RS Vwgh 1991/9/18 88/13/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1991
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BewG 1955 §10 Abs1;
BewG 1955 §13 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Das "Wiener Verfahren" stellt eine Schätzung dar, die dem Bereich der Sachverhaltsermittlung zuzuordnen ist und erst dann zum Tragen kommt, wenn der gemeine Wert von Aktien nicht aus Verkäufen abgeleitet werden kann.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wiener Verfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988130003.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten