nachlaufe". Auch gegenüber dienstjungen Kolleginnen habe er nach der Frage nach dem Beziehungsstatus angeführt, dass die Beziehung eh nicht mehr von langer Dauer sein werde. Auch über die Figuren von hübsch aussehenden Personen (Richterinnen, Staatsanwältinnen etc.) habe er sich unangebracht geäußert. Sie habe sich nicht getraut, etwas zu ihm zu sagen, weil er mit WA sehr gut befreundet sei, bei dessen Besuchen und bei anderen habe sie auch immer Kaffee kochen müssen.

Sie bestätigte, dass der BF zu TH gesagt habe, dass ihr Freund KA während des EG-Kurses ein Verhältnis mit Insp GR XXXX eingegangen sei. Er habe das belustigend gefunden und ein Interesse daran gehabt einen Keil zwischen die beiden zu treiben.

Sie habe sich nie negativ über die KI geäußert und auch nie gesagt, dass SK wegen Oralverkehr so abstehende Ohren hätte. Sie wisse auch nicht wer „Schlampe“ auf den Spind von KI geschrieben habe, ihr eigener Spind sei in einem anderen Gebäude.

Der BF führte zu seiner Beziehung zu PI aus, er habe fast täglich mit ihr Dienst gemacht, sie gehöre zum Stammpersonal. Nachtdienste habe er nicht mir ihr gemacht. Sie wolle Karriere machen und habe ihm gesagt sie müssten sich zusammensetzen, weil sich die Damen gegenseitig ausrichten und dass er sich noch wundern würde was alles geht. Hinsichtlich ihres Sexlebens habe er sie nie befragt. Allgemein sei über die hohe Trennungsrate gesprochen worden. Er habe im Zusammenhang mit einem Gespräch über ihren Freund, den sie heiraten wollte gesagt, die Aussage mit der Kuh getroffen, nicht Schwanz, sondern „Schwaf“ gesagt und sei die Aussage allgemein gemeint gewesen (VHS 10).

Die 30-jährige Zeugin Insp SE, die seit 16.07.2018 Dienst in der JA versieht, gab bei ihrer Befragung am 19.06.2021 (AS 45) durch die PE an, dass er ihr gegenüber oft mit seinem Geld geprahlt, mit ihr shoppen gehen wollen und ihr angeboten habe ihr „Sugar-Daddy“ zu sein. Die Diensteinteilungen (zB in der XXXX und bei den Abendbesuchen) habe er oft so vorgenommen, dass er mit ihr Dienst versehen habe. Er habe öfters zu ihr gesagt, dass es dazu gehöre, dass sie zusammen etwas Trinken gehen. Er habe sie, wenn sie Tagdienst gehabt habe, über WhatsApp oder BOS kontaktiert. Sie habe das Gefühl gehabt, er wolle seine Hand über sie halten und sie solle wissen, dass er wisse, wo sie ist.

Er habe sie nach ihrem Beziehungsstatus ausgefragt und sehr viel Privates von ihr wissen wollen und gemeint, ihr Freund würde nicht zu ihr passen, weil er „zu schwach“ sei und sie mit ihm viel mehr Spaß haben würde. Er habe sie gefragt, ob sie wegen ihrer Liebe zum Reitsport besser im Bett sei und auch geäußert, dass es für ihn witzig wäre zuzusehen, wenn sie mit Insp SK ins Bett gehen würde. Weiters habe er sie gefragt, ob sie gerne auf ihm oben sitzen würde, wenn er unten liege und versucht ihre sexuellen Vorlieben in Kenntnis zu bringen. Er habe generell sexuelle Anspielungen gegenüber weiblichen Bediensteten gemacht, was sie als unangenehm und störend empfunden habe. Insp TH, BE und KI habe er als „dumme Weiber“ bezeichnet, die für nichts zu gebrauchen seien und über Insp BE habe er sich geäußert, dass diese immer „Jugo-Hawara“ habe und selbst wie eine „Jugo-Alte“ ausschaue und eh „nichts Gescheiteres abbekomme als diese Ausländer“.

