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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §13 Abs2;Rechtssatz
Die dem Bereich der Sachverhaltsermittlung zuzuordnende Schätzung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen nach § 13 Abs 2 BewG soll zu einem möglichst wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, wobei es aber im Wesen der Schätzung liegt, daß die auf diese Weise zu ermittelnden Besteuerungsgrundlagen nur einen mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad aufweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150185.X02Im RIS seit
14.01.2002