Entscheidungen zu § 335 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

68 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 68

TE OGH 1989/11/9 7Ob676/89

Entscheidungsgründe: Am 22.4.1982 wurde über das Vermögen des Klägers der Konkurs eröffnet und der Rechtsanwalt Dr.Arne S*** zum Masseverwalter bestellt. Mit Vertrag vom 13. und 22.12.1982 verkaufte der Masseverwalter mit Zustimmung des Gläubigerausschusses und mit Genehmigung des Konkursgerichtes die dem Gemeinschuldner gehörigen Grundstücke Nr.189 und 225 der EZ 447 KG Fehring mit dem Haus Bahnhofstraße Nr.23 umd S 600.000 an den Beklagten. Nach Verteilung des Massevermögens wur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.11.1989

TE OGH 1989/10/11 1Ob590/89

Entscheidungsgründe: Alfred S*** eröffnete im Mai 1973 in dem ihm und der Beklagten je zur Hälfte gehörenden Haus St.Lambrecht, Lanzenbichl 8, ein Sportgeschäft. Im Jahre 1974/1975 wurde das Geschäft in gemietete Räumlichkeiten im Haus St.Lambrecht, Hauptstraße 13, verlegt. Im Jahre 1977 eröffnete Alfred S*** ein weiteres Sportgeschäft in St.Lambrecht, Hauptstraße 46, und im Jahre 1978/79 eine Filiale in Scheifling, Bachgasse 105. Die Beklagte war im Geschäftsbetrieb als Angestell... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1989

TE OGH 1988/5/18 3Ob22/88

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei und ihr Sohn Hubert J*** nahmen bei der beklagten Partei im Jahr 1977 einen Kredit von S 500.000,- auf und wurden mit Versäumungsurteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 18. November 1985, 28 Cg 319/85, zur Zahlung von S 650.000,- und mit Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Villach vom 16. April 1986, 6 C 83/86, zur Zahlung von 15 % Zinsen aus S 500.000,- seit 26. September 1985 verurteilt. Die beklagte Partei führt gegen die klagende P... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.05.1988

TE OGH 1980/2/26 2Ob505/80f

Die Klägerin exportierte an F M in den Jahren 1973 und 1974 Wohnwagen, wobei sie jeweils unter Eigentumsvorbehalt lieferte. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgte in der Regel durch Wechsel, die über die Beklagte, die Hausbank des F M, eskomptiert wurden. Gegen Ende des Jahres 1974 schuldete F M der klagenden Partei, aber auch der beklagten Partei erhebliche Beträge und setzte sich nach Mexiko ab. In der Folge gelangten mehrere von der Klägerin gelieferte Wohnwagen samt verschiedenem ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1980

RS OGH 1980/2/26 2Ob505/80, 1Ob741/80

Norm: ABGB §335 AABGB §336ABGB §1039
Rechtssatz: Wer Waren schlechtgläubig an sich bringt, ist dem Eigentümer gegenüber verpflichtet, sie als fremdes Gut zu verwahren und über sie nur als Geschäftsführer ohne Auftrag zu verfügen. Ein solcher Geschäftsführer ist zur Rechnungslegung verpflichtet. Entscheidungstexte 2 Ob 505/80 Entscheidungstext OGH 26.02.1980 2 Ob 505/80 JBl 1981... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1980

RS OGH 1977/1/18 5Ob910/76, 1Ob730/79, 2Ob510/84, 7Ob672/86, 7Ob676/89

Norm: ABGB §335 A
Rechtssatz: Der Unredliche hat auch diejenigen Vorteile herauszugeben, die der Verkürzte nicht erlangt hätte. Entscheidungstexte 5 Ob 910/76 Entscheidungstext OGH 18.01.1977 5 Ob 910/76 EvBl 1977/231 S 520 1 Ob 730/79 Entscheidungstext OGH 14.12.1979 1 Ob 730/79 Vgl auch; EFSlg 33724 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1977

RS OGH 1977/1/18 5Ob910/76, 1Ob590/89, 1Ob65/97h, 3Ob190/04v, 3Ob104/07a

Norm: ABGB §335
Rechtssatz: Vorteile, die nur durch sehr erhebliche Leistungen des unredlichen Besitzers entstanden sind, hat dieser nur teilweise - in der Regel nach der Beteiligung am Gesamterfolg - herauszugeben. Entscheidungstexte 5 Ob 910/76 Entscheidungstext OGH 18.01.1977 5 Ob 910/76 Veröff: EvBl 1977/231 S 520 1 Ob 590/89 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1977

