Entscheidungen zu § 366 Abs. 1 GewO 1994

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565 Dokumente

Entscheidungen 481-510 von 565

RS UVS Kärnten 1993/06/03 KUVS-812/5/92

Rechtssatz: Der Tatbestand des § 366 Abs 1 Z 3 leg cit erfaßt insbesondere auch den Fall, daß eine vor dem Inkrafttreten der Gewerbeordnung 1973 errichtete Betriebsanlage, die nach der Gewerbeordnung 1859 genehmigungspflichtig war und nach der Gewerbeordnung 1973 genehmigungspflichtig ist, ohne Genehmigung betrieben wird. Es genügt die bloße Eignung der Betriebsanlage, nachteilige Einwirkungen im Sinne des Gesetzes verursachen zu können. Die Genehmigungspflicht liegt schon dann vor, wenn d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.06.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/06/01 VwSen-220459/9/Schi/Hm

Beachte Verweis auf VwGH v. 5.3.1985, Zl. 84/04/0191. Rechtssatz: Genehmigungspflicht iSd § 81 Abs. 1 GewO schon dann gegeben, wenn die in § 74 Abs. 2 GewO bezeichneten Gefährdungen nicht auszuschließen sind, ohne daß es darauf ankäme, ob diese Gefährdungen auch tatsächlich eintreten. Es liegt auf der Hand, daß durch verstärkten LKW-Verkehr auch eine erhöhte Lärmbelästigung zu gewärtigen ist. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/28 Senat-KO-93-016

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26.01.1993, Zl 3-*****-91, wurden über den Berufungswerber L L wegen Übertretung gemäß §9 VStG, §366 Abs1 Z2 iVm §189 Abs1 Z2 GewO 1973, gemäß §366 Abs1 Z2 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt.   Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz wurde gemäß §64 Abs2 des Verwaltungsstrafgesetzes der Betrag von S 300,-- vorgeschrie... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 28.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/28 VwSen-220145/5/Ga/La

Rechtssatz: Im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist die Erstbehörde nicht gehalten, auch der Beschuldigten Parteiengehör zu gewähren, wenn deren Rechtsvertreter Akteneinsicht genommen hat. Keine Mutwillensstrafe trotz aktenwidriger Behauptung der Nichtgewährung des Parteiengehörs gegen die Beschuligte bzw. deren Rechtsvertreter, weil dies gemäß § 33 Abs. 3 VStG ausgeschlossen ist. Hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn der Beschuldigten zur Last gelegt wird, di... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.05.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/05/28 Senat-KO-93-016

Beachte Ebenso Senat-WM-93-003 und Senat-WB-93-002 Rechtssatz: Aus §190 Gewerbeordnung 1973 ergibt sich, daß in bestimmten Fällen die Verabreichung von Speisen, der Ausschank von Getränken und der Verkauf von warmen oder angerichteten kalten Speisen durch andere Gewerbetreibende als Gastgewerbetreibende in einem bestimmten Umfang ohne Vorliegen einer Konzession für das Gastgewerbe (§189 Abs1 GewO) zulässig ist. Darüberhinaus ist das Buschenschankwesen, das auch in einem bestimmten Um... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 28.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/25 VwSen-220361/6/Gu/Gr

Rechtssatz: Kundenwerbung mittels Zeitungsinserat ist Anbieten an einen größeren Kreis von Personen und damit nach § 1 Abs. 4 GewO der Ausübung des Gewerbes gleichzuhalten. Handelsgewerbe beinhält nicht die Berechtigung zur Durchführung von Reparaturen, die durch bloß einfache Handhabung bewerkstelligt werden können; solche Reparaturen dürfen vielmehr nur gemäß § 35 GewO derart übernommen werden, daß sie tatsächlich durch einen befugten Dritten ausgeführt werden. Teilweise Stattgabe bezügl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/18 VwSen-220332/6/Gu/Gr

Rechtssatz: Strafbarkeit gegeben, wenn der Beschuldigte wohl persönlich das Schlossergewerbe angemeldet hat, dieses jedoch durch eine GmbH, als deren handelsrechtlicher Geschäftsführer er fungiert, ausgeübt wird und das Gewerbe für diese nicht angemeldet war. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.05.1993

