Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis vom 29.08.1996 enthält folgenden
Spruch: "Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma B Aktiengesellschaft mit Sitz in K, A-straße, zu verantworten, daß diese Gesellschaft von 08.11.1995 bis in ihrer mit Bescheid vom 10.10.1986, Zl MBA 22 - Ba 15146/1/86 genehmigten Betriebsanlage in Wien, G-Straße, nach einer Änderung, die 1) im Betrieb eines d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 11.12.1995, GZ: A 4 - St 545/1-1994/301, wurde dem Berufungswerber als Obmann des Vereines "New Orleans Jazz Club" folgendes zur Last gelegt: Er habe es lt. Anzeige der Wirtschaftskammer Steiermark vom 7.6.1994 und lt. Erhebungsbericht der Magistratsabteilung 19 vom 19.10.1994 und 16.1.1995 als Obmann des Vereins "New Orleans Jazz Club" und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß am Standort G, B-gasse 10 vom ob... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Frage der Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Arbeitnehmer ist anzumerken, daß der Schutz der Arbeitnehmer keine Genehmigungspflicht der Betriebsanlage nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung begründet. Gemäß §27 Abs2 Arbeitnehmerschutzgesetz hat die zur Erteilung der Betriebsanlagengenehmigung zuständige Behörde bei der Genehmigung einer gemäß der Gewerbeordnung genehmigungspflichtigen Betriebsanlage die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Vereinen ist für die Gewerbsmäßigkeit nach § 1 Abs 1 und 6 GewO entscheidend, ob jene Vereinstätigkeit, in deren Rahmen Einkünfte erzielt werden, in der Absicht betrieben wird, einen mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Aufwand übersteigenden Ertrag zu erzielen. (VwGH 23.10.1995, GZ: 93/04/0110 sowie vom 24.11.1992, GZ: 92/04/0180). Verabreicht ein Verein an Vereinsmitglieder und andere Personen Imbisse gegen Entgelt und schenkt er gegen Entgelt Getränke aus, so l... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Auflage betreffend den Schallpegelbegrenzer in einem Betriebsanlagenbescheid hat eindeutig vorzuschreiben, daß sich die Schallpegelbegrenzung auf den Musiklärm der Musikanlage bezieht, und in welchem Bereich genau die Kontrollmessung durchzuführen ist. Ist dies nicht der Fall, so ist die Auflage nicht hinreichend bestimmt, da dem Gewerbeinhaber in zu wenig konkretisierter Form ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben wird, und es auch nicht gewährleistet ist, daß die Auflag... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie sich aus dem Wortlaut des § 366 Abs 1 Z 3 GewO - "ändert oder nach der Änderung betreibt" - ergibt, enthält diese Gesetzesstelle zwei - alternative - Straftatbestände. Die Umschreibung der Tat muß erkennen lassen, ob dem Beschuldigten der genehmigungslose Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage oder der Betrieb einer zwar genehmigten, aber ohne Genehmigung geänderten Betriebsanlage zum Vorwurf gemacht wird. Wird dem Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren ... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis vom 29.08.1996 enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als gemäß § 9 Abs 1 VStG 1991 und somit zur Vertretung nach außen Berufener der ÖH zu verantworten, daß die ÖH am 15.02.1996 in Wien, U-straße, (NIG) insofern das Reisebürogewerbe ausgeübt hat, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben, als unter anderem Tenniscamps, Reitcamps, Golfcamps, Yogacamps, Surf- und Segelkurse sowie Schiwochen angeboten werden, wobei in den Pr... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene gem § 9 Abs 1 VStG der D-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft zumindest in der Zeit von 2.1.1995 bis 27.3.1995 in Wien, R-gasse, das Gewerbe: "Schilderhersteller" ausgeübt hat, indem Werbeleuchten, Displays, Leuchtschriften, Leuchtlogos, Folienschriften, Spezialleuchten, etc erzeugt werden, ohne die hiefür... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt eine GmbH gewerbsmäßig Werbeleuchten, Leuchtschriften, Leuchtlogos und dgl in der gemeinschaftlich mit einer anderen GmbH (die ua zur Ausübung des Gewerbes "Schilderhersteller" berechtigt war) betriebenen Betriebsanlage unter Einsatz der in ihrem Eigentum befindlichen Maschinen und Verwendung ihres Materials - wenn auch unter teilweiser Heranziehung von Arbeitnehmern der anderen GmbH - her, so übt sie dadurch Tätigkeiten des Gewerbes "Schilderhersteller" aus. mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe im Zeitraum zwischen Mai 1996 und dem 2.9.1996 auf Grundstück Nr. XXX KG W eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage, nämlich eine Lagerhalle, ohne die erforderliche gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung erstellen lassen. Die Genehmigungspflicht der Betriebsanlage ergebe sich aus der möglichen Gesundheitsgefährdung des Gewerbetreibenden, der nicht den Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzges... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem Wortlauf des §74 Abs2 der Gewerbeordnung 1994 bedarf nicht jede gewerbliche Betriebsanlage einer Genehmigung der Behörde, sondern nur jene, die geeignet ist, die in dieser Gesetzesbestimmung umschriebenen Interessen zu beeinträchtigen. Bei der Frage der Genehmigungspflicht ist jedoch nicht lediglich auf deren abstrakte, sondern auf die konkrete Eignung, die in dieser Gesetzesbestimmung umschriebenen Interessen zu beeinträchtigen, abzustellen (vgl. das Erk. des VwGH vom... mehr lesen...