Am 14.06.2021 habe er versucht mit ihr in Kontakt zu treten, sie glaube, weil sie als Kontaktfrau in der JA eingeteilt sei. Sie habe das Telefonat nicht entgegengenommen.

Aus einem WhatsApp-Chatverlauf, den der BF im Einleitungsverfahren vorgelegt hat (der allerdings keine Bilder enthält, die im Original-Chat aber vorhanden sein müssen und auf die ebenfalls reagiert wurde), geht hervor, dass die SE und der BF von 10.02.2021 bis 14.06.2021 intensiv und vertraut miteinander kommuniziert haben (der BF führt dabei den Namen „ XXXX “). So hat er sie beispielsweise „Neugierige Funzn“, „Schokoprinzessin“, „Scheißerl“, „kleine Hexe“ genannt. Sie hat zB geschrieben „ihr zieht mich immer nur in eure schmutzigen Gespräche rein“, aber dennoch weiter mit ihm kommuniziert. Die folgenden Zitate sind nur Auszüge aus diesem umfangreichen Chat, die einerseits zeigen, dass der BF mit der SE auch über sexuelle Themen und ihre Beziehung sprach und andererseits auch ein gewisses Vertrauensverhältnis bestanden hat und er versucht hat mit ihr auszugehen.

Am 16.02.21 16:28 schrieb der BF: „Schade … das du schon vergeben bist Dich hätte ich groß rausgebracht“. Beginnend mit 05.03.21, 18:59 bis 19:15 schrieb er: „Also hast du lustigen Sex“, „War der Sex heute wieder lustig mit dir“, „Wobei Sex soll ja lustig und zwanglos sein“. Am 22.03.21 15:04 schrieb er: „Bißl flirten vielleicht“, „Wobei trau ich mich ja gar nicht bei dir“, „Aber ich kenn ja schon deine intimsten Geheimnisse“, worauf sie antwortete „Von hinten im Stehen“, er darauf: „Ist schon langweilig“; sie: „Was?“, er: „Wir beide brauchen da was prickelnderes“, „Was würden wir bevorzugen“ „Lass dir was einfallen?“; sie: „Warum soll ich mir was einfallen lassen?“; er „Was wir beide so mögen“, sie: „Das weiß ich doch nicht“ „Musst die anderen fragen, die wissen offensichtlich eher was ich mag“; er: „wir reden ja von uns beiden, jetzt hab ich dich sprachlos gemacht;“ sie: „Bisschen“; er: „Hab es mir gedacht, Hätte aber was“ usw. Am 15.04.21 20:35 wünscht ihr der BF alles Gute zur Prüfung morgen: Er: „Mach deinen Gebieter stolz.“; sie: „Natürlich“; er: „Brav, kleine Hexe“; Sie: „Muss noch schaun mit wem ich vögeln kann … weil anders schaff ich den Kurs ja ned“; er: „Vögeln tztztz Wobei … wie bist Du zu deinem Abendbesuchsspringer gekommen??? Mit wem hast du da gevögelt??? Sigi oder Nemo“; sie: „mit niemandem Aber ganz gehen wollt ihr mich auch ned lassen“. Am 19.04.21 12:26 schreibt er anlässlich der Ablöse am nächsten Tag, wo sie sich treffen: „Freu mich schon wieder Dich mal zu sehen“; Sie: „Ja wird morgen halt ein kurzes Vergnügen“; er: „Ein Quickie sozusagen. Hübsch ist Sie … die XXXX “; sie: „danke“; er: „Wäre er etwas jünger … die kleine Hexe würde [er] sich schnappen.“ Am 30.04.21 13:08 schreibt er: „Du hättest nicht geheiratet und Du hättest Dich über kurz oder lang getrennt… auch wenn er zu Zeit nicht ganz einfach ist ... eine Schwalbe macht noch keinen Sommer … und verfalle nicht in Selbstmitleid, sonst reiß ich dir den Hintern auf.“ Am nächsten Tag, nachdem er sie gefragt hat, ob er ihr zu nahe getreten ist, schreibt sie: „Nein bist mir nicht zu nahe getreten Ich kann nicht sagen ob es so gelaufen wäre Ich bin mir momentan einfach unsicher weil die 4 Jahre Beziehung eig zu 97% gut gelaufen sind und es keine Probleme gab Und das alles hinschmeißen obwohl er alles dafür tun würde dass wir es nochmal versuchen verunsichert mich einfach extrem Also ob ich wirklich alles aufgeben soll was man sich aufgebaut hat Und ich verfalle nicht in Selbstmitleid“; er: „Sehr gut Alles andere musst Du selbst wissen … dann frage Dich aber warum der ganze Trara?“ Als sich die SE auf eine neue Beziehung einlassen will, schreibt ihr der BF am 07.05.21 22:25 zuerst: „Der ist ja noch ein Bubi“, dann erzählt er ihr von seinen eigenen negativen Erfahrungen mit einer Beziehung, dass sie sich auf Gegenwind in der Anstalt einzustellen habe und er wisse wozu der Pöbel fähig sei (22:47). Am 17.05.21 15:01 unterhalten sie sich über eine Wohnungsbesichtigung der SE und am Abend (20:32) über das bevorstehende Hearing des BF und wünscht ihm die SE am 18.05.21 11:21 „Viel Glück Meister!!!!“. Der BF fragt sie dann, ob sie nach dem nächsten Abendbesuch etwas mit ihm trinken geht, wenn sie sich traue und sie antwortet: „Ja könn Ma machen“. Nach weiteren täglichen Kontakten bis 25.05., gibt es kurze Kontakte am 08.06., 10.06. und schließlich am 14.06.21, wo er sie ersucht ihn anzurufen.

