Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 2.8.1994, um 21.05 Uhr in Wien, K-Straße, 20 Bilder zum Verkauf angeboten, ohne im Besitz einer entsprechenden Gewerbeberechtigung gewesen zu sein. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 366 Abs 1 Z 1 der GewO 1994, BGBl Nr 194/94, iddztgF Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie folgende Strafe verhängt: Gemäß § 369 (1) GewO 1994 in Verbindung mit § 17 (1) VStG 1991 werden die 20... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Herstellung von Holzkasterln mit Laden und Türen nach vorgegebenen Entwürfen und Plänen stellt keinesfalls die "Ausübung der schönen Künste" dar, sondern ist als Betreiben des Handwerkes "Tischlerei" anzusehen. mehr lesen...
Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk, vom 22.4.1994, Zl MBA 4/5 - S 4553/92, wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt wie folgt: "Sie haben gemeinsam mit Ihrem Sohn Gerhard St in der Zeit von 24.08.1990 bis 23.04.1992 in Wien, S- Straße das Gastgewerbe in der äußeren Erscheinungsform einer Arbeiterherberge durch das Vermieten von Schlafstellen, Zuverfügungstellung von Duschen im Keller und von Bettwäsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Die entgeltliche Vergabe von Bettstellen sowie die Beistellung und Reinigung von Bettwäsche und die Beistellung von Dusche, WC-Papier und Putzmittel ist als Beherbergung von Gästen iSd §142 Abs1 Z1 GewO anzusehen. mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe es "als gewerberechtlicher Geschäftsführer im Sinne des §370 Abs2 GewO 1994 der E GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 22.6.1994 in Wien, H-gasse (ident K-gasse) eine durch Errichtung einer Saunakabine, Situierung einer Kühlzelle sowie Hinzunahme von Räumlichkeiten im Hochparterre und den damit verbundenen möglichen Belästigungen von Nachbarn durch Lärm bzw Gefährdung von Kun... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) für schuldig erkannt, es als persönlich haftender Gesellschafter und somit gemäß §9 VStG zur Verantwortung nach außen berufenes Organ der Sushil V KG zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft in der Zeit vom 6.6.1992 bis 25.3.1993 in Wien, S-gasse, eine infolge Erweiterung der Räumlichkeiten auf ein Lager an der rechten hinteren Grundgrenze, auf einen Abstellraum an der linken hinteren Grundg... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestandsvoraussetzung der Verwaltungsübertretung des §366 Abs1 Z4 GewO 1973 ist ua das Betreiben einer genehmigten Betriebsanlage nach deren Änderung ohne die erforderliche Genehmigung (§81). Nach §74 Abs1 leg cit ist unter einer gewerblichen Betriebsanlage jede örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen, die der regelmäßigen Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen bestimmt ist. Die Erfüllung dieser Tatbestandsmerkmale ist aus der spruchmäßigen Bezeichnung der dem ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 4. November 1993, 3-****-93, wurde über den Beschuldigten N****** K*** H***** wegen zweier Übertretungen nach "§366 Abs1 Z3, §74 Abs1 und 2" Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974 in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 1992, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 zwei Geldstrafen zu je S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: jeweils 36 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages zum erstinstanzlichen Verfahren in... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Abstellen eines für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Lastkraftwagens, auch wenn er mit Schlachtabfällen beladen ist, stellt nicht den Betrieb einer "Sammelstelle zum Zwecke der Tierkörperbeseitigung" dar. Hinzu kommt, daß im vorliegenden Fall von einem Abstellen eines einzelnen LKWs (einmal am 15.1.1993 und ein weiteres Mal am 3.2.1993) auszugehen ist, sodaß nicht einmal vom Betrieb eines Abstellplatzes gesprochen werden könnte. mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber (im folgenden: BW) zur Last gelegt, er hätte es als namhaft gemachter Obmann des Vereines O zu verantworten, daß dieser Verein in Wien, P-straße in der Zeit von 2. September 1993 bis 30. September 1993 ein Gastgewerbe in der Betriebsart eines Espressos dadurch ausgeübt hätte, indem in den dort befindlichen Gasträumen diverse Getränke, wie zum Beispiel Tee, Flaschenbier, Cola usw ausgeschenkt worden seien, ohne daß diese... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (im folgenden: BW) für schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D GesmbH in Wien, J-straße zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft in der Zeit vom 29.3.1993 bis 2.4.1993 an Haushalte im Wiener Raum durch das Verteilen von Flugblättern mit dem Wortlaut: Frühling beim D, Vorhangwochen, Nähen zum halben Preis, kostenlose... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn sich aus den im
Spruch: des Straferkenntnisses näher beschriebenen gewerblichen Tätigkeiten ergibt, daß durch jeweils einen Teil dieser (verschiedenen) Tätigkeiten nicht nur - wie im
Spruch: des Straferkenntnisses angeführt - ein, sondern zwei oder mehrere Gewerbe unbefugt ausgeübt wurden, so ist dieser
Spruch: nicht geeignet, den Bestraften rechtlich davor zu schützen, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anordnung an den Betriebsanlageninhaber die Fertigstellung der Anlage anzuzeigen (§ 359 Abs 1 GewO) stellt eine Ordnungsvorschrift dar, die zum Inhalt hat, daß nach bescheid(projekts)gemäßer Errichtung der Betriebsanlage, die Behörde über diese Fertigstellung vom Inhaber informiert wird, um eventuelle Überwachungsmaßnahmen einzuleiten. Diese Anzeigepflicht setzt somit die konsensgemäße Errichtung der Betriebsanlage voraus. Die der Anzeigepflicht nach § 359 Abs 1 GewO korrel... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) für schuldig erkannt, es als gewerberechtlicher Filialgeschäftsführer der B AG mit dem Sitz in N zu verantworten zu haben, daß am 10.8.1992 in Wien, W-gasse, die mit Bescheiden des Magistratischen Bezirksamtes für den 4./5. Bezirk vom 20.12.1984, MBA 4/5 - Ba 38.774/1/84, und vom 17.1.1986, MBA 4/5 - BBa 38.774/3/85, genehmigte Betriebsanlage nach folgenden Änderungen ohne die erforderliche Genehmig... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten im Sinne des §9 Abs2, 2. Satz VStG vermag den BW bei der Übertretung gewerberechtlicher Vorschriften nicht zu entlasten, da die GewO im §9 Abs1 und §370 Abs2 und 4 selbständige Regelungen hinsichtlich der Delegierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der nach außen zur Vertretung berufenen Organe juristischer Personen trifft. Es ist daher für den Bereich des Gewerberechtes nach dem diesbezüglichen klaren Wortlaut des §9 A... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntis vom 20.9.1994 wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe es als Obfrau und somit als § 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufene des "Z Vereines", in Wien, R-gasse etabliert, zu verantworten, daß dieser Verein am 27. Mai 1994 und am 28. Mai 1994 im obzitierten Vereinslokal, somit öfter als einmal in der Woche die Vereinstätigkeit ausgeübt habe, ohne im Besitz einer entsprechenden Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Gastgew... mehr lesen...
Rechtssatz: Der dem § 1 Abs 6 durch die Gewerberechtsnovelle 1992 (und mit 1.7.1993 in Kraft getretene) angefügte zweite Satz stellt die (widerlegliche) Vermutung auf, daß dann, wenn ein Verein gemäß dem Vereinsgesetz 1951 eine Tätigkeit, die bei Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fiele, öfter als einmal in der Woche ausübt, die Absicht vorliegt, einen Ertrag oder sonstigen Vorteil zu erzielen. Nach § 45 Abs 1 AVG, welche Bestimmung gemäß § 24 VSt... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) für schuldig erkannt, vom 2.1.1993 bis 8.5.1993, jeweils an Samstagen, in Wien, Flohmarkt, Dauerverkaufsplatz, durch den Verkauf von Altwaren verschiedenster Art, wie Teller, Gläser, Bilder etc, das Gewerbe: Handelsgewerbe gemäß §103 Abs1 litb Z25, beschränkt auf den Kleinhandel mit Altwaren, ausgeübt zu haben, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Dadurch habe er §366 Abs1 Z1... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk hat folgenden
Spruch: "Sie haben, wie anläßlich einer gewerbebehörlichen Überprüfung am 12.6.1992 festgestellt wurde - in Ihrer Betriebsstätte in Wien, L-gasse, insoferne ein konzessioniertes Gastgewerbe ohne die erforderliche Konzession ausgeübt, als zum Zeitpunkt der Erhebung (ca 22.45 Uhr) in dem vom Innenhof aus zugänglichen ebenerdigen Lokal, welches in Ausstattung und Einrich... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hatte eine Rechnung an eine Familie ausgestellt, wobei der Briefkopf der Rechnung folgende Angaben enthielt: "Bau Betreunungs Team, Bauen - Wohnen - Sanieren, Ausstellung, Beratung, Betreuung, Bau Marketing". Im gegenständlichen Fall hat der Berufungswerber aber die den Gegenstand eines Gewerbes bildende Tätigkeit laut
Spruch: der Erstbehörde weder an einen größeren Kreis von Personen noch bei einer Ausschreibung angeboten. Zwar hat der Berufungswerber anläßlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat das Fahrzeug des Beschuldigten nach einem Verkehrsunfall einen Sachschaden, der in der Weise repariert wird, daß der Beschuldigte und dessen Bruder Ersatzteile kaufen, austauschen und montieren, und in der Folge in der geschlossenen Garage eines an der Arbeit nicht mitwirkenden Verwandten das Auto lackierten, so hat der Beschuldigte nicht rechtswidrigerweise den garagenbesitzenden und nicht in Besitz einer Gewerbebewilligung für das Kraftfahrzeug gewerbebefindlichen Verwand... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Vorwurf des Anbietens einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit (§ 1 Abs 4 GewO) muß im Sinne des § 44 a Z 1 VStG das angeblich ausgeübte Gewerbe benennen. Eine solche Angabe (in concreto Künstleragenturgewerbe) fehlt in der Tatumschreibung, durch den Vorhalt einer Einschaltung des Inserates ...Mannequin für Modefestival gesucht, Anmeldung Konzertdirektion B...., um eine den Gegenstand eines Gewerbes bildende Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen (ohn... mehr lesen...