Rechtssatz: Die entgeltliche Personenbeförderung mittels Motorschlitten (,Ski-Doo") stellt keine Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen dar, und ist somit das GelVerkG nicht anwendbar. Der Betrieb von Motorschlitten (,Fahrzeuge, die zum Befahren der Schneedecke bestimmt sind, durch Motore angetrieben werden und nicht an Leitungen gebunden sind") ist landesgesetzlich geregelt. Nach dem Slbg MotorschlittenG, LGBl 90/1972, ist der Betrieb von Motorschlitten an eine Ausnahmebewilligung der Be... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 370 Abs 2 GewO 1994) der C-HandelsgmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft, berechtigt zur Ausübung des Handelsgewerbes (§ 124 Z 11 GewO 1994) im Standort Wien, L-gasse, von 3.11.1994 bis 3.1.1995 in Wien, L-gasse, das Arzneimittel "Hunger Stopp Diätpflaster" an Frau Ulrike L mit Firmenadresse Wien, L-gasse, geliefert (laut Rechnung Nr 2038 - R vom 3.11.1994 in ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Weiterverkauf (Vertrieb) von "Hunger Stopp Diätpflastern" (Inhaltsstoff "Fucus Vesiculosus") an Personen, die dieses Produkt an Apotheken (und Privatpersonen) verkaufen (abgeben), unterliegt der Bewilligungspflicht des § 213 (Abs 1 Z 5) GewO 1994. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte ist gemeinsam mit seiner Gattin M. P. Miteigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens in W., H. Nr. 2. Am Hofe leben noch die Söhne C. und T. Der Sohn C. ist des Fleischerhandwerkes kundig und im Schlachthof L. für ein dort auftretendes holländisches Unternehmen im Rahmen eines Werkvertrages tätig. Der Beschuldigte war seit über 20 Jahren unselbständig tätig und stand bei verschiedensten Firmen im Raume S., wie z.B. in der Ziegelbrennerei W., bei der Lagerhausg... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 11.9.1996, Zl MBA 2 - S 234/96, hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der M-AG mit Hauptstandort in Wien, J-Gasse zu verantworten, daß diese die gemäß § 74 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) durch die Ausübung eines Gemischtwarenhandels genehmigungspflichtige Betriebsanlage in Wien, P-straße am 24.11.1995 um 10.00 Uhr ohne erforderliche Gen... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei widmungsgemäßer Nutzung eines Lagerraumes und eines Kühllagers eines Lebensmittelkleinhandelsgeschäftes im dicht verbauten Stadtgebiet ist eine Belästigung der Nachbarn durch Lärm (hervorgerufen durch Ladetätigkeit bzw durch den Betrieb der Kühlaggregate) und durch Geruch, weiters eine mögliche Gefährdung der Kunden, die die Betriebsanlage der Art des Betriebes gemäß aufsuchen in hygienischer, bautechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht, nicht auszuschließen. mehr lesen...
Im angefochtenen Straferkenntnis wird dem nunmehrigen Berufungswerber als gewerberechtlichen Geschäftsführer der KEG zur Last gelegt, daß diese vom 01 03 bis 04 07 1996 in , Grundstück Nr , I. das Gastgewerbe ausgeübt habe, ohne im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe zu sein und II. eine bewilligungspflichtige Betriebsanlage betrieben habe, ohne im Besitz einer Betriebsanlagengenehmigung zu sein. Dadurch sei zu I. § 366 Abs 1 Z 1 GewO und zu II... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe etwa Mitte Dezember 1994 in der Wildschönau, Niederau, beim Hotel "V" den Schirm für eine "Schirmbar" aufgestellt bzw. montiert, ohne die für die Tätigkeit erforderliche Gewerbeberechtigung für die Ausübung des "Schlossergewerbes" zu besitzen. Dadurch habe sie eine Übertretung nach §366 Abs1 Z1 GewO 1994 begangen, weshalb über sie gemäß §336 Abs1 (gemeint §366 Abs1) GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe vo... mehr lesen...
