Entscheidungen zu § 366 Abs. 1 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

580 Dokumente

Entscheidungen 541-570 von 580

TE UVS Niederösterreich 1992/12/01 Senat-BN-91-108

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26. November 1991, 3-     -91, wurde Renate S        wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) bestraft. In diesem Straferkenntnis wird ihr angelastet, "am 4.5. und 299.06.1991 (wohl richtig: 29.6.1991) in S      /T         auf der Parzelle Nr an der T       Straße   durch das Anbieten zum Verkauf von gebrauc... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.12.1992

RS UVS Kärnten 1992/11/10 KUVS-376-377/2/92

Rechtssatz: Wer ein Gewerbe betreibt, ist verpflichtet, sich vor der Ausübung über die das Gewerbe betreffenden Vorschriften zu unterrichten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/10/22 KUVS-K1-853/4/92

Rechtssatz: Wer in einer Betriebshalle im Rahmen von holzverarbeitenden Tätigkeiten (Zuschneiden und Abhobeln von Brettern, Zuschneiden von Blindstöcken bzw Balkone) eine Kreissäge und eine Hobelmaschine verwendet, dadurch für die Nachbarn belastenden Lärm erzeugt und nicht im Besitze einer Betriebsanlagengenehmigung dafür ist, verwirklicht eine Verwaltungsübertretung auch dann, wenn diese Tätigkeiten nicht regelmäßig ausgeübt werden, jedoch im Rahmen des Zimmereigewerbes des Beschuldigten... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.10.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/09/22 Senat-AM-91-042

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft           vom 6. September 1991, 3-    -91, wurde über den Beschuldigten K    H wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) (Punkt 1) des Straferkenntnisses) und wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z3 zweiter Fall GewO 1973 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) (Punkt 2) des Straferken... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.09.1992

RS UVS Kärnten 1992/08/13 KUVS-719/4/92

Rechtssatz: Wer entgegen der Betriebsanlagengenehmigung ein "Billard Cafe" über die bewilligte Dauer des Betriebes 24 Uhr betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Dabei kann der Hinweis, daß eine Änderung der Betriebsanlagengenehmigung beantragt wurde nicht exkulpieren, da eben die geänderte Betriebsanlagengenehmigung zum Zeitpunkt der Tat nicht vorlag. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.08.1992

RS UVS Kärnten 1992/07/28 KUVS-K2-259/8/92

Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren ist die Frage der Genehmigungspflicht der Änderung der Betriebsanlage, nicht aber die ihrer Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Gegenstand des Strafverfahrens ist diesbezüglich die Änderung der Betriebsanlage im Verhältnis zu der im § 81 normierten Genehmigungspflicht. In diesem Fall obliegt es der Behörde im Verwaltungsstrafverfahren selbständig, nämlich unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der Anlagenänderung in einem Genehmigungsverfahren, zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.07.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/07/21 1-137/92

Beachte vgl.VwGH 27.11.1990, Zl. 90/04/0176 Rechtssatz: Nicht jegliche Änderung der Betriebsanlage und somit auch nicht der Betrieb nach jeglicher Änderung sind genehmigungspflichtig. Eine weitere Voraussetzung hiefür ist die Möglichkeit neuer oder größerer Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiliger Einwirkungen im Sinne des §74 Abs2 GewO. Derartige Sachverhaltselemente muß der
Spruch: eines verurteilenden Straferkenntnisses enthalten. Schlagworte Betrieb e... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.07.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/07/21 1-137/92

Beachte vgl.VwGH 21.11.1980, Zl. 2214/79 Rechtssatz: Eine Betriebsanlage liegt nur vor, wenn die Einrichtung der regel mäßigen Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen bestimmt ist.  Sinngemäß gilt dieses Erfordernis der Regelmäßigkeit auch für das Vorliegen einer geänderten Betriebsanlage. Es kommt somit sowohl darauf an, daß die auf dem Grundstück entfaltete Tätigkeit die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 GewO aufweist, als auch darauf, daß der vom Schu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.07.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/02 Senat-WB-91-042