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf -Verputzarbeiten- stellt keine ausreichend konkrete Beschreibung der Ausübung des Baumeistergewerbes (§ 128 Z 4 GewO) im Sinne des § 44 a Z 1 VStG dar. So fällt die Herstellung bzw. Sanierung von Mauerverputz in untergeordnetem Rahmen in den Berechtigungsumfang und die Sorgfaltspflichten eines Malers, weshalb eine Überschreitung des Berechtigungsumfanges des - im konkreten Fall vorliegenden - Maler- und Anstreichergewerbes aufgrund konkret angeführter, zur... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine nach § 51 Abs 1 VStG unzulässige Berufung einer GesmbH liegt insbesondere unter folgenden Voraussetzungen vor: 1) Die Berufung wurde von der GesmbH in der "Wir - Form" eingebracht. 2) Sie ist nicht vom Beschuldigten unterschrieben, sondern vermutlich von einem zeichnungsbefugten Gesellschafter (so befindet sich unter der Firmenbezeichnung ein nicht leserlicher Schriftzug, der eindeutig nicht der - im Akt ersichtlichen - Unterschrift des Beschuldigten gleicht). 3) Die Beruf... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Pflicht zur Einholung einer Bewilligung zum Betrieb einer Anlage trifft nicht den Eigentümer, sondern den tatsächlichen Betreiber der Betriebsanlage. Abweisung. mehr lesen...
Beachte VwGH 25.6.1991, Zl. 90/04/0216 Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses enthaltene Formulierung "... eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage ohne die hiefür erforderliche Betriebsanlagengenehmigung betrieben, indem ... an Gäste Speisen und Getränke verabreicht wurden und somit eine Gastgewerbebetriebsanlage betrieben worden sei ..." entspricht dem §44a Z. 1 VStG nicht, weil keine Betriebsanlage schon abstrakt, d.h. losgelöst von Sachverhaltselementen... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen des hier anhängigen Verwaltungsstrafverfahrens bestanden bei der Bezirkshauptmannschaft selbst Zweifel über den Umfang jener Gewerbeberechtigung betreffend das Tischlerhandwerk, über welche die GmbH, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschuldigte ist, verfügt. Aus diesem Grund beabsichtigte die Bezirkshauptmannschaft die Einholung einer Entscheidung des schiedsgerichtlichen Ausschusses über den Umfang der Gewerbeberechtigung gemäß § 349 GewO (vgl. Aktenverm... mehr lesen...
Rechtssatz: Jeder Inhaber eines Betriebsstandortes (Betriebsanlage, Betriebsgrundstücks) ist - aus der Sicht des Betriebsanlagenrechtes - berechtigt, eine genehmigte gewerbliche Betriebsanlage zu ändern und zu betreiben, wenn für diese Änderung eine Betriebsanlagengenehmigung vorliegt und zwar unabhängig davon, wer Eigentümer der Betriebsanlage und wer Adressat des Genehmigungsbescheides ist. Liegt ein Bestandsvertrag vor, so ist der Bestandnehmer und nicht der Bestandgeber (Eigentümer des... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine "Änderung" iSd § 366 Abs. 1 Z. 4 iVm § 81 GewO, wenn jene Vergleichsbasis, von der aus bemessen werden soll, ob die Istlage modifiziert wurde, inhaltlich weder bekannt noch hinreichend bestimmbar ist. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Im Fall der Gebrauchnahme der erteilten Bewilligung ist der jeweilige Inhaber (Betreiber) der Anlage verpflichtet, die behördlich vorgeschriebenen Auflagen zu erfüllen. Bei einem Wechsel des Inhabers der Betriebsanlage trifft den Rechtsnachfolger gleichfalls die Verpflichtung zur Einhaltung der Auflagen. Ist bei einer Betriebsbewilligung "Gasthaus" die Auflage vorgesehen, eine Lärmschutzwand vor Inbetriebnahme zu errichten, so ist dieser Auflage auch deshalb zu entsprechen, da ... mehr lesen...