Der BF hat dazu ausgeführt (VHS 10), dass sie sehr oft als Springerin bei den sogenannten Abendbesuchen eingeteilt gewesen sei. Er habe die Diensteinteilung für die Abendbesuchsgruppen gemacht und sie gefragt, ob sie mit ihm Dienst machen wolle. Er habe ihr Lebkuchen mitgebracht. Sie habe gesagt, er sei einer der wenigen mit denen sie reden könne und sie hätte auch mit ihm über ihre Hochzeitspläne gesprochen aus denen nichts geworden sei.

Die 28-jährige Zeugin Insp BE, die seit 08.10.2018 in der JA Dienst versieht, gab bei ihrer Befragung am 21.06.2021 durch Frau Mag. MI (Aktenvermerk wurde von der Zeugin unterschrieben, AS 47) und am 21.06.2021 durch die PE (AS 50) an, dass sie vom BF aufgrund ihres Aussehens verspottet und als „Hadischa“ bezeichnet worden sei. BI MÖ sei dabei gewesen. So habe er sie gefragt, ob sie nicht mit einem Kopftuch Dienst machen und „orientalisch tanzen“ wolle und ob sie ihre „Yugo-Kutsche“ wohl legal gekauft hätte. Er habe sie aufgezogen, indem er sogenannte „Jugo-Musik“ in Form von türkischer Musik über den PC abgespielt habe und sie mit Gesten und Bewegungen aufgefordert orientalisch für ihn zu tanzen. Er habe sie gefragt, ob „Muslime Kopftuch beim Sex“ tragen müssten. Er habe auch gesagt, dass sie als „Türkenmutti mit 5 Kindern, fett und mit Kopftuch daherkommen würde, aber die Burka eh alles kaschieren“ würde.

Er habe gewusst, dass sie gerne die Dienste vor Mitternacht mache und habe – ohne, dass sie ihn dazu aufgefordert hätte – die Dienste so getauscht und sie während des Dienstes häufig kontaktiert. Die Ablösen habe er bewusst in die Länge gezogen, um bei ihr verweilen zu können. Er habe mehrfach versucht sie zum Frühstück oder Essen einzuladen und dazu gesagt, was sie dabei tragen solle z.B. High Heels und rote Unterwäsche. Wenn sie schlecht gelaunt gewesen sei, habe sie immer die Frage zu hören bekommen, ob „sie keinen Sex gehabt“ habe. Diese Frage habe er generell an alle ihm dienstzugeteilten dienstjungen Beamtinnen während ihrer Dienstverrichtung in der XXXX gerichtet.

Er habe sie oft nach ihrem Sex gefragt, gemeint, dass man sie „wieder einmal so richtig hernehmen“ müsse und er dafür sorgen könnte, dass sie wieder „einen Grinser“ ins Gesicht bekäme. Er habe auch beschrieben, wie er das machen würde, nämlich so, dass sie vor ihm knien und er sie beim Oralverkehr an den Haaren halten würde. Er habe ihr auch erzählt, dass er zu Hause Sado-Maso praktiziere und regelmäßig Frauenbesuche erhalte, die danach nicht mehr gehen könnten und laut schreien würden. Der Kollege NE sei während des Covid-Blocksystems oft bei den sexuellen Belästigungen anwesend gewesen und habe sie gemerkt, dass es ihm auch unangenehm war. Der BF habe gesagt, er könne ihr ein gutes Leben, wegen seiner Einnahmen aus seine Installationsfirma bieten und ihr „Sugar Daddy“ sein. Er habe ihr WhatsApp-Bilder mit sehr vielen Geldscheinen geschickt.

Der BF sei einmal bei ihr zuhause gewesen, weil er die Toilette repariert habe. Er habe zwar kein Geld verlangt, sei aber dann stundenlang nicht gegangen und sie habe den Eindruck gehabt, sie solle für seine Dienstleistung sexuell bezahlen. Sie sei aber auf seine Avancen nicht eingegangen und er habe sie gefragt, ob sie prüde oder zu schüchtern sei.

Über andere Kollegen habe er geschimpft; so habe er über die Frauenbeauftragte PE gemeint, dass sie eh bereits ausgewählte Männer im Haus „durch habe". Er habe zu ihr gesagt, dass Insp KA und Insp GR XXXX während des EG-Kurses ein Verhältnis angefangen hätten und dass dieser auch mit Insp KI etwas am Laufen habe. Er habe zu ihr gesagt, dass er SE schon noch zeigen werde, dass ihr Freund nichts für sie wäre, bevor sie ihn heiraten werde. Er habe das mit Insp MÖ zusammen, auch bei Insp PI zusammengebracht und ihr aufgezeigt, welche Männer hier als Kollegen viel besser in ihr Leben passen würden. Bei ihr und SE würden sie es auch noch schaffen.

Nachdem sie die Einladungen abgelehnt und sogar einen Freund erfunden habe, um ihre Ruhe zu haben, habe er dann ab Mai 2021 begonnen sie auszugrenzen und sie schlecht zu machen. Er habe gesagt, dass sie dem „Hexenzirkel“ angehöre. Gerüchte über Affären mit mehreren Kollegen (DE XXXX , PR XXXX , UN XXXX , WI XXXX RI XXXX und KA) erfunden, gesagt, dass sie schwanger sei. Er habe auch gesagt, dass sie ein „Tschopperl“ sei und im Kindergarten hätte bleiben sollen.

Auch über Staatsanwältinnen, Richterinnen usw habe er gesagt, wie er sie „packen" würde und wie er mit ihnen Sex haben würde. Wenn eine Frau etwas stärker gewesen sei, habe er gesagt, dass sie fett und hässlich seien zB: „Die Alte hat so einen fetten Arsch, dass es mich wundert, dass sie noch durch den Türstock passt.“ „Die kannst eh nicht übersehen, so fett wie die ist.“ Die muss aufpassen, dass sie den Telefonhörer nicht zerdrückt, so fett wie die ist.“ „Schauts euch ihr Doppelkinn an – da hilft auch die ganze schwarze Kleidung nichts um zu kaschieren.“ „Wenn sie geht, dann muss sie aufpassen, dass es kein Erdbeben gibt.“

Sie sei der Ansicht gewesen, dass sie sich niemanden anvertrauen könne, weil er stets mit seinem guten Verhältnis zu Vorgesetzten (dem LtrJA, Mag. MI, WA und LO) geprahlt habe.