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 31. Oktober 1991, Zl         -91, wurde R S wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z2 Gewerbeordung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Wochen) bestraft. In diesem Straferkenntnis wird ihm angelastet, "am 21.9.1991 um 08,50 Uhr im Standort T            , xxstraße 64 - 66, diverse Gegenstände wie Fotoapparate, Werkzeuge und Elektrogeräte, zum Verkauf angeboten und somi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.06.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/06 KUVS-194/8/91

Rechtssatz: Zu den Merkmalen des Feilbietens im Umherziehen gehört nicht nur das Anbieten einer Ware, sondern auch das Mitführen derselben und die Bereitschaft diese sogleich an jeden Kauflustigen zu verkaufen. Wer ohne Gewerbeberechtigung eine gewerbliche Tätigkeit im Umherziehen ausübt, ist nach § 366 Abs 1 Z 1 zu bestrafen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/04/23 Senat-ME-91-010

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15.5.1991, Zl xx, wurde über den Beschuldigten K R wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Dem Beschuldigten wurde angelastet, am 16. November 1990 am Wohnhaus des K Sch in xx Y, xxstraße 39, Baumeisterarbeiten (Verputzarbeiten vom Untergeschoß Richtung Stiegenaufgang) ohne die hiefür erforderliche Kon... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 23.04.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/04/23 Senat-ME-91-010

Rechtssatz: Wenn die Durchführung von Baumeisterarbeiten (Verputzen) nur zum Zeitpunkt 16.11.1990, 16,30 Uhr, festgestellt wurde, und der Beschuldigte am Folgetag nicht mehr mit Baumeisterarbeiten beschäftigt war (Verlegen eines Fußbodens), kann die angelastete Tätigkeit des Verputzens nicht als eine "regelmäßig ausgeübte Tätigkeit" im Sinne der Gewerbeordnung angesehen werden.   Bei bloßer Zurverfügungstellung von Speisen und Getränken während der Arbeitsleistung kann von keiner Gewinnabs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 23.04.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/19 KUVS-229/3/91

Rechtssatz: Mit der Aufhebung eines Bescheides betreffend die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage durch den Verwaltungsgerichtshof tritt die Verwaltungsrechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hatte. Die in dieser Regelung normierte "ex tunc-Wirkung" hat zur Folge, daß der Rechtszustand zwischen der Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im nachhinein so zu betrachten ist, als ob der angefocht... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.03.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/03/18 1-083/91

Rechtssatz: Beim Vorwurf der konsenslosen Errichtung einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage (hier: Sauna) ist zunächst zu prüfen, wem diese Errichtung zuzurechnen ist. Gastgewerbetreibende, die zur Ausübung einer Konzession gemäß §189 Abs1 Z1 GewO in der Betriebsart eines Hotels befugt sind, sind schon aufgrund dieser Konzession zum Betrieb einer Sauna für ihre Gäste berechtigt. Die Erlangung einer eigenen Gewerbeberechtigung hiefür ist nicht erforderlich. Im vorliegenden Fall wurde ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 18.03.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/03/12 Senat-KS-91-015

Der Magistrat der Stadt xx hat den Beschuldigten J S mit Straferkenntnis vom 21.10.1991, Zl xx, wegen der Ausübung des konzessionierten Immoblienmaklergewerbes gemäß §259 Abs1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) im Zeitraum vom 2.5.1991 bis 3.8.1991 im Standort xx, xx 61, mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 300 Stunden) bestraft. Als Strafnorm wurde in diesem Straferkenntnis die Bestimmung des §366 Abs1 lit2 GewO 1973 zitiert.   In der dagegen erhobene... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 12.03.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/03/12 Senat-KS-91-015

Rechtssatz: Die Vermittlung des Kaufes bzw Verkaufes von bebauten und unbebauten Grundstücken und Wohnungen, sowie die Vermittlung von Bestandsverträgen über Wohnungen, an einen größeren Kreis von Personen (Zeitungsleser) mittels Zeitungsinseraten können nicht als Vorarbeit oder Vorstadium der Gewerbeausübung qualifiziert werden, sondern sind der Ausübung des Immobilienmaklergewerbes gleichzuhalten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 12.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/11 KUVS-304/5/91

