Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0124 3 Stammrechtssatz Wenn auch das Wiener Verfahren 1972 keine Bindungwirkung entfaltet, bietet es doch eine zur Wertermittlung gem § 13 Abs 2 BewG geeignete Schätzungsmethode (Hinweis E 23.2.1987, 85/15/0131). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Die dem Bereich der Sachverhaltsermittlung zuzuordnende Schätzung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen nach § 13 Abs 2 BewG soll zu einem möglichst wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, wobei es aber im Wesen der Schätzung liegt, daß die auf diese Weise zu ermittelnden Besteuerungsgrundlagen nur einen mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad a... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Mit Sacheinlagevertrag vom 18. Juni 1990 wurde entsprechend den Bestimmungen des § 8a KWG das gesamte bankgeschäftliche Unternehmen (mit den dazugehörenden inländischen Grundstücken) einer (Vereins)Sparkasse mit Sitz in Kärnten (in der Folge: Sparkasse) mit allen Aktiven und Passiven auf Grundlage der zum 31. Dezember 1989 erstellten Einbringungsbilanz mit dem zuletzt genannten Tag als Stichtag in die zu e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0101 4 Stammrechtssatz Gesellschaftsrechte sind regelmäßig auch bei Neugründungen zu bewerten und der Vermögenssteuer sowie der Gesellschaftssteuer zugrunde zu legen, wobei die Bewertung stets nach den Bestimungen des BewG zu erfol... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Mit Sacheinlagevertrag vom 20. August 1988 wurde der Betrieb (mit den dazugehörenden drei Grundstücken in S) einer Genossenschaft mit Sitz im Bundesland S, die sich nach § 5 Abs. 2 dieses Vertrages in ihrem Anlagevermögen ausgewiesene Beteiligungen, nämlich Aktien der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gesellschaftsrechte sind regelmäßig AUCH bei Neugründungen zu bewerten. Nach § 13 Abs 2 BewG ist für Aktien, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§ 10 BewG) maßgebend. Läßt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtver... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. war im Feststellungszeitpunkt (1. Jänner 1986) mit jeweils 95 % des Stammkapitals an der AR-Gesellschaft m.b.H. und der AA-Gesellschaft m.b.H. beteiligt. Eigentümer sämtlicher Stammanteile an der beschwerdeführenden GmbH war die MB-Gesellschaft m.b.H., die in der Folge mit der Beschwerdeführerin verschmolzen wurde. Betreffend die Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile an der MB-Gesellschaft m.b.H. zum 1. Jänner 1986 wird auf das hg. Erk... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0124 3 Stammrechtssatz Wenn auch das Wiener Verfahren 1972 keine Bindungwirkung entfaltet, bietet es doch eine zur Wertermittlung gem § 13 Abs 2 BewG geeignete Schätzungsmethode (Hinweis E 23.2.1987, 85/15/0131). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §192;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §75 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile an den Untergesellschaften einer Holdinggesellschaft handelt es sich in Beziehung auf die Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile der Holdinggesellschaft um Grundlagenbescheide iSd § 75 Abs 3 BewG und § 192 ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Der gemeine Wert der Anteile an einer Holdinggesellschaft setzt sich (wenn er im Schätzungswege zu ermitteln ist) aus dem Vermögenswert und Ertragswert aus einer allfälligen "Eigentätigkeit" der Holdinggesellschaft selbst und dem gemeinen Wert des Beteiligungsbesitzes zusammen (Hinweis E 29.4.1991, 90/15/0156). European Case La... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. Juni 1989, Zl. 88/15/0077, verwiesen. Damit hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 25. April 1988, mit dem diese den gemeinen Wert der Anteile an der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft (Grundkapital S 15 Mio) zum 1. Jänner 1983 auf Grund einer Schätzung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten mit S 790,-- je S 100,-- des Grundkapitals festgestellt hatte, auf. In den Ents... mehr lesen...
