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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §13 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/14 89/15/0003 1Stammrechtssatz
Um den gemeinen Wert von Anteilen an einer GmbH nach § 13 Abs 2 erster Satz BewG ableiten zu können, müssen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustandegekommene Verkäufe vorliegen, die nicht durch gemäß § 10 Abs 2 BewG nicht zu berücksichtigende ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflußt waren (Hinweis E 27.8.1990, 89/15/0124).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150110.X01Im RIS seit
14.01.2002