RS Vwgh 1992/11/23 90/15/0185

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Veröffentlicht am 23.11.1992
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §13 Abs2;

Rechtssatz

Die dem Bereich der Sachverhaltsermittlung zuzuordnende Schätzung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen nach § 13 Abs 2 BewG soll zu einem möglichst wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, wobei es aber im Wesen der Schätzung liegt, daß die auf diese Weise zu ermittelnden Besteuerungsgrundlagen nur einen mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad aufweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150185.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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