RS Vwgh 1987/2/23 85/15/0131

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Veröffentlicht am 23.02.1987
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Index

Verkehrssteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §13 Abs2

Rechtssatz

Daß persönliche Steuern wie die von einem Gesellschafter zu entrichtende ESt bei Errechnung des gemeinen Wertes des Gesellschaftsanteiles in Abzug zu bringen sind, wird vom "Neuen Wiener Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Wertes eines GmbH-Anteiles" nicht vorgesehen. Diese Berechnungsmethode berücksichtgt lediglich KSt und VermSt, die von der Kapitalgesellschaft zu entrichten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150131.X07

Im RIS seit

01.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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