Index
32/03 Steuern vom VermögenNorm
BewG 1955 §10 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992/4;Rechtssatz
Für einen "Durchgriff" auf das Vermögen einer Aktiengesellschaft, das als landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem am Ertragswert orientierten Einheitswert bewertet wird, fehlt jegliche gesetzliche Deckung. Vielmehr bestimmt § 13 BewG, daß für die Bewertung von Aktien deren Kurswert bzw soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert maßgeblich ist, der aus Verkäufen abzuleiten oder zu schätzen ist (Hinweis E 29.5.1985, 83/13/0223; E 29.5.1985, 83/13/0224).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130170.X01Im RIS seit
14.01.2002