Rechtssatz: In einem Verwaltungsstrafverfahren, in welchem die Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung eine zu lösende Vorfrage darstellt, ist gemäß §349 Abs3 GewO 1994 von Amts wegen ein Antrag auf Entscheidung gemäß §349 Abs1 leg cit zu stellen, andernfalls das Unterlassen einer derartigen Antragstellung einen Verfahrensfehler darstellt. mehr lesen...
Rechtssatz: Gewerbeberechtigung für ,Tapezierer- und Bettwarenerzeugergewerbe, eingeschränkt auf Montage und Zusammenbau von Rolläden und Sonnenschutz", unbeschadet der Befugnisse des Schlossergewerbes, umfaßt die Befugnisse zur Montage (Zusammenbau) von Riesenschirmen, z.B. bis 8 m Durchmesser. mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 4.9.1996 waren über Herrn G. E. zwei Verwaltungsstrafen wegen Übertretung gewerberechtlicher Vorschriften verhängt worden. Unter Punkt 1.... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Handelsgewerbe ist durch die Umschreibung "Zwischenlager von KFZ vor dem Verkauf" nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG konkretisiert. Dieser Umschreibung kann nämlich nicht entnommen werden, daß der Berufungswerber die angebotenen bzw zu verkaufenden Waren zu dem Zweck erworben hatte, diese an andere Wirtschaftsmitglieder weiterzugeben. Somit ist es rechtlich nicht möglich, allein aus dieser Umschreibung die Feststellung zu treffen, das Handelsgewerbe sei unbefugt ausgeübt wo... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin schuldig erkannt, sie habe in der Zeit vom 14.7.1995 bis 24.6.1996 als Geschäftsführerin der Adolf P GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft im Standort Wien, L-straße, eine im Sinne des § 74 GewO 1994 genehmigungspflichtige Betriebsanlage betrieben habe, ohne im Besitze einer rechtskräftigen Betriebsanlage-Genehmigung gewesen zu sein. Die Genehmigungspflicht bestehe vor allem darin, daß durch den Betrieb... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist berechtigt, innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist eine (ergänzende) Verfolgungshandlung vorzunehmen. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es laut Anzeige des ha. Betriebsanlagenreferates vom 08.11.1994 und laut Erhebungsbericht der MA 19 vom 21.12.1994 in Ausübung seines Gewerbes "Betrieb eines Selbstbedienungssolariums gemäß § 5 Abs 2 Z 3 GewO 1994" zu verantworten, daß am Standort G., E.-straße 77 in der Zeit vom 01.11.1994 bis zumindest 20.02.1995 ein Selbstbedienungssolarium mit 2 Solarbetten betrieben wird, also eine der Entfalt... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, vom 29.04.1996, enthält folgenden
Spruch: "Sie haben in der Zeit vom 01.01.1992 bis 04.07.1995 als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der D Restaurantbetriebsgesellschaft mbH, sowie in der Zeit vom 05.07.1995 bis 14.03.1996 als gewerberechtlicher Geschäftsführer dieser Gesellschaft zu verantworten, daß diese Gesellschaft... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Bezirksstelle B. a. d. M. der Wirtschaftskammer Steiermark hat am 4.12.1995 der Bezirkshauptmannschaft Bruck als sachlich und örtlich zuständiger Gewerbebehörde und Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz mitg... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, vom 27.11.1995, enthält folgenden
Spruch: "Sie haben die gemäß § 74 der Gewerbeordnung 1994 genehmigungspflichtige Betriebsanlage in Wien, S-straße (Friseurbedarf S), zumindest in der Zeit von 17.03.1993 bis 25.09.1995 betrieben, ohne daß dafür die erforderliche Betriebsanlagengenehmigung erteilt worden war. Die Genehmigungspflicht ergibt sich daraus, daß durch die La... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Änderung des Betriebsgegenstandes (Betriebsart, hier Handelsgewerbe) auf Gastgewerbe stellt keine Änderung im Sinne des § 366 Abs 1 Z 3 GewO dar, da eine solche Änderung nicht die gewerbliche Betriebsanlage als solche, das ist die nach § 74 Abs 1 GewO örtlich gebundene Einrichtung, "anders macht". mehr lesen...