Entscheidungen zu § 366 Abs. 1 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

565 Dokumente

Entscheidungen 511-540 von 565

TE UVS Niederösterreich 1993/03/29 Senat-MD-92-176

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.6.1992, Zl 3-     -91, wurde über den Beschuldigten wegen Übertretung nach §5 Z2 iVm §189 Abs1 Z2 bis 4 und §366 Abs1 Z2 der Gewerbeordnung 1973, gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz Gewerbeordnung 1973 iVm §366 Abs1 Z2 der Gewerbeordnung 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 9 Tagen verhängt. Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens wurde gemäß §64 Abs2 des Verw... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 29.03.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/03/29 Senat-MD-92-176

Rechtssatz: Durch den Vorwurf, in einem Restaurant "Speisen verabreicht und Getränke ausgeschenkt und damit das konzessionierte Gastgewerbe gemäß §189 Abs1 Z2 bis 4 ohne die erforderliche Konzession ausgeübt" zu haben wird eine Übertretung des §366 Abs1 Z2 GewO 1973 nicht ausreichend umschrieben. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 29.03.1993

RS UVS Kärnten 1993/03/22 KUVS-1254/4/92

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten angelastet, er habe es zu näher bestimmten Zeiten als Betriebsinhaber zu verantworten, daß er durch den Betrieb des Lagerplatzes auf dem Standort X durch Zufuhren und Ablagerungen von Erdmaterialien eine gewerberechtlich genehmigungspflichtige Tätigkeit ausübte, obwohl zu den angeführten Zeiten eine rechtskräftige Betriebsanlagengenehmigung für den Betrieb dieses Lagerplatzes nicht vorlag, und ergibt sich im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.03.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/03/15 VwSen-220464/2/Schi/La

Beachte Verweis auf VwGH v. 7.12.1978, Zl. 859/77; VwGH v. 11.12. 1974, Zl. 1395/74. Rechtssatz: Bestrafung nach § 366 Abs. 1 Z. 4 GewO wegen konsensloser Änderung einer genehmigten Betriebsanlage verfehlt, wenn noch nicht einmal eine rechtskräftige Genehmigung für die Betriebsanlage vorliegt. Anwendung der Übergangsbestimmung des § 376 Z. 11 GewO ausgeschlossen, wenn Genehmigungspflicht erst nach dem 1. August 1974 eingetreten ist; § 81 GewO nicht anwendbar, vielmehr kommt das Verfa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.03.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/03/15 VwSen-220191/11/Kon/Ka

Rechtssatz: Keine Strafbarkeit wegen konzessionloser Ausübung des Gastgewerbes, wenn sich die Tatsache, ob ein Ausschank iSd Legaldefinition des § 189 Abs. 2 GewO standfand, in der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem UVS nicht erweisen läßt, weil der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, seine Kunden wirksam an der Konsumation der von ihm gekauften Getränke an Ort und Stelle zu hindern, sofern er dabei keine über den bloßen Verkauf hinausgehende Tätigkeit entfaltet. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/03/11 Senat-WU-92-012

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10. Dezember 1991, x, wurden über den Beschuldigten K K wegen Übertretung der Bestimmungen des §366 Abs1 Z4 erster und zweiter Fall Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz GewO 1973 Geldstrafen von S 20.000,-- (Punkt a)) und S 5.000,-- (Punkt b)) (Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt: 7 Tage) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 11.03.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/03/11 Senat-WU-92-012

Rechtssatz: Durch das bloße Aufstellen von Maschinen, ohne daß diese zu Produktionszwecken in Betrieb gesetzt werden, wird eine Lagerhalle noch nicht als Produktionshalle verwendet. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 11.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/03/03 Senat-ME-92-033