RS UVS Kärnten 1993/05/14 KUVS-934/1/92

Rechtssatz: Da von einem Gewerbetreibenden erwartet werden kann, daß er rechtzeitig um die Erteilung der erforderlichen Betriebsanlagengenehmigung ansucht, begründet der Hinweis, daß ein vorübergehender Stillstand der Betriebsanlage erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Beschuldigten mit sich gebracht und möglicherweise sogar zu einer endgültigen Schließung des Betriebes geführt hätte, keinen entschuldigenden Notstand, da darunter im Sinne von § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/11 VwSen-220466/16/Schi/La

Rechtssatz: Abgrenzung Gastgewerbebetrieb - Nebenrechte des Handelsgewerbes: Kein bloßes Nebenrecht eines Lebensmittelhändlers, wenn der Betrieb als Stehbuffet geführt wurde und zu Tageszeiten geöffnet war, in denen ein Lebensmittelgeschäft nicht geöffnet hätte sein dürfen. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.05.1993

RS UVS Kärnten 1993/05/04 KUVS-785/3/1993

Rechtssatz: Betreibt die Beschuldigte seit zumindest 1958 ohne Änderung einen Gaststättenbetrieb, sind zunächst die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1859 heranzuziehen. War die Anlage - vorliegend der Gaststättenbetrieb ohne einer Betriebsstättengenehmigung, weil es seinerzeit nicht erforderlich war - unter den Gesichtspunkten der Gewerbeordnung 1859 nicht genehmigungspflichtig, so  bedarf sie keiner Genehmigung gemäß § 74 Abs 2 GewO 1973, selbst wenn sie nach den Bestimmungen dieses Gesetz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/27 Senat-GF-92-096

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20. Mai 1992, 3-****-91, wurde über H R wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt und ihm ein Kostenbeitrag für das Verwaltungsstrafverfahren von S 200,-- vorgeschrieben. In diesem Straferkenntnis wird ihm angelastet, am 3. März 1991 um 08,20 Uhr in G************** auf dem Areal des Autokinos ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 27.04.1993

RS UVS Vorarlberg 1993/04/27 1-382/92

Beachte VwGH 2.7.1992, Zl. 88/04/0057 Rechtssatz: Um den Erfordernissen der zuletzt genannten Gesetzesstelle zu entsprechen, hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale möglich ist und die Identität der Tat (z.B. nach Ort und Zeit) unverwechselbar feststeht. Nach dem diesbez... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 27.04.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/04/26 VwSen-220427/5/Kl/Rd

Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses nicht jene Umstände angeführt sind, die die Genehmigungspflicht nach § 74 GewO begründen.
Spruch: des Straferkenntnisses ist in seiner Gesamtheit zu betrachen, d.h., daß eine Mehrheit von an sich selbständigen, nacheinander gesetzten Handlungen, von denen jede für sich den Tatbestand desselben Deliktes erfüllt und die in einem zeitlichen Zusammenhang stehen und von einem einheitlichen W... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/21 Senat-WM-93-003

Mit Straferkenntnis des Bügermeisters der Stadt xx vom 16.12.1991, Zl 14/************* wurde über den Beschuldigten R S wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 iVm §189 Abs1 Z3 und 4 GewO 1973, BGBl Nr 50/74 idF BGBl Nr 254/89, gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 5.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 5 Tagen verhängt.   Gemäß §64 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz der Betrag von S 500,-- vorgeschriebe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 21.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-082

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 3. April 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten J O wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 22. März 1992 um 08,15 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-080

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten L P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 22. März 1992 um 08,10 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-084

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1992, 3-****-92, wurde über die Beschuldigte J M wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihr angelastet, am 22. März 1992 um 10,00 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-081

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten L P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 29. März 1992 um 09,30 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-082

Beachte Ebenso Senat-GF-92-075, Senat-GF-92-076, Senat-GF-92-080, Senat-GF-92-081, Senat-GF-92-084 Rechtssatz: Wird im
Spruch: eines Straferkenntnisses nicht zum Ausdruck gebracht, das Fehlen welcher Gewerbeberechtigung zum Vorwurf gemacht wird, dann ist die Bestimmung des §44a Z1 VStG verletzt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/08 Senat-WB-93-015