Der BF führte zu BE aus, er habe maximal zehnmal mit ihr Tagdienst und jeden achten Tag Nachtdienst mit ihr gehabt. Er habe anfangs ein freundschaftliches Verhältnis mit ihr gehabt und ihr sogar einen WC-Sitz in der Wohnung montiert.

Sie seien Kaffeetrinken gewesen und sie habe ihm zum Geburtstag gratuliert, er verstehe die Vorwürfe nicht (VHS 8). Zum Beweis legte er ein Selfie vor, das mit XXXX 2020 datiert ist und ihn mit der BE zeigt mit dem Text „lg von einem entspannten Kaffee“ (Beilage 2/VHS 26). Ein weiteres Bild, das die BE in Unterwäsche auf einem Spieltisch zeigt und vom XXXX aufgenommen wurde (EB-Akt), hat der BF aus dem Internet recherchiert, weil er einen Hinweis von einem Insassen bekommen habe und er diesen verwarnt hätte, weil „[BE] du Schlampe“ auf die Mauer geschrieben worden wäre. Mit der BE habe er darüber nicht gesprochen. In der Beschwerde gegen den EB wurde dazu ausgeführt, dass diese Präsentation im Internet eine Dienstpflichtverletzung darstelle, er hingegen kein Fehlverhalten gesetzt habe.

BE, deren Religion er nicht gekannt habe, habe nie gesagt, dass sie sich belästigt fühle oder dass er aufhören solle, so mit ihr und den Kolleginnen zu reden. Auch die anderen Damen hätten das nicht getan (VHS 26). KI habe ihm über Facebook zu seinem heurigen Geburtstag gratuliert, PI habe Selbsttests, die sein Vater nicht mehr gebraucht habe, für ihren Urlaub von ihm bekommen. Seine beiden Kolleginnen Frau MÜ XXXX und TÜ XXXX , mit denen er lange Dienst gemacht habe, hätten ihm das nie durchgehen lassen. Er habe sie nach den Vorwürfen gefragt, ob es aus ihrer Sicht etwas gegeben hätte und sie hätten das verneint. Die Vorwürfe hätten ihn völlig unvorbereitet getroffen (VHS 27). Er habe gegenüber den Damen auch nie gesagt, dass ihm keiner etwas könne, weil er ein gutes Verhältnis zu WA und zum Anstaltsleiter hätte. Er habe aber, wenn es von den Kolleginnen gewünscht war über XXXX ( XXXX ) versucht die Dienste zu tauschen und sei das immer gelungen (VHS 28). Zum Anstaltsleiter habe er kein freundschaftliches Verhältnis, im Gegenteil, dieser habe ihn anders (gemeint schlechter) behandelt als die anderen (VHS 27). Zu Fr. Mag. MI habe er bis heuer im April ein freundschaftliches, vertrautes Verhältnis gehabt (VHS 27).

Sowohl der LtrJA als auch Fr. Mag. MI bestritten im Vorlageschreiben zur Anzeige, dass sie ein freundschaftliches Verhältnis zum BF gehabt hätten. Mag. MI habe zwar anfangs ein freundschaftliches Verhältnis zum BF gehabt, als sich dieser über sie schlecht bei einem Bediensteten geäußert habe, habe sie das Verhältnis abgebrochen (AS 4).

