Norm
ABGB §335 ARechtssatz
Es ist miteinander unvereinbar, einerseits den Anspruch auf Wiedererwerb einer Eigentumswohnung durch Beanspruchung des Interesses, des Geldersatzes hiefür, aufzugeben und andererseits auch noch Ansprüche auf Ersatz der aus der Wohnung erzielbaren Mietzins, die Eigentum an der Wohnung bzw nicht erfüllte, aber noch nicht aufgegebene Ansprüche hierauf voraussetzen, geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010262Dokumentnummer
JJR_19770118_OGH0002_0050OB00910_7600000_004