RS OGH 1977/1/18 5Ob910/76

Norm: ABGB §335 AABGB §949: ABGB §1041 A6ABGB §1041 C1ABGB §1295 Ic
Rechtssatz: Es ist miteinander unvereinbar, einerseits den Anspruch auf Wiedererwerb einer Eigentumswohnung durch Beanspruchung des Interesses, des Geldersatzes hiefür, aufzugeben und andererseits auch noch Ansprüche auf Ersatz der aus der Wohnung erzielbaren Mietzins, die Eigentum an der Wohnung bzw nicht erfüllte, aber noch nicht aufgegebene Ansprüche hierauf voraussetzen, ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1977

RS OGH 1977/1/18 5Ob910/76

Norm: ABGB §335 AABGB §949
Rechtssatz: Der Undank macht den Undankbaren mit dem Zeitpunkt des Undankes und damit spätestens mit dem Zeitpunkt der Erhebung der Widerrufsklage zum unredlichen Besitzer. Entscheidungstexte 5 Ob 910/76 Entscheidungstext OGH 18.01.1977 5 Ob 910/76 NZ 1979,174 = EvBl 1977/231 S 520 European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1977

TE OGH 1971/6/9 7Ob102/71

Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 200.200.- sA zur ungeteilten Hand, weil die Beklagten eine dem Kläger im Jahre 1963 veräußerte, grundbücherlich jedoch nicht auf ihn übertragene Grundfläche im Ausmaß von 1500 m2 vertragswidrig an einen Dritten veräußert hätten und er dadurch einen Vermögensschaden in Höhe des tatsächlichen Wertes der Grundfläche erlitten habe, wobei dem Klagebegehren der angemessene, tatsächlich von den Beklagten beim Weiterverkauf ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.06.1971

RS OGH 1971/6/9 7Ob102/71, 1Ob686/79

Norm: ABGB §335ABGB §430ABGB §440ABGB §921ABGB §1324ABGB §1331ABGB §1431 ffEO §368
Rechtssatz: Mit der Formulierung, daß der Eigentümer bei Doppelveräußerung "dem verletzten Teil zu haften" habe (§ 430 ABGB letzter Halbsatz), wurde kein besonderer Anspruch eines bestimmten Inhaltes normiert, sondern vielmehr lediglich auf das Fortbestehen der vertraglichen Beziehungen mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen - grundsätzliche Leistungspfli... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.06.1971

RS OGH 1971/2/17 7Ob22/71, 3Ob22/88

Norm: ABGB §19ABGB §326 BABGB §335 CABGB §346ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Zum Schadenersatzanspruch des Bestandnehmers gegen den Bestandgeber, der ihn in Ausübung unerlaubter Selbshilfe selbst delogierte. ( Kein Ersatz der entgangen Nutzungen, wenn Bestandnehmer unredlicher Besitzer gewesen wäre ). Entscheidungstexte 7 Ob 22/71 Entscheidungstext OGH 17.02.1971 7 Ob 22/71 MietSlg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1971

RS OGH 1965/5/11 4Ob507/65, 6Ob180/68, 6Ob220/70 (6Ob221/70)

Norm: ABGB §335 CABGB §338ABGB §1295
Rechtssatz: § 338 ABGB findet als allgemeine Rechtsregel auch bei schuldhafter Verzögerung der Übergabe einer nicht in Geld bestehenden Leistung Anwendung. Der Beklagte, der dem gerichtlichen Räumungsbefehl nicht nachkommt, haftet daher für jenen entgangenen Zins, den der Kläger infolge anderweitiger Vermietung der Bestandräume erhalten hätte. Die Aufschiebung der Exekution auf Grund einer Exszindierungskla... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1965

RS OGH 1964/4/7 4Ob319/63

Norm: ABGB §335 AEGZPO ArtXLII
Rechtssatz: Pflicht zur Herausgabe unrechtmäßig bezogener Tantiemen. Der unredliche Besitzer, gegen den der Anspruch auf Zurückstellung aller Vorteile geltend gemacht wird, ist nicht anders zu behandeln als der Verwalter eines fremden Vermögens und gleich diesem zur Rechnungslegung und Auskunfterteilung verpflichtet. Entscheidungstexte 4 Ob 319/63 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1964