Die 25-jährige Zeugin Insp ST, die seit 29.08.2016 in der JA Dienst versieht, gab bei ihrer Befragung am 01.07.2021 durch die PE (AS 61) an, dass ihre gemeinsamen Dienste mit dem BF von sexuellen Belästigungen geprägt gewesen seien. Er habe sie gefragt, wie sie ihren Sex praktiziere und vermutet, dass sie auf „härtere Sachen“ in Bezug auf Sado-Maso abfahre. Auch der Vorgesetzte WA sei täglich zu Besuch beim DB im Wachzimmer gewesen, um mit ihm über private Dinge zu reden und hätte über die Äußerungen des Beamten gelacht. Im Jänner/Februar 2021 habe der BF im Beisein von WA angeboten, „ihr ein Kind zu machen“ und dass er nur hin und wieder mit ihr Sex haben wolle und natürlich finanziell dafür aufkommen würde. Er wüsste, dass er ein „alter Daddy“ sei, sie müsse ihn ja nicht immer zu Gesicht bekommen, er wolle nur hin und wieder mit dem Kind spielen und es sei ihm wichtig, dass er Nachwuchs in die Welt setze. Dann habe er auch gesagt, dass er sie bald heiraten würde und WA der Trauzeuge wäre, was beide sehr lustig gefunden hätten. Sie habe dies als äußerst unangebracht und unerwünscht empfunden. Der BF habe ihr auch angeboten, mit ihr einen „Sado-Maso-Schuppen“ in Wien aufzusuchen und gesagt, dass er sie „sexuell wie ein Klavier behandeln“ würde und dann beschrieben, wie er die Tastatur öffnen würden, dann leise darauf spielen und dabei immer schneller werden würde, bis der Höhepunkt eintrete und dann bevor der Höhepunkte wieder abklinge, würde er ganz leise über die Tastatur streichen und dabei zärtlich sein. Wenn sie einmal bei ihm zuhause schlafen würde, würde er ihr den Kaffee ans Bett bringen, sie müsse sich um nichts mehr in ihrem Leben kümmern, er würde sie umgarnen und auf Händen tragen.

Der BF habe auch gegenüber anderen weiblichen Gerichtsbediensteten oder Parteien unangebrachte anzügliche Bemerkungen gemacht und hübsche Frauen „angebaggert“.

Der BF gab zu ST an (VHS 9), sie sei fünfmal in der XXXX gewesen, Nachtdienst habe er nicht mit ihr gemacht. Sie sei mit dem Kollegen PR XXXX zusammen gewesen. Sie habe Kinder gewollt, PR XXXX nicht. Sie sei immer zu ihnen heraufgekommen auf einen Kaffee, habe sich dann hingesetzt und theatralisch ihren Zipp aufgemacht. Sie habe eine üppige Oberweite. Das Gespräch mit dem Klavier habe sich nicht auf sie bezogen, sondern sei ein allgemeines Gespräch gewesen. Er glaube, Hr. NE oder Fr. PI seien dabei gewesen. Die Vorwürfe würden alle nicht stimmen (VHS 10).

In seiner Stellungnahme vom 13.07.2021 gab der BF dazu an (AS 86), dass richtig sei, dass ein Gespräch zwischen ST und ihm stattgefunden habe, welches das Gerücht betroffen habe, dass die Beziehung zwischen ihr und RI PR XXXX beendet worden sei. Er habe nachgefragt, ob das stimme. Das Gespräch habe 2020 stattgefunden. Sie habe geantwortet, dass es zur Zeit schwierig für sie sei und seien bei dem amikal geführten Gespräch weitere Beziehungsthemen erörtert worden, unter anderem sei auch über den Altersunterschied gesprochen worden. Er habe im Laufe des Gesprächs, dann die allgemeine Aussage getätigt: „ … wenn man sich gern hat, die Frau von einem Mann wie ein Klavier behandelt werden würde …“, die restlichen Wortwahl entspreche den Ausführungen im Schreiben der JA. Die Ausführungen seien nicht auf die Person ST bezogen gewesen und weder anstößig noch untergriffig. Sie habe auch nicht ansatzweise zu verstehen gegeben, dass ihr das Gespräch unangenehm gewesen wäre, sondern sich aktiv daran beteiligt. Sie sei auch danach zu ihm gekommen, um einen Kaffee mit ihm zu trinken und habe keine Kränkung oder Unmut kundgetan. Sie habe auch den Ausbildungsleiter oder sonstige zuständige Personen über die Angelegenheit nicht informiert.

