Entscheidungen zu § 13 Abs. 2 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-128 von 128

RS Vwgh 1989/6/19 88/15/0077

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 170;
Rechtssatz: Der in erster Linie zu ermittelnde Marktpreis fällt keineswegs notwendig mit dem geschätzten inneren Wert der Gesellschaftsanteile zusammen (Hinweis E 29.6.1984, 82/17/0169). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150077.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.1989

RS Vwgh 1989/6/19 88/15/0077

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 170;
Rechtssatz: Ein einzelner Verkauf genügt nicht für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen. Beim einzelnen Verkauf kommt es nicht auf die Anzahl der zum Verkauf gelangenden Anteile an. Von einer Mehrzahl von Verkäufen kann nur dann gesprochen werden, wenn bei mehreren miteinander nicht iZ stehenden Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.1989

RS Vwgh 1988/11/14 87/15/0001

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §65 Abs3;BewG 1955 §65;BewG 1955 §71; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 171;
Rechtssatz: Unter dem bei einer Schätzung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gemäß § 13 Abs 2 BewG zu berücksichtigenden Gesamtvermögen der Gesellschaft ist im Hinblick auf § 71 Abs 1 BewG das Vermögen zum 31.12. des Jahres zu verstehen, das dem für die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1988

RS Vwgh 1987/4/13 85/15/0145

Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;KVG 1934 §6 Abs1 Z4;KVG 1934 §8 Z1 litc;
Rechtssatz: Bei der Umwandlung einer OHG in eine (GmbH & Co) KG erfolgt die Ermittlung des Wertes der Gesellschaftsrechte nach den Vorschriften des ersten Teiles des BewG, dh, daß das Gesellschaftsvermögen zu Teilw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1987

RS Vwgh 1987/2/23 85/15/0131

Index: Verkehrssteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2
Rechtssatz: Daß persönliche Steuern wie die von einem Gesellschafter zu entrichtende ESt bei Errechnung des gemeinen Wertes des Gesellschaftsanteiles in Abzug zu bringen sind, wird vom "Neuen Wiener Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Wertes eines GmbH-Anteiles" nicht vorgesehen. Diese Berechnungsmethode berücksichtgt lediglich KSt und VermSt, die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1987

RS Vwgh 1987/2/23 85/15/0131

Index: Verkehrssteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §13 Abs2
Rechtssatz: Unabhängig davon, daß § 10 Abs 2 BewG ausdrücklich anordnet, daß persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind, ist bei Kapitalgesellschaften schon von ihrer Struktur her die Berücksichtung persönlicher Steuern der an der Gesellschaft beteiligten Personen bei Ermittlung des gemeinen und damit objektiven Wertes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1987

RS Vwgh 1987/2/23 85/15/0131

Index: Verkehrssteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10BewG 1955 §13BewG 1955 §13 Abs2
Rechtssatz: Weder § 10 BewG 1955 noch § 13 BewG 1955 enthalten irgendeine bindende Anordnung darüber, nach welcher Methode bei der Ermittlung des gemeinen Wertes vorzugehen ist. Daher können gegen die Anwendung der zu der Bestimmung des § 13 Abs 2 BewG 1955 ergangenen Richtlinien betreffend das "Neue Wiener Verfahren zur Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1987

RS Vwgh 1986/12/19 85/15/0128

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 idF 1982/111;BewG 1955 §13 Abs2;
Rechtssatz: Verkäufe von GmbH-Anteilen an andere Gesellschafter bringen, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, daß die Übertragung der Anteile der Zustimmung "der Geschäftsführung" bedarf, wobei die Wertermittlung zwingend unter Außerachtlassung des Firmenwertes, allfälliger stiller Reserven sowie von Eventualforderungen vorzunehmen i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1986

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