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20. Mai 1992, 3-     -91, wurde über den Beschuldigten K K wegen Übertretung des §366 Abs1 Z3 zweiter Fall Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz GewO 1973 eine Geldstrafe von S 35.000 (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Wochen) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der K GesmbH in B     dafür verantwortlich zu sein, daß diese Gesellschaft auf dem G... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.03.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/03/03 Senat-ME-92-033

Rechtssatz: Die Strafbestimmung des §366 Abs1 Z3 zweiter Fall Gewerbeordnung (Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne gewerbebehördlicher Genehmigung) stellt auf den Betrieb der Anlage ab, sodaß die Verwaltungsübertretung am Standort der Betriebsanlage begangen wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 03.03.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/02/22 VwSen-220144/2Kon/Fb

Rechtssatz:
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses entspricht nicht dem Konkretisierungsgebot des §44a Z. 1 VStG iVm § 366 Abs. 1 Z. 4 GewO (konsensloser Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage), wenn - da es sich hier um ein fortgesetztes Delikt handelt und die Verjährung somit erst ab dem Abschluß dieser Tätigkeit zu berechnen ist - in diesem der Tatzeitraum, d.h. dessen Beginn und Ende, nicht eindeutig kalendermäßig umschrieben ist. Keine Spruchkorrektur durch UVS, wen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.02.1993

RS UVS Kärnten 1993/02/16 KUVS-877/1/92

Rechtssatz: Wird nach einem ca elf Jahre dauernden erfolglosen Verwaltungsverfahren das Unternehmen des Beschuldigten geschlossen, liquidiert und die Betriebsmittel verwertet, wobei auch eine nicht genehmigte Sortier- und Paketieranlage des Sägewerkes zum Einsatz zu kommen hat, verwirklicht der Beschuldigte trotzdem den Verwaltungsstraftatbestand nach § 366 Abs 1 Z 3 Gewerbeordnung, weil die Schließung des Produktionsbetriebes und Verwertung von Betriebsmitteln weder als Schuldausschließun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.02.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/01/28 Senat-TU-92-001

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 9. Dezember 1991, 3-    -91, wurde über den Beschuldigten K W wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 und §94 Z70 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 7 Tage) verhängt.   In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, er habe "am 3.9.1991 in xx, im K Stadion die von ihm entworfenen und hergestellten Sportplatzwerbeschilder aus Folie angebracht bzw du... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 28.01.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/14 VwSen-220305/7/Gu/Ho

Beachte Hinweis auf VwSlg 3293 A/1954. Rechtssatz: Keine Geringfügigkeit bzw. bloße Unterordnung der Tätigkeit des Kanalräumens (Entsorgung fremder landwirtschaftlicher Gülle) im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Tätigkeit iSd § 2 GewO und daher kein bloßes Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, wenn aus ersterer jährliche Einnahmen in der Höhe zwischen 30.000 S und 70.000 S resultieren und dieser ein monatlicher Nettoverdienst von 10.000 S aus der Landwirtschaft gegenübersteh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.01.1993

RS UVS Salzburg 1993/01/08 4/90/8-1992

Rechtssatz: Teilt die zuständige Behörde dem Betreiber einer Betriebsanlage mit, eine Änderung der Betriebsanlage sei "von keiner rechtlichen Relevanz im Hinblick auf eine allfällige Genehmigungspflicht gemäß §§ 74 Abs2 ff GewO 1973", so darf der Betreiber solange darauf vertrauen und die geänderte Betriebsanlage betreiben, als die zuständige Behörde ihm nichts Gegenteiliges mitteilt. Schlagworte Rechtsirrtum mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 08.01.1993

TE UVS Niederösterreich 1992/12/01 Senat-BN-91-107

Mit Straferkenntis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 29. November 1991, 3-     -91  , welches dem Beschuldigten mündlich verkündet worden ist, wurde diesem zur Last gelegt, in der Zeit vom 20. bis 29. August 1991, am Haus B    ,        straße   , Schalungs- und Dacheinlattungsarbeiten durchgeführt und somit das konzessionierte Zimmermeistergewerbe gemäß §158 Gewerbeordnung 1973 ohne die erforderliche Konzession ausgeübt zu haben. Dies sei am 26. August 1991 festgestellt worden. Über den Be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.12.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/12/01 Senat-BN-91-108

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26. November 1991, 3-     -91, wurde Renate S        wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) bestraft. In diesem Straferkenntnis wird ihr angelastet, "am 4.5. und 299.06.1991 (wohl richtig: 29.6.1991) in S      /T         auf der Parzelle Nr an der T       Straße   durch das Anbieten zum Verkauf von gebrauc... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.12.1992

RS UVS Kärnten 1992/11/10 KUVS-376-377/2/92

Rechtssatz: Wer ein Gewerbe betreibt, ist verpflichtet, sich vor der Ausübung über die das Gewerbe betreffenden Vorschriften zu unterrichten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/10/22 KUVS-K1-853/4/92

Rechtssatz: Wer in einer Betriebshalle im Rahmen von holzverarbeitenden Tätigkeiten (Zuschneiden und Abhobeln von Brettern, Zuschneiden von Blindstöcken bzw Balkone) eine Kreissäge und eine Hobelmaschine verwendet, dadurch für die Nachbarn belastenden Lärm erzeugt und nicht im Besitze einer Betriebsanlagengenehmigung dafür ist, verwirklicht eine Verwaltungsübertretung auch dann, wenn diese Tätigkeiten nicht regelmäßig ausgeübt werden, jedoch im Rahmen des Zimmereigewerbes des Beschuldigten... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.10.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/09/22 Senat-AM-91-042

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft           vom 6. September 1991, 3-    -91, wurde über den Beschuldigten K    H wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) (Punkt 1) des Straferkenntnisses) und wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z3 zweiter Fall GewO 1973 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) (Punkt 2) des Straferken... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.09.1992

RS UVS Kärnten 1992/08/13 KUVS-719/4/92

Rechtssatz: Wer entgegen der Betriebsanlagengenehmigung ein "Billard Cafe" über die bewilligte Dauer des Betriebes 24 Uhr betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Dabei kann der Hinweis, daß eine Änderung der Betriebsanlagengenehmigung beantragt wurde nicht exkulpieren, da eben die geänderte Betriebsanlagengenehmigung zum Zeitpunkt der Tat nicht vorlag. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.08.1992

RS UVS Kärnten 1992/07/28 KUVS-K2-259/8/92

Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren ist die Frage der Genehmigungspflicht der Änderung der Betriebsanlage, nicht aber die ihrer Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Gegenstand des Strafverfahrens ist diesbezüglich die Änderung der Betriebsanlage im Verhältnis zu der im § 81 normierten Genehmigungspflicht. In diesem Fall obliegt es der Behörde im Verwaltungsstrafverfahren selbständig, nämlich unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der Anlagenänderung in einem Genehmigungsverfahren, zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.07.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/07/21 1-137/92

Beachte vgl.VwGH 27.11.1990, Zl. 90/04/0176 Rechtssatz: Nicht jegliche Änderung der Betriebsanlage und somit auch nicht der Betrieb nach jeglicher Änderung sind genehmigungspflichtig. Eine weitere Voraussetzung hiefür ist die Möglichkeit neuer oder größerer Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiliger Einwirkungen im Sinne des §74 Abs2 GewO. Derartige Sachverhaltselemente muß der
Spruch: eines verurteilenden Straferkenntnisses enthalten. Schlagworte Betrieb e... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.07.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/07/21 1-137/92

Beachte vgl.VwGH 21.11.1980, Zl. 2214/79 Rechtssatz: Eine Betriebsanlage liegt nur vor, wenn die Einrichtung der regel mäßigen Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen bestimmt ist.  Sinngemäß gilt dieses Erfordernis der Regelmäßigkeit auch für das Vorliegen einer geänderten Betriebsanlage. Es kommt somit sowohl darauf an, daß die auf dem Grundstück entfaltete Tätigkeit die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 GewO aufweist, als auch darauf, daß der vom Schu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.07.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/02 Senat-WB-91-042

