RS Vwgh 1992/1/20 90/15/0085

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Veröffentlicht am 20.01.1992
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §13 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen kommt es auf die Anzahl der bei einzelnen Verkäufen zum Verkauf gelangenden Anteile nicht an

(Hinweis E 6.3.1978, 1172/77, VwSlg 5237 F/1978).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150085.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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