TE OGH 1964/1/22 6Ob256/63

Der Kläger begehrt von den beiden Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Bezahlung eines Betrages von 47.000 S mit der Begründung: , daß sie unredliche Besitzer des von ihnen eigenmächtig benützten Superädifikates gewesen seien, dessen Eigentümer der Kläger gewesen sei und das während der Benützung durch sie aus unbekannter Ursache abgebrannt sei. Die Klagssumme ergebe sich aus dem Wert des Gebäudes von 42.000 S und aus den Kosten für die Abräumung der Brandruine sowie für die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.01.1964

RS OGH 1964/1/22 6Ob256/63

Norm: ABGB §335 C
Rechtssatz: Auch wer eine Liegenschaft ohne Titel benützt hat, haftet nach geschlossenem Räumungsvergleich nicht für den während der Räumungsfrist durch Zufall entstandenen Schaden. Entscheidungstexte 6 Ob 256/63 Entscheidungstext OGH 22.01.1964 6 Ob 256/63 EvBl 1964/261 S 391 = MietSlg 16006 = SZ 37/15 Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.01.1964

TE OGH 1961/11/22 3Ob499/60

Begründung: Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der am 22. 9. 1959 verstorbene Franz L***** war Eigentümer eines Textil- und Konfektionswarengeschäftes in *****. Nach dem Einmarsch der deutschen Truppen im Jahre 1941 wurde er verhaftet und mit seiner Familie zwangsweise nach Serbien umgesiedelt. Sein Vermögen wurde beschlagnahmt, ohne dass ihm hiefür eine Entschädigung gewährt worden wäre. Am 15. 3. 1943 erwarb der Beklagte das Geschäft durch die Deutsche Umsiedlungstreuhandgese... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.11.1961

RS OGH 1961/11/22 3Ob499/60, 3Ob502/83

Norm: ABGB §335 AABGB §1295 IIf7aABGB §1311 Ib
Rechtssatz: Jeder, der rechtswidrig und schuldhaft die Gewahrsame an einer Sache verändert, hat für den Zufall aufzukommen, der die Sache sonst nicht betroffen hätte. Wer unrechtmäßigerweise Sachen an sich bringt oder fortschafft, haftet für jeden Zufall, der sie sonst nicht getroffen hätte. Entscheidungstexte 3 Ob 499/60 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1961

TE OGH 1960/5/31 2Ob370/59

Die Kläger sind Brüder der am 19. Oktober 1944 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorbenen Elisabeth E. Der Beklagte war ihr Ehegatte. Der Nachlaß der Verstorbenen wurde dem Beklagten zur Hälfte und den Klägern zu je 1/4 auf Grund des Gesetzes eingeantwortet. Der reine Wert des Nachlasses betrug auf Grund des errichteten Inventars 384.535 S, worin auch 2581 Aktien der N.-AG. enthalten und mit 415.541 S bewertet waren. Zwischen den Erben wurde vereinbart, daß der Bek... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.05.1960

RS OGH 1960/5/31 2Ob370/59, 5Ob910/76

Norm: ABGB §335 AABGB §823
Rechtssatz: Gemäß § 335 ABGB sind die Kläger berechtigt, vom Beklagten, falls er unredlicher Besitzer einer Erbschaft ist, die Herausgabe aller Vorteile und daher auch die Herausgabe der für die Erbschaftsstücke erlangten anderen Sachen zu begehren. Entscheidungstexte 2 Ob 370/59 Entscheidungstext OGH 31.05.1960 2 Ob 370/59 EvBl 1960/349 S 601 = SZ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1960

RS OGH 1958/11/5 5Ob359/58, 2Ob199/09t, 5Ob212/10b, 7Ob62/13p

Norm: ABGB §329ABGB §335 CABGB §1041 C1
Rechtssatz: Verpflichtung auch des redlichen Besitzers einer Sache zur Leistung eines angemessenen Benützungsentgeltes. Entscheidungstexte 5 Ob 359/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 5 Ob 359/58 2 Ob 199/09t Entscheidungstext OGH 27.05.2010 2 Ob 199/09t Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.11.1958

RS OGH 1958/7/9 5Ob223/58, 3Ob568/55

Norm: ABGB §335 CABGB §1041
Rechtssatz: Bei nicht dem MietG unterliegenden Bestandverträgen sind die Voraussetzungen, auf Grund deren die Fortdauer des Mietverhältnisses auch nach Auflösung des Mietvertrages zu fingieren und daher nur ein Benützungsentgelt in der Höhe des bisherigen Mietzinses zu leisten ist, nicht gegeben. Für die weitere Benützung des Objektes ohne Rechtstitel ist daher eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die keineswegs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1958

