Norm
ABGB §335 ARechtssatz
§ 1489 ABGB erfaßt alle Entschädigungsklagen ohne Unterschied des Rechtsgrundes, des Grades des Verschuldens und des Gegenstandes des Ersatzes. Dazu gehört auch die Ersatzklage gegen den unredlichen Besitzer ( § 335 ABGB ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0010252Dokumentnummer
JJR_19561003_OGH0002_0070OB00440_5600000_001