Das Stammkapital der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H. beträgt S 4,100.000,--. Mit Notariatsakt vom 31. Jänner 1987 wurde die Abtretung eines von einem der Gesellschafter gehaltenen Geschäftsanteiles von 50 %, entsprechend einer voll eingezahlten Stammeinlage von S 2,050.000,--, an vier diesen zu gleichen Teilen erwerbende Käufer um einen Abtretungspreis von S 36 Mio beurkundet. Dieser Abtretungspreis wurde von den Vertragspartnern gemäß Punkt IV der Vertragsurkunde unter Berück... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/14 89/15/0003 1 Stammrechtssatz Um den gemeinen Wert von Anteilen an einer GmbH nach § 13 Abs 2 erster Satz BewG ableiten zu können, müssen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustandegekommene Verkäufe vorliegen, die nicht durch gemäß § 10 Abs 2 BewG nicht zu berücksichtigende ungewöhnliche oder persönliche Verhältnis... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Der bei der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft tatsächlich erzielte Preis ist nur dann im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustandegekommen, wenn er sich durch den Ausgleich widerstreitender Interessen von Verkäufer und Käufer gebildet hat. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist nach den Gesamtumständen des Einz... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 24.5.1982, 3137/79, hat der VwGH ausgesprochen, daß die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen an einer GmbH aus Verkäufen auch dann den Vorschriften des § 13 Abs 2 BewG entsprechen kann, wenn diese Verkäufe in einem größeren zeitlichen Abstand vom Stichtag stattgefunden haben. Besteht in einem konkreten Fall die Möglichkeit, den... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/14 89/15/0003 1 Stammrechtssatz Um den gemeinen Wert von Anteilen an einer GmbH nach § 13 Abs 2 erster Satz BewG ableiten zu können, müssen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustandegekommene Verkäufe vorliegen, die nicht durch gemäß § 10 Abs 2 BewG nicht zu berücksichtigende ungewöhnliche oder persönliche Verhältnis... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen kommt es auf die Anzahl der bei einzelnen Verkäufen zum Verkauf gelangenden Anteile nicht an (Hinweis E 6.3.1978, 1172/77, VwSlg 5237 F/1978). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990150085.X02 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Als objektive Wertmaßstäbe, die bei der Bildung eines alle den Preis bestimmenden marktwirtschaftlichen Faktoren des Angebotes und der Nachfrage berücksichtigenden Kaufpreises von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft heranzuziehen sind, sind vor allem das Vermögen und die Ertragsaussichten der Gesellschaft zu betrachten. Ein Kaufpr... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Besteht ein eklatantes Mißverhältnis zwischen den bei den Verkäufen von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft erzielten Kaufpreisen und dem unter Berücksichtigung objektiver Wertmaßstäbe, insbesondere des Vermögens und der Ertragsaussichten, ermittelten inneren Wert der Anteile, so rechtfertigt dies die Annahme, daß die Verkäufe nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §13 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Frage, ob von "Verkäufen" im Sinne des § 13 Abs 2 zweiter Satz BewG gesprochen werden kann, ist weder von ausschlaggebender Bedeutung, ob zivilrechtlich ein oder mehrere Rechtsgeschäfte vorliegen, noch ob allenfalls mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde zusammengefaßt wurden. Maßgebl... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Ein anhand bestimmter Indikatoren von der Abgabenbehörde angenommener innerer Wert der Gesellschaftsanteile fällt nicht notwendig mit dem Marktpreis dieser Anteile zusammen (Hinweis E 29.6.1984, 82/17/0169; E 19.6.1989, 88/15/0077). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990150110.X06 ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/14 89/15/0003 2 Stammrechtssatz Ein einzelner Verkauf genügt für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen (arg: "aus Verkäufen") nicht (Hinweis E 6.3.1978, 1172/77, VwSlg 5237 F/1978). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990150085.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und dessen Vater erwarben im Jahr 1979 das gesamte Aktienkapital einer schweizerischen Aktiengesellschaft zu einem Kaufpreis von insgesamt S 25,000.000,--. Das Beteiligungsausmaß des Beschwerdeführers betrug zunächst 40 Prozent und ab 1. Jänner 1983 51 Prozent. Das Vermögen der Aktiengesellschaft besteht ausschließlich aus einem in Österreich gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, dessen Einheitswert (zuzüglich des Einheitswertes eines zugehörigen Schl... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Bewertung von Aktien ist ein wertmäßiger "Durchgriff" durch die Aktiengesellschaft auf den Einheitswert eines in ihrem Eigentum stehenden landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes gesetzlich nicht gedeckt (Hinweis E 29.5.1985, 83/13/0223; E 29.5.1985, 83/13/0224). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das "Wiener Verfahren" stellt eine Schätzung dar, die dem Bereich der Sachverhaltsermittlung zuzuordnen ist und erst dann zum Tragen kommt, wenn der gemeine Wert von Aktien nicht aus Verkäufen abgeleitet werden kann. ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Die Bewertung von Aktien erfolgt nach anderen Grundsätzen als die Bewertung des Vermögens der Aktiengesellschaft. Für die Bewertung von Aktien, die im Inland keinen Kurswert haben, ist der gemeine Wert der Aktien maßgebend, der auch sehr stark vom Einheitswert jenes landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes abweichen ... mehr lesen...
Im Dezember 1979 erwarben G und sein Sohn U zu einem Kaufpreis von S 25,000.000,-- das gesamte Aktienkapital einer schweizerischen Aktiengesellschaft, deren "einziges Vermögen" ein in Österreich gelegener land- und forstwirtschaftlicher Betrieb ist; diesen Betrieb wollten die beiden Erwerber gemeinsam bewirtschaften. Im Jahr 1981 übertrug G 49 Prozent des Aktiennominales an seine Ehefrau R. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Bewertung dieser Aktien zu de... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §13 Abs2;VermStG §1 Abs1 Z2 lita;VermStG §7 Z1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992/4;
Rechtssatz: Für einen "Durchgriff" auf das Vermögen einer Aktiengesellschaft, das als landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem am Ertragswert orientierten Einheitswert bewertet wi... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §1;BewG 1955 §13 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992/4;
Rechtssatz: Für die Bewertung der Aktien sind nicht die Bewertungsgrundsätze maßgebend, nach denen das Vermögen der Aktiengesellschaft zu bewerten ist; denn der Aktiengesellschaft kommt Rechtspersönlichkeit zu und sie ist daher selbst Träger von Rechten und Pflichten. Ihr allein i... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war einerseits zu 100 % an der Y-Unternehmensführungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und andererseits zu 5 % an der Z-GmbH (beide in der Folge kurz: Untergesellschaften) beteiligt (bezogen auf den 1. Jänner 1986). Bei Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile zum letztgenannten Zeitpunkt ermittelte das Finanzamt betreffend das Eigenvermögen und den Eigenertrag der Beschwerdeführerin einen Wert von 0. Was die Beteiligungen der Beschwerdeführerin an den U... mehr lesen...