Der Zeuge RI NE gab bei seiner niederschriftlichen Befragung durch Mag. MI am 29.06.2021 zu einem möglichen Fehlverhalten des BF an, dass er Äußerungen über weibliche Personen „nicht wirklich mitbekommen“ habe und sich an beleidigende Aussagen „nicht erinnern“ könne bzw diese „in seiner Gegenwart“ nicht getätigt worden wären. Es sei schon „blöd geredet“ worden, aber ihm seien Einzelheiten nicht erinnerlich. Ihn hätten die Streitereien von KI und TH „angezipft“, dass diese vor ihm ausgetragen worden seien. Wenn er dabei gewesen sei, habe sich der BF nicht über seine sexuellen Vorlieben etc. geäußert oder die dienstjüngeren Bediensteten derartige Sachen gefragt. Er sei jedoch im XXXX fast nie zusammen mit dem BF eingeteilt gewesen, da er in einem anderen Stock gewesen sei. Wenn er gemeinsam mit dem BF gewesen sei und sei bspw WA anwesend gewesen, habe sich der BF „anders“ verhalten und es habe kein „blödes Gerede“ gegeben, wie es „sonst der Fall“ gewesen wäre. Er sei froh, dass er nicht weiter involviert sein und dass er nicht um einen Arbeitsplatz mit dem BF kämpfen müsse, da er sonst „wohl auch etwas im Rücken stecken hätte“.

Am 08.07.2021 wurde er von der PE befragt und wurde in einem von ihm unterschriebenen Gesprächsprotokoll im Wesentlichen festgehalten, dass es richtig sei, dass der BF weibliche Bedienstete des Öfteren gefragt habe, ob sie keinen Sex abbekommen hätten. Es sei auch an der Tagesordnung gewesen, dass er dienstjunge Kolleginnen nach deren aktuellen Beziehungsstatus gefragt habe. Dies sei bei den Kolleginnen SK, SE, BE und PI der Fall gewesen. Der BF habe gesagt, dass es ihn „anzipfe“, dass die Gerüchte in Umlauf wären und sich SK, SE, BE und PI das Maul zerreißen und sich gegenseitig aufhetzen würden.

Es sei auch richtig, dass er Insp TH gefragt habe, ob sie sich durch den Pferdesattel den Vibrator erspare und Insp BE als „Jugo-Alte" bezeichnet habe und er gesagt habe, dass ihr Freundeskreis aus „Jugo-Freunden“ bestehe.

Er könne auch bestätigen, dass der BF über KI gesagt habe, dass ihre Exekutivdiensttauglichkeit überprüft gehöre. Der BF habe auch gesagt, dass er KI und LO XXXX zusammen händchenhaltend in der Innenstadt gesehen habe.

Ergänzend führte er noch an, dass er von einer Bewährungshelferin wüsste, mit der der BF privat kommuniziert und geflirtet habe und die er auf unseriöse Weise abserviert habe, als diese in zurückwies.

Abschließend sagte er nochmals, dass er froh sei, zur Zeit kein Rivale des BF zu sein, weil jeder wüsste welchen Charakter er habe und dass er sich nun unter den neuen Verhältnissen für ein E2a-Auswahlverfahren interessieren werde, um sich auf die Planstelle des stvKdt der XXXX bewerben zu können.

Der Zeuge BI MÖ führte in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 25.06.2021 (AS 65) gegenüber Mag. MI zusammengefasst das Folgende aus:

Die Vorwürfe der BE würden ihn irritieren, da er mit ihr bis Ende Juni 2020 ein sehr freundschaftliches Verhältnis gepflegt habe und sie auch mit ihm nach wie vor auf Facebook befreundet wäre. Er sei vielleicht zehnmal für maximal 10 Minuten beim BF auf einen Kaffee gewesen. Er habe dort nie „Jugo-Musik“ von einem PC abgespielt, weil seine ID-Karte bei seinen Besuchen beim BF in seinem Rechner im Büro der Wirtschaftsstelle gelassen habe. Er habe weder eine Aufforderung zum Tanzen ausgesprochen noch eine solche wahrgenommen. Zum Vorhalt „Hadischa“ sei er mit diesem Wortschatz nicht vertraut und habe er dies auch nie gesagt. Ihm sei auch nicht bekannt gewesen, dass sich der Freundeskreis der BE aus Ausländern zusammengesetzt hätte. Der BF habe ihm nur erzählt, dass der Lebenspartner der BE aus einem Balkanstaat komme und wegen Coro

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten