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VerkehrssteuernNorm
BewG 1955 §13 Abs2Rechtssatz
Daß persönliche Steuern wie die von einem Gesellschafter zu entrichtende ESt bei Errechnung des gemeinen Wertes des Gesellschaftsanteiles in Abzug zu bringen sind, wird vom "Neuen Wiener Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Wertes eines GmbH-Anteiles" nicht vorgesehen. Diese Berechnungsmethode berücksichtgt lediglich KSt und VermSt, die von der Kapitalgesellschaft zu entrichten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150131.X07Im RIS seit
01.08.2022Zuletzt aktualisiert am
01.08.2022