RS OGH 2007/10/23 5Ob910/76, 1Ob590/89, 1Ob65/97h, 3Ob190/04v, 3Ob104/07a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1977
beobachten
merken

Rechtssatz

Vorteile, die nur durch sehr erhebliche Leistungen des unredlichen Besitzers entstanden sind, hat dieser nur teilweise - in der Regel nach der Beteiligung am Gesamterfolg - herauszugeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010249

Dokumentnummer

JJR_19770118_OGH0002_0050OB00910_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten