Norm
ABGB §19Rechtssatz
Zum Schadenersatzanspruch des Bestandnehmers gegen den Bestandgeber, der ihn in Ausübung unerlaubter Selbshilfe selbst delogierte. ( Kein Ersatz der entgangen Nutzungen, wenn Bestandnehmer unredlicher Besitzer gewesen wäre ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0009070Dokumentnummer
JJR_19710217_OGH0002_0070OB00022_7100000_001