RS OGH 1956/12/20 Rkv96/56

Norm: ABGB §335 B3. RStG §13. RStG §43 RStG §15 Abs1
Rechtssatz: Schadenersatzanspruch wegen Entziehung eines Warenlagers und eines Magazins. Entscheidungstexte Rkv 96/56 Entscheidungstext OGH 20.12.1956 Rkv 96/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0010272 Dokumentnummer JJR_19561... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1956

RS OGH 1956/10/3 7Ob440/56, 6Ob190/60

Norm: ABGB §335 AABGB §1489
Rechtssatz: § 1489 ABGB erfaßt alle Entschädigungsklagen ohne Unterschied des Rechtsgrundes, des Grades des Verschuldens und des Gegenstandes des Ersatzes. Dazu gehört auch die Ersatzklage gegen den unredlichen Besitzer ( § 335 ABGB ). Entscheidungstexte 7 Ob 440/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 7 Ob 440/56 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1956

RS OGH 1956/9/12 7Ob388/56, 7Ob463/56, 7Ob70/57, 3Ob502/83, 7Ob676/89

Norm: ABGB §335 AABGB §1295 Ia6
Rechtssatz: Der unredliche Besitzer darf vom Zeitpunkt seiner Unredlichkeit an mit den Sachen nicht mehr wie ein redlicher Besitzer verfahren, sie vor allem nicht anderen Personen, auch nicht seinen Gehilfen im Besitze, also seinen Mietern oder Entlehnern überlassen oder sich sonst des Besitzes entäussern. Denn in einem solchen Falle könnte er sich nicht nur nach den allgemeinen Bestimmungen des Schadenersatzrech... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1956

RS OGH 1955/12/14 7Ob472/55, 3Ob210/56, 7Ob388/56, 4Ob126/12a, 5Ob150/12p, 4Ob2/13t, 5Ob242/12t

Norm: ABGB §330ABGB §335 BABGB §1437
Rechtssatz: Der Empfänger ist nach seinem guten Glauben zu behandeln, der solange anzunehmen ist, als er nicht wusste oder erkennen konnte, dass er die Sache wieder zurückzustellen haben wird. Insolange kann er über die Sache verfügen, ohne sich verantwortlich zu machen und insolange haftet er auch nicht für den Schaden. Es mag sein, dass der Vertragspartner einen Schaden erleidet, allein ein solcher Schade ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1955

RS OGH 1955/3/16 3Ob141/55

Norm: ABGB §335 CABGB §338ABGB §1295
Rechtssatz: Ersatz des Schadens bzw der entgangenen Nutzungen, worunter wohl ein Ersatz für Wertminderung, die sich aus der normalen Abnützung ergibt, niemals aber ein Benützungsentgelt fallen könnte, wegen fortgesetzter Nutzung einer Pachtliegenschaft bei laufendem Verlängerungsverfahren vor Pachtamt. Entscheidungstexte 3 Ob 141/55 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.1955

RS OGH 1955/1/8 Rkv144/54

Norm: ABGB §335 B3. RStG §5
Rechtssatz: Der unredliche Besitzer ist nicht verpflichtet, für entzogene Räume, die über behördlichen Auftrag nicht benützt werden dürfen und die auch tatsächliche nicht benützt wurden, ein Benützungsentgelt zu entrichten. Entscheidungstexte Rkv 144/54 Entscheidungstext OGH 08.01.1955 Rkv 144/54 European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.01.1955

RS OGH 1954/4/24 Rkv46/54

Norm: ABGB §335 B3. RStG §33. RStG §5
Rechtssatz: Der unredliche Besitzer hat auch den Schaden zu ersetzen, der durch ungerechtfertigte Privatentnahmen entstanden ist. Zu den "Vorteilen" i. S. des § 335 ABGB gehören die Vorteile des Gebrauches der Sache und die Früchte im weitesten Sinne, also die Erträgnisse des (entzogenen) Unternehmens. Sachen, die mit den Erträgnissen angeschafft wurden, können nicht mehr als Früchte angesehen werden. Der A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1954

RS OGH 1953/12/19 Rkv121/53

Norm: ABGB §335 B3. RStG §5 Abs2
Rechtssatz: Die späteren Erwerber haben - ohne Rücksicht auf die Art ihres Erwerbes - das Verhalten ihres Vormannes beim Erwerb zu vertreten; eine Haftung für den dem entzogenen Vermögen während des Besitzes durch den Vormann zugefügten Schaden ist jedoch weder aus § 5 Abs 2 des Dritten RStG zu schliessen noch durch die Bestimmung des § 335 ABGB begründet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1953

Entscheidungen 31-60 von 68