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 31. Oktober 1991, Zl         -91, wurde R S wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z2 Gewerbeordung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Wochen) bestraft. In diesem Straferkenntnis wird ihm angelastet, "am 21.9.1991 um 08,50 Uhr im Standort T            , xxstraße 64 - 66, diverse Gegenstände wie Fotoapparate, Werkzeuge und Elektrogeräte, zum Verkauf angeboten und somi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.06.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/06 KUVS-194/8/91

Rechtssatz: Zu den Merkmalen des Feilbietens im Umherziehen gehört nicht nur das Anbieten einer Ware, sondern auch das Mitführen derselben und die Bereitschaft diese sogleich an jeden Kauflustigen zu verkaufen. Wer ohne Gewerbeberechtigung eine gewerbliche Tätigkeit im Umherziehen ausübt, ist nach § 366 Abs 1 Z 1 zu bestrafen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/04/23 Senat-ME-91-010

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15.5.1991, Zl xx, wurde über den Beschuldigten K R wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Dem Beschuldigten wurde angelastet, am 16. November 1990 am Wohnhaus des K Sch in xx Y, xxstraße 39, Baumeisterarbeiten (Verputzarbeiten vom Untergeschoß Richtung Stiegenaufgang) ohne die hiefür erforderliche Kon... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 23.04.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/04/23 Senat-ME-91-010

Rechtssatz: Wenn die Durchführung von Baumeisterarbeiten (Verputzen) nur zum Zeitpunkt 16.11.1990, 16,30 Uhr, festgestellt wurde, und der Beschuldigte am Folgetag nicht mehr mit Baumeisterarbeiten beschäftigt war (Verlegen eines Fußbodens), kann die angelastete Tätigkeit des Verputzens nicht als eine "regelmäßig ausgeübte Tätigkeit" im Sinne der Gewerbeordnung angesehen werden.   Bei bloßer Zurverfügungstellung von Speisen und Getränken während der Arbeitsleistung kann von keiner Gewinnabs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 23.04.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/19 KUVS-229/3/91

Rechtssatz: Mit der Aufhebung eines Bescheides betreffend die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage durch den Verwaltungsgerichtshof tritt die Verwaltungsrechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hatte. Die in dieser Regelung normierte "ex tunc-Wirkung" hat zur Folge, daß der Rechtszustand zwischen der Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im nachhinein so zu betrachten ist, als ob der angefocht... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.03.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/03/18 1-083/91

Rechtssatz: Beim Vorwurf der konsenslosen Errichtung einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage (hier: Sauna) ist zunächst zu prüfen, wem diese Errichtung zuzurechnen ist. Gastgewerbetreibende, die zur Ausübung einer Konzession gemäß §189 Abs1 Z1 GewO in der Betriebsart eines Hotels befugt sind, sind schon aufgrund dieser Konzession zum Betrieb einer Sauna für ihre Gäste berechtigt. Die Erlangung einer eigenen Gewerbeberechtigung hiefür ist nicht erforderlich. Im vorliegenden Fall wurde ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 18.03.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/03/12 Senat-KS-91-015

Der Magistrat der Stadt xx hat den Beschuldigten J S mit Straferkenntnis vom 21.10.1991, Zl xx, wegen der Ausübung des konzessionierten Immoblienmaklergewerbes gemäß §259 Abs1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) im Zeitraum vom 2.5.1991 bis 3.8.1991 im Standort xx, xx 61, mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 300 Stunden) bestraft. Als Strafnorm wurde in diesem Straferkenntnis die Bestimmung des §366 Abs1 lit2 GewO 1973 zitiert.   In der dagegen erhobene... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 12.03.1992

Entscheidungen 511-540 von 565

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