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx wurde über den Beschuldigten A T wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973 iVm §81 GewO 1973 gemäß §366 Einleitungssatz GewO 1973 eine Geldstrafe von S 15.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 2 Wochen verhängt. Gemäß §64 des Verwaltungsstrafgesetzes wurde als Beitrag zu den Kosten des Verfahrens der Betrag von S 1.500,-- festgesetzt.   Die Tatumschreibung im Spruch: des angefochtenen ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 08.04.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/04/07 VwSen-220505/Schi/La

Rechtssatz: Verkauf einer verschlossenen Dose, in dem sich ein nichtalkoholisches Getränk befindet, bedeutet dann die Ausübung eines Gastgewerbes, wenn der Verkäufer Vorkehrungen dafür trifft, daß dieses Getränk an Ort und Stelle genossen werden kann, im besonderen dem Kunden ein Trinkglas anbietet. Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 8.000 S bei Vorliegen einer einschlägigen Vormerkung. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/06 Senat-KO-92-151

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 30.10.1992, Zl 3-****-91, wurden über die Beschuldigte M L wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973 gemäß §366 Gewerbeordnung 1973 eine Geldstrafe von S 5.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 5 Tagen verhängt. Gemäß §64 Abs2 des Verwaltungsstrafgesetzes wurde als Beitrag zu den Kosten des Verfahrens der Betrag von S 500,-- vorgeschrieben.   Der Beschuldigten wird in der Tatumsch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/06 Senat-GF-92-075

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26. März 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten Leopold P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 8. März 1992 um 08,30 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu hab... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/06 Senat-GF-92-076

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26. März 1992, 3-****-92, wurde über die Beschuldigte P S wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihr angelastet, am 8. März 1992 um 08,30 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, daß... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.04.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/05 KUVS-36/9/93

Rechtssatz: Sind in einer Gesellschaft m.b.H. zwei Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen und ist einer für einen bestimmten Bereich allein eigenverantwortlich zuständig (hier Führung eines "Strandbuffets"), so trifft diesen gemäß § 9 VStG die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung im eigenverantwortlichen Bereich (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/01 Senat-WB-92-075

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Beschuldigten Dipl Ing A Z wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z3 Gewerbeordnung 1973, sowie §9 Abs2 des Verwaltungsstrafgesetzes, gemäß §366 Einleitungssatz Gewerbeordnung 1973 eine Geldstrafe von S 30.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 2 Wochen verhängt.   Gemäß §64 des Verwaltungsstrafgesetzes wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens der Betrag von S 3.000,-- festgesetzt.   Die Tat... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/01 Senat-WB-93-002

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 2. Dezember 1992, wurde der Beschuldigte R G wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973 gemäß §366 Einleitungssatz Gewerbeordnung 1973, mit einer Geldstrafe von S 20.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von vier Wochen, bestraft. Gemäß §64 des Verwaltungsstrafgesetzes wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz der Betrag von S 2.000,--... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/01 Senat-BN-92-113

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. Oktober 1992 wurde über den Beschuldigten H B wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973 gemäß §366 Einführungssatz GewO 1973 eine Geldstrafe von S 5.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 5 Tagen verhängt. Gemäß §64 Abs2 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens der Betrag von S 500,-- festgelegt.   Aus der Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. Oktobe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/03/31 Senat-WB-92-086

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 23. September 1992, Zl 3-    -92, wurde über den Beschuldigten S A wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, begangen dadurch, daß er im Standort P, Hstraße    , an 15 Personen Getränke gegen Entgelt verabreicht und somit eine Tätigkeit ausgeübt habe, die nur im Rahmen des konzessionierten Gastgewerbes zulässig sei, somit das konzessionierte Gastgewerbe betrieben habe, obwohl er nicht im Besitz einer Konzession für die Au... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 31.03.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/03/31 Senat-WB-92-086

Rechtssatz: Durch den Vorwurf, "an 15 Personen Getränke gegen Entgelt verabreicht" zu haben, wird eine Übertretung des §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973 nicht im Sinne des §44a Z1 VStG umschrieben. Es könnte sich auch um eine nicht der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeit bzw um eine gemäß §190 der Gewerbeordnung nicht der Konzessionspflicht unterliegende gewerbliche Nebentätigkeit handeln. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 31.03.1993

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