RS Vwgh 1991/6/12 88/13/0170

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Veröffentlicht am 12.06.1991
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Index

32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs1;
BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §13 Abs2;
VermStG §1 Abs1 Z2 lita;
VermStG §7 Z1 litb;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992/4;

Rechtssatz

Für einen "Durchgriff" auf das Vermögen einer Aktiengesellschaft, das als landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem am Ertragswert orientierten Einheitswert bewertet wird, fehlt jegliche gesetzliche Deckung. Vielmehr bestimmt § 13 BewG, daß für die Bewertung von Aktien deren Kurswert bzw soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert maßgeblich ist, der aus Verkäufen abzuleiten oder zu schätzen ist (Hinweis E 29.5.1985, 83/13/0223; E 29.5.1985, 83/13/0224).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988130170.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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