Rechtssatz: Wird vom Verwaltungsgerichtshof der Bescheid womit eine Betriebsanlage gewerbebehördlich genehmigt wurde, behoben, und betreibt der Verantwortliche nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes die genehmigungspflichtige Betriebsanlage weiter, so geschah dies ohne entsprechende Bewilligung und verantwortet der gewerberechtliche Geschäftsführer die Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 3 iVm § 74 GewO 1973. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/11 KUVS-54/3/92

Rechtssatz: Behauptet der Beschuldigte als gewerberechtlicher Geschäftsführer, daß die GesmbH als juristische Person an einem bestimmten Standort keine gewerberechtliche Tätigkeit mehr ausübt weil eine Standortverlegung stattgefunden hat und belieferte diese GesmbH an den ursprünglichen Standort lediglich als Drittperson eine andere GesmbH mit ihrem Fuhrpark und werden Manipulationen, Be- und Entladungstätigkeiten mit Staplern und die damit verbundenen Fahrbewegungen durch die von dieser l... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/10 KUVS-220/4/91

Rechtssatz: Der Tatbestand der unbefugten Gewerbeausübung kann auch durch eine einzelne Tathandlung verwirklicht werden. Bei einer derartigen Übertretung handelt es sich zudem um ein Ungehorsamsdelikt, so daß der Beschuldigte initiativ alles darzulegen hat, was für seine Entlastung spricht. Voraussetzung für eine unbefugte Gewerbeausübung ist der Mangel jeglicher Gewerbeberechtigung für die Tätigkeit, die den Gegenstand der unbefugten Gewerbeausübung bilden soll, wobei das diesbezügliche T... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.03.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/02/17 Senat-ZT-91-003

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 23.4.1991, Zl       -91, wurde über die Beschuldigte M N wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z4, zweite Alternative Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Ihr wurde als gewerberechtliche Geschäftsführerin der L N GesmbH & Co KG angelastet, daß am 15.2.1991 um 15,30 Uhr die genehmigte Betriebsanlage (Wartungshalle, Holzlagerplatz und Ab... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.02.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/02/17 Senat-ZT-91-003

Rechtssatz: Sind eine Wartungshalle, ein Holzlagerplatz und ein Abstellplatz für LKW bereits gewerbebehördlich genehmigt, so führt das Abstellen eines alten LKWs und zweier alter LKW-Kräne sowie das Ablagern von ca 50 Stück alten LKW-Reifen auf einer zweifachen je 10 cm dicken Asphaltdecke zu keiner Änderung der Betriebsanlage nach der Gewerbeordnung, da diese Betriebsführung keine neuen oder größeren Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen im Sinne d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 17.02.1992

RS UVS Kärnten 1992/02/11 KUVS-106/12/91

Rechtssatz: Wird mittels Bescheides die Errichtung einer gewerblichen Betriebsanlage (vorliegend Abfalldeponie für betriebseigene Abfälle) unter Vorbehalt einer Betriebsbewilligung und Zulassung eines Probebetriebes in der Dauer von einem Jahr ab Fertigstellung bewilligt, wird gegen diesen Bescheid Rechtsmittel von Anrainern erhoben, wird diesen Rechtsmitteln die aufschiebende Wirkung aberkannt, wird weiters diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof angefochten, darf der Antragsteller... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.02.1992

RS UVS Kärnten 1992/02/11 KUVS-106/12/91

Rechtssatz: Der Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne Genehmigung ist ein fortgesetztes (Begehungs-) Delikt. Das Wesen eines derartigen Deliktes besteht darin, daß eine Reihe von Einzelhandlungen auf Grund der Gleichartigkeit der Begehungsform, der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände und des zeitlichen Zusammenhanges eine Deliktseinheit bilden. Daher ist die Verjährungsfrist für dieses Delikt unabhängig davon, wann die strafbare Tätigkeit begonnen hat, erst von dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.02.1992

RS UVS Kärnten 1992/01/20 KUVS-326/1/91

Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte im Rahmen seiner Skischule mit seinem VW-Bus unter Beistellung eines Lenkers Skischulkinder von diversen Hotelbetrieben unentgeltlich zum Sammelplatz der Skischule führt, betreibt er ein konzessionspflichtiges Gewerbe, weil Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit dann vorliegt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen Vorteil zu erzielen. Dabei ist es gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist: Hiebei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.01.1992

RS UVS Kärnten 1992/01/15 KUVS-K2-297/2/91

Rechtssatz: Beantragt ein Bauunternehmen die notwendige Bewilligung der Änderung einer bereits genehmigten Betriebsanlage, erhält es in erster und zweiter Instanz die Bewilligung, wird jedoch das Verfahren noch in die dritte Instanz gezogen, ist also die Änderungsbewilligung noch nicht rechtskräftig, ist die Errichtung und der Betrieb der den Gegenstand des Änderungsbewilligungsverfahrens bildenden Betriebstankstelle, eines Waschplatzes für Kraftfahrzeuge, eines Zubaues an das Werkstätteng... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.01.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/01/13 Senat-AM-92-005

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26.11.1991, Zl xx, wurde über den Beschuldigten G L wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 18 Stunden) verhängt. Dem Beschuldigten wurde angelastet, am 10. und 11.5.1991 beim Haus des J L in xx Malerarbeiten (Streichen der Faschen) ausgeführt und dadurch im Standort xx das Maler- und Anstreichergewerbe ohne die erforderliche... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.01.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/01/13 Senat-AM-92-005

Rechtssatz: Da die von der Behörde aufgenommenen Beweise keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen einer "Gewinnerzielungsabsicht" erbracht haben, ist die Tätigkeit nicht gewerbsmäßig ausgeübt worden (Maler- und Anstreicharbeiten). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 13.01.1992

RS UVS Kärnten 1992/01/06 KUVS-286/4/91

Rechtssatz: Eine Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage ist schon dann gegeben, wenn Gefährdungen, Belästigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des § 74 Abs 2 der GewO 1973 beim Betrieb der Anlage nicht auszuschließen sind. Die Gewerbeausübung zur Aufbereitung von Fetten und Ölen zum Zwecke der Wiederverwertung sowie Herstellung von Seifen und Waschmitteln auf einer Betriebsanlage bestehend aus Schuttgosse, Waschplatz, zwei Rohwarenschnecken, eine im Freien situierte Auffangwanne... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.01.1992

RS UVS Oberösterreich 1991/12/30 VwSen-220034/23/Gu/Bf

Beachte Verweis auf VwGH vom 24.4.1974, 1999/73; 13.11.1981 81/02/0252; 11.4.1986, 86/18/0051, 0052. Rechtssatz: Erzeugung von Holzpaletten durch Land- und Forstwirte; kein Erzeugnis, das von diesen in der Regel auf den Markt gebracht wird; keine Ausnahme für die Anwendung der GewO 1973 Abweisung der Berufung.   Es steht fest, daß der Beschuldigte vom 1.1.1991 bis 11.3.1991, sohin in einem längeren Zeitraum (und darüber hinaus - was jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens ist), selbst... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.12.1991

RS UVS Kärnten 1991/11/26 KUVS-144/2/91

Rechtssatz: Ein erstinstanzlicher Schuldspruch nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 muß, um den Erfordernissen des § 44 a Z 1 VStG zu entsprechen, jene Tatumstände enthalten, die eine Beurteilung zulassen, ob die vorgenommene Änderung der Betriebsanlage die im § 74 Abs 2 GewO 1973 genannten Interessen zu beeinträchtigen geeignet ist. Erfolgt das nicht, ist der erstinstanzliche Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet und ist das Verfahren nach Vorliegen einer von Amts wegen wahrzunehm... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.11.1991

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