RS Vwgh 1992/1/20 90/15/0085

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Veröffentlicht am 20.01.1992
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §13 Abs2;

Rechtssatz

Im Erkenntnis vom 24.5.1982, 3137/79, hat der VwGH ausgesprochen, daß die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen an einer GmbH aus Verkäufen auch dann den Vorschriften des § 13 Abs 2 BewG entsprechen kann, wenn diese Verkäufe in einem größeren zeitlichen Abstand vom Stichtag stattgefunden haben. Besteht in einem konkreten Fall die Möglichkeit, den "Stichtagswert" aus Verkäufen abzuleiten - was durchaus der Fall sein kann, wenn den Verkäufen trotz eines größeren zeitlichen Abstandes vom Stichtag eine zur Wertableitung ausreichende Aussagekraft zukommt -, so fordert § 13 Abs 2 BewG in erster Linie die Anwendung dieser Bewertungsmethode. Ein Verstoß gegen das Stichtagsprinzip kann unter diesen Umständen nicht angenommen werden (Hinweis E 19.6.1989, 88/